Dienstag, 15. Februar 2005

Schreiben an das BfS

Sehr geehrter Herr König,

das BfS, der Verfasser der Stellungnahme wurde leider nicht genannt, hat
diverse Punkte aufgeführt, warum die Nailaer Arztstudie nicht repräsentativ
ist. Auch die Wiederholung einer solchen Studie in anderen Orten lehnen Sie
ab.

Die Nailaer Ärzte setzen sich - gemäß Ihrem Berufsethos - für die Gesundheit
der Bürger ein. Sie können deshalb nicht zusehen, wie sich im näheren
Umkreis der Mobilfunksender die Krebsfälle verdoppeln und verdreifachen.
Außerdem treten die Krebsfälle 8 Jahre früher auf, d.h. schlicht und
einfach, daß ein Mensch, der z.B. mit 70 Jahren an einer anderen Krankheit
stirbt und dessen schlafender Krebs erst mit 71 Jahren auftreten würde,
keinerlei Krebsprobleme hat! Tritt der Krebs aber 8 Jahre früher auf, ist er
mit 63 Jahren an Krebs erkrankt und stirbt eventuell bereits mit 64 Jahren!!

Können Sie oder die verantwortlichen Politiker die Verantwortung dafür
tragen?? Sollen weiter zigtausend Bürger für die skrupellose
Gewinnmaximierung Weniger erkranken und sterben?!? Nach Meinung von Herrn
Dr. med Gerd Oberfeld, der sich seit Jahren mit der Mobilfunkproblematik
befasst, besteht sofortiger Handlungsbedarf. Er schätzt, daß bereits heute
mehr Menschen durch Mobilfunk geschädigt werden oder zu Tode kommen, als
durch Verkehrsunfälle oder Luftschadstoffe. Prof. Dr. med. Karl Hecht:
"Warum muß jedes Medikament akribisch den Nachweis führen, daß es nicht
gesundheitsschädlich ist, aber von einer neuen Technologie wie Mobilfunk
wird dies nicht verlangt"?

Wann endlich werden auch kritische Mobilfunkstudien anerkannt und
entsprechende Aktionen zum Schutz der Bevölkerung von den verantwortlichen
Stellen angeordnet??

Studien mit finanzieller und direkter oder indirekter fachlicher Beteiligung
der Industrie sind keinen einzigen Cent wert!

Mit freundlichen Grüßen
G. Pischeltsrieder
Bürgerinitiative Icking zum Schutz vor Strahlenbelastung

GAL sieht Gefahr durch DECT-Schnurlos-Telefone

Fränkischer Tag, 11.02.05

Appell an Trittin und Künast
GAL sieht Gefahr durch DECT-Schnurlos-Telefone



Die Gefahr, die von DECT-Schnurlos-Telefonen ausgeht, wollen die Bamberger
Grünen schnellstmöglich eingedämmt wissen. In einem Brief an die
Bundestags-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie an Umweltminister Jürgen
Trittin und Verbraucherschutzministerin Renate Künast weist Grünen-Stadtrat
Peter Gack eindringlich auf die Gefahr der DECT-Technik hin, die eine
Strahlenbelastung bedeute, die mit der von Mobilfunk-Antennen vergleichbar
sei.
Er beruft sich in erster Linie auf eine Studie des Nova-Instituts, die von
der grünen Bundestagsfraktion vor zwei Jahren in Auftrag gegeben worden war.
"Die Untersuchung ergab, dass die Mobilfunkstrahlung, die von der
Basisstation eines schnurlosen Telefons ausgeht, häufig weitaus höher ist
als die einer Sendeanlage auf dem Nachbarhaus. Das heißt, die Menschen haben
so etwas wie eine kleine Mobilfunkantenne mitten in ihrer Wohnung stehen,
oft ganz nahe an Schlafräumen oder dem Kinderzimmer."
Wie bedenklich das ist, haben nach GAL-Angaben Messungen im Raum Bamberg
belegt, die Mitglieder der Ärzte-Initiative "Bamberger Appell" in Wohnungen
und an Arbeitsplätzen von Patienten durchführten."Dabei sind wir immer
wieder auf eine hohe Belastungen durch DECT-Telefone gestoßen, von der die
Menschen zuvor keine Ahnung hatten", zitiert die GAL eine Ärztin. Und
weiter: "In ganz vielen Fällen verschwanden die Beschwerden bald, nachdem
die Menschen ihr Telefon ausgetauscht hatten."
Für die Grün-Alternativen (GAL) ergibt sich aus diesen Beobachtungen
eindeutiger Handlungsbedarf in Berlin. Die Verbraucher müssten sofort
darüber aufgeklärt werden, dass ein DECT-Schnurlos-Telefon eine
Strahlenbelastung und mögliche Gesundheitsschädigung bedeutet. Außerdem
müsse die Industrie dazu gebracht werden, künftig nur noch Geräte zu
produzieren, die keine derartige Strahlenbelastung verursachen.
Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz rät nach Aussage der GAL bereits
seit einiger Zeit zum Verzicht auf DECT-Telefone. Vor kurzem habe auch die
Firma BMW auf die mögliche Gesundheitsgefährdung reagiert: Betriebsintern
sei der Grenzwert für die Belastung am Arbeitsplatz auf einen Wert
festgesetzt worden, der weit unter dem gesetzlich vorgeschrieben liege.

Veränderungssperre

Autor: Weise
Datum: 20-11-04 21:56

Grundsätzlich ist eine Veränderungssperre zum Schutz eines bereits in Gang gesetzten Bauleitplanverfahrens möglich. Entscheidend ist dabei u.a., dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung das verfolgte Planungsziel hinreichend konkretisiert war und mit den Mitteln des Bauplanungsrechts auch erreichbar ist.

Insoweit lassen sich für die Gestaltung von Planungsverfahren und Veränderungssperre leider keine pauschalen Aussagen treffen, man müsste die Umstände des Einzelfalles kennen, um eine fundierte Beurteilung abgeben zu können.

Juristische Erfahrungen gibt es z.B. aus einer Gemeinde aus dem Lkr. Fürstenfeldbruck (Oberbayern), wo die Klage eines Betreibers auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen 45 m-Masten erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht an einer Veränderungssperre der Gemeinde scheiterte (das zweitinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist noch nicht abgeschlossen).

Frank Sommer, Rechtsanwalt

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Information zur den Möglichkeiten und Einschränkungen einer Veränderungssperre erhalten Sie u.a. bei den Gemeinden Gräfelfing und Grafrath. In der Gemeinde Gräfelfing ist zuständig Herr Schweigl, Rathaus Gräfelfing, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing.

In beiden Gemeinden werden die Möglichkeiten der Veränderungssperre für die Bauleitplanung, einschließlich der Durchsetzung der Mobilfunkkonzepte der Gemeinden zur Vorsorge vor Gesundheitsgefahren genutzt.

W. Kirchhof, BI Gräfelfing (Bayern)

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Quelle: Mailingliste Volker Hartenstein
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