Gemeinde plant Berufung

Vodafone setzt Mobilfunk-Betrieb durch
Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten des Konzerns - Gemeinde plant Berufung


VON SUSANNE SCHWIND Gröbenzell - "Wir sind in allen Punkten gescheitert", musste Bürgermeister Dieter Rubenbauer (CSU) am Freitag zerknirscht verkünden. Die Firma Vodafone hatte das Landratsamt verklagt, eine Mobilfunkanlage auf einem Haus Ecke Bahnhof-/Birkenstraße in Betrieb gehen zu lassen - und die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München gab ihr Recht. Die Gemeinde wird als Beigeladene aber voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen

Die Mobilfunkanlage im reinen Wohngebiet war bereits im Jahr 2001 gebaut worden. Da damals kein Bauantrag vorlag, wurde der Bau vom Landratsamt eingestellt. Eine Entscheidung, die im August 2001 vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war.

Doch die Freude darüber in der Gemeinde kam zu früh. Denn im September 2003 verklagte Vodafone das Landratsamt auf Erteilung einer isolierten Befreiung und bekam nun Recht. Die Begründung des Urteils hat Rubenbauer zwar noch nicht herausgegeben, er macht aber klar, das Gericht weise städtebauliche Gründe gegen die Anlage zurück; eine ebenfalls bestehende Radio-Antenne sei dominierender als die Mobilfunkantenne. Gesundheitliche Gründe wurden mit Blick auf die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung abgewiesen.

Rubenbauer ist vom Urteil ziemlich enttäuscht: "Das ist für mich nicht zufriedenstellend." Doch noch gibt er nicht auf. "Wir werden weiter kämpfen. Das ist im Interesse unserer Bürger." Er geht davon aus, dass sich der Planungsausschuss am 24. Februar für die Berufung gegen das Urteil aussprechen wird (s. auch Seite 14).

Die Chancen auf Erfolg der Berufung wagt er aber nicht einzuschätzen. "Ich denke es wird schwierig." Am kommenden Dienstag wird sich bereits der Bauausschuss mit der Anlage beschäftigen: Vodafone hat die Ausnahme von einer im Herbst vergangenen Jahres erlassenen Veränderungssperre für das Gebiet rund um Bahnhof-/Birkenstraße beantragt - eine Veränderungssperre, die laut dem Verwaltungsgericht gar nicht zur Anwendung kommen darf. Rubenbauer wird sich zudem an Bayerns Umweltministerium wenden. Denn nach diesem Urteil könnten die Mobilfunk-Planer machen, was sie wollen. Anlagen in Wohngebieten zu verhindern, sei unmöglich geworden. Daher will er von Umweltminister Werner Schnappauf wissen: "Wo bleibt das im Mobilfunk-Pakt II den Gemeinden eingeräumte Mitspracherecht?"


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