Sonntag, 13. Februar 2005

18.000 Repeater für New York

Maschen der Funknetze werden enger:
18 000 Repeater für New York


In New York haben sechs Mobilfunkbetreiber (darunter auch T-Mobile) damit begonnen, die ersten von etwa 18 000 Lichtmasten, Straßenschilder und Verkehrsampeln mit “Repeatern” auszustatten, schreibt der Branchendienst Extreme Wimax. Repeater sind kleine Funk-Zubringerstationen mit meist schwacher Sendeleistung (Reichweite etwa 30 m). In New York sind die Stationen für Passanten nicht sichtbar, Erdkabel übernehmen die Energieversorgung, Glasfaserkabel die Netzanbindung. Da pro Standort nur ein Repeater möglich ist, unterstützen die Geräte gleich mehrere Dienste: neben gewöhnlichen Mobilfunktelefonaten auch W-Lan, Internettelefonie und das kommende WiMax. Vermieter der Standorte ist die Stadt New York. Jeder Betreiber kann von ihr bis zu 3 000 Standorte für eine Laufzeit von 15 Jahren anmieten. Gelingt es, nur 14 000 Standorte zu vermieten, erwartet die Stadt daraus Jahreseinnahmen von immerhin schon gut 21 Mio. Dollar. In Taucha, einem Vorort von Leipzig, wäre die Ertragslage nicht ganz so rosig gewesen, sagt Dr. Stefan Spaarmann, Sprecher der dortigen Bürgerinitiative, mit Ironie. Denn das von ihm vorgeschlagene Tauchaer-Mobilfunkkonzept schlug Straßenlaternen bereits 2002 für dicht besiedelte Gebiete anstelle von Hausdächern als Senderstandorte vor. Auf Anraten eines Vodafon-Sprechers habe der Bürgermeister von Taucha die Realisierung dieses Pilotprojektes jedoch verhindert. Aus Sicht des izgmf sind leistungsarme Repeater die bessere Alternative zu üblichen Basisstationen: sie verbreiten Elektrosmog nicht nur schwächer, sondern vor allem gleichmäßiger und damit gerechter (2.10.04-ll).

Quelle:
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/New_York/new_york.html

Projekt Capanina: Mobilfunkbasisstationen der Zukunft können fliegen

10.02.2005

Projekt Capanina: Mobilfunkbasisstationen der Zukunft können fliegen


Fliegende Sendemasten sollen die bestehenden Kommunikations-Infrastrukturen ergänzen


Regelmäßig beschäftigt die Vision, größere Datenmengen noch schneller übertragen zu können, die Medien. Lösungsansätze könnte das Projekt "Capanina" liefern: Das von der europäischen Union geförderte Projekt soll eine neue Ära in der mobilen Breitbandkommunikation einleiten. Unbemannte Luftschiffe, fest positioniert in einer Höhe von 22 Kilometern, werden mithilfe der so genannten optischen Freiraumkommunikation Daten mit einer Übertragungsrate von mehreren Gigabit pro Sekunde transferieren.

An dem Projekt beteiligt sind 13 Universitäten, Forschungseinrichtungen, Institute und Firmen aus England, Slowenien, Italien, Spanien, Ungarn, der Schweiz, Deutschland und Japan. Ein Netzwerk aus Höhenplattformen, die 20 Kilometer über der Erde in der Stratosphäre schweben, soll das Rückgrat der zukünftigen Breitband-Infrastruktur bilden. Mikrowellensender an Bord der unbemannten Relaisstationen sollen die Daten mittels Richtfunk zum Nutzer schicken, Laserstrahlen die fliegenden Sendemasten untereinander vernetzen. Eine untertassengroße Antenne wird für den Empfang sorgen, von ihr werden die Daten über herkömmliche Funknetze zu den mobilen Nutzern in der Umgebung weitergeleitet.

Die EU fördert Capanina bis Ende 2006 mit 3,1 Mio. Euro.

Informationen zum Projekt Capanina finden sich sowohl auf den Internet-Seiten des DLR als auch auf den Webseiten der FTD.

Weiterführende Informationen



Informationen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zum Projekt Capanina


Webseite der Financial Times Deutschland mit Informationen zum Projekt Capanina

EU-Projekt CAPANINA

DLR Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
19. November 2004

EU-Projekt CAPANINA: Luftschiffe übertragen per Laserstrahl enorme Datenmengen


Oberpfaffenhofen - Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Institut für Kommunikation und Navigation in Oberpfaffenhofen haben dazu beigetragen, dass das ehrgeizige europäische Projekt CAPANINA ein gutes Stück vorangekommen ist. Das von der europäischen Union geförderte Projekt soll eine neue Ära in der mobilen Breitbandkommunikation einleiten. Unbemannte Luftschiffe, fest positioniert in einer Höhe von 22 Kilometer, werden mithilfe der so genannten optischen Freiraumkommunikation Daten mit einer Übertragungsrate von mehreren Gigabit pro Sekunde transferieren. An dem Projekt beteiligt sind Universitäten, Forschungseinrichtungen, Institute und Firmen aus England, Slowenien, Italien, Spanien, Ungarn, der Schweiz, Deutschland und Japan. Die Projektleitung hat die Universität von York (England). Die Luftschiffe werden in Japan gebaut, die Geräte für die optische Freiraumübertragung vom DLR entwickelt und getestet.

Einen ersten Erfolg verbuchten die DLR-Wissenschaftler kürzlich bei einem Test in England. Die Wissenschaftler ließen einen Fesselballon in eine Höhe von 300 Meter aufsteigen. An dem Ballon war das vom DLR entwickelte Gerät angebracht, das einen unsichtbaren Laserstrahl auf den Erdboden sendete. Der sich bewegende Ballon musste mit der Bodenstation auf tausendstel Grad genau verfolgt werden. Die präzise Steuerung funktionierte wie geplant, und die Forscher empfingen den Strahl und somit ein einwandfreies Datensignal. Der erste Schritt ist somit erfolgreich abgeschlossen. Weitere Tests werden in den kommenden zwei Jahren in Kiruna (Schweden) und Japan folgen. In Kiruna wird ein heliumgefüllter Stratosphärenballon mit dem DLR-Lasersystem bereits in eine Höhe von 22 Kilometer aufsteigen, in Japan soll im Jahr darauf ein erstes Stratosphärenluftschiff getestet werden. In frühestens 15 Jahren, rechnen die Forscher, sollen die ersten Luftschiffe ihre Positionen in der Stratosphäre beziehen - dann müssen die Laserstrahlen zwischen den Luftschiffen über Entfernungen von mehr als 700 Kilometer Daten transportieren.

Bei der optischen Kommunikation durch die Atmosphäre haben die DLR-Forscher mit einem natürlichen Phänomen der zu kämpfen. Das Strahlprofil des Sende-Lasers kommt aufgrund atmosphärischer Turbulenzen beim Empfänger zerstört an - die Wissenschaftler sprechen von so genannten optischen Turbulenzen, die ein "Specklemuster" am Empfänger hervorrufen. Über eine Entfernung von 61 Kilometer ist es dem DLR bereits 2002 gelungen, die Auswirkungen dieser Effekte zu reduzieren. Damals wurden von der Bergstation der Wallbergbahn (Oberbayern) zwei Sende-Laser auf das Institutsgebäude in Oberpfaffenhofen ausgerichtet. Der Empfänger empfing zwei fast unabhängige "Specklemuster". Die durch die Muster verursachten Signalschwankungen konnten dadurch erheblich verringert werden. Eine Datenrate von immerhin 100 Megabit pro Sekunde konnte so erzielt werden. Weitere so genannte Codierungs- und Interleavingverfahren, die die Auswirkungen des "Specklemuster-Effekts" eliminieren sollen, werden derzeit im DLR-Institut für Kommunikation und Navigation entwickelt und erprobt.

Die Luftschiffe werden in Zukunft Hochgeschwindigkeitsverbindungen zum Endbenutzer ermöglichen. Diese sind mit 120 Megabit pro Sekunde mindestens 40 Mal schneller als heutige DSL-Verbindungen. Dazu befinden sich Mikrowellenterminals an Bord. Die Laserterminals des DLR sollen dann die geballte Datenmenge zu benachbarten Luftschiffen sowie zu Satelliten und Bodenstationen weiterleiten.

Dazu benötigt das Lasersystem deutlich weniger Energie als der herkömmliche Richtfunk und ist zudem leichter. So kann mehr Energie - die Luftschiffe erhalten diese über Solar- und Brennstoffzellen - dafür genutzt werden, die stationäre Position in 22 Kilometer Höhe zu halten. Dafür sorgen am Luftschiff angebrachte Propeller. Gegenüber Satelliten bieten die Luftschiffe entscheidende Vorteile: Die Plattformen können auf den Boden zurückgeholt werden - etwa zur Wartung, der Modifizierung oder des Austauschs von Systemen. Zudem können sie schnell an ihren Einsatzort gebracht werden - beispielsweise wenn in Katastrophengebieten die Mobilfunk- und Kommunikationsnetze zusammengebrochen sind. Denkbar wäre der Einsatz der frei schwebenden Plattformen auch bei Großereignissen wie Olympiaden oder Fußballweltmeisterschaften, bei denen enorme Datenmengen anfallen. Ideal wären die Luftschiffe auch für die Anbindung von Ballungsräumen und Gebieten, die bislang gar keine, veraltete oder unzureichende Telekommunikationsinfrastrukturen aufweisen.

Das Projekt CAPANINA ist auf drei Jahre angesetzt und wird von der Europäischen Union mit drei Millionen Euro gefördert. Der Gesamtanteil des DLR am Projekt liegt bei sechs Prozent.

Ansprechpartner:

Jörg v. Rohland
DLR Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Standort Oberpfaffenhofen
Tel.: 08153 / 28-1970
Fax: 08153 / 28-1243

Joachim Horwath
DLR Institut für Kommunikation und Navigation
Projektleiter CAPANINA
Tel.: 08153 / 28-1832

Quelle:

DLR

Geschrieben von RDW am 14. Februar 2005 08:01:17:

Als Antwort auf: CAPANINA geschrieben von Helmut Gobsch am 13. Februar 2005 21:47:51:

>Welche Strahlenbelastung wäre den durch CAPANINA zu erwarten ?
>MfG
>Gobsch


Zu solchen "High Altitude Platforms" (HAP's) kann man im Miniwatt-Report einiges finden. Als ich bei meinen aktuellen Themen der Woche 1/2005 über CAPANINA berichtet habe, habe ich den zugehörigen Auszug ins Netz gestellt:
http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/extern/miniwatt_hap.pdf

Daraus kann man folgende Werte für ein Referenzmodell ablesen:
Sendeleistung der HAP in ca. 20 km Höhe: 1,65 Watt
Antennengewinn: 20 dB
Nimmt man Freiraumübertragung an (was in diesem Fall ohne Bebauung etc. dazwischen näherungsweise möglich ist), dann bekommt man am Erdboden im Freien rechnerisch eine Leistungsflussdichte von ca. 0,033 Mikrowatt/m2.

Das ist natürlich sehr wenig im Vergleich zu terrestrischen Systemen und deswegen möglich, weil zumindest im Freien sozusagen eine Sichtverbindung besteht. Im Inneren von Gebäuden oder inmitten von Häuserschluchten sieht der Empfang natürlich anders aus. Die zugehörigen Mobilgeräte haben im UMTS-Frequenzbereich bei dieser Freiraum-Feldstärke meiner Überlegung zufolge etwa 30dB Empfangsreserve, welche ohne Sichtverbindung durch Fading-Effekte schnell aufgebraucht sein kann. Also wird man die Sendeleistung der realen HAP's vielleicht deutlich erhöhen (oder "intelligente" Antennensysteme verwenden), aber die "Strahlenbelastung" wird immer noch deutlich niedriger sein als bei jedem terrestrischen Mobilfunknetz, zumindest in dessen näheren Umgebung.

Ich kenne mich mit HAP's bzw. deren Eigenarten jedoch nicht so genau aus, vielleicht weiss jemand anderes noch mehr.....

RDW

Quelle:
http://f27.parsimony.net/forum67168/messages/9008.htm

Forderungskatalog vom Weltsozialforum 2005

Forderungskatalog vom Weltsozialforum 2005

Weltgesundheitsorganisation WHO
Internationales EMF-Projekt
Frau Dr. Emilie van Deventer
Genf, Schweiz



Betrifft: Framework to Develop Precautionary Measures in Areas of Scientific Uncertainty (Entwurf vom Oktober 2004) - Rahmenprogramm zur Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen bei wissenschaftlich ungefestigtem Sachstand

Seminar-Brief “Mobilfunk: Wirkung nichtionisierender Strahlung auf die Gesundheit und die Bedeutung der gesellschaftlichen Kontrolle”, freigegeben auf dem 5. Weltsozialforum, abgehalten in Porto Alegre (Brasilien) vom 26. bis 31. Januar 2005
Allgemeiner Diskussionsbeitrag zum Entwurf des WHO-EMF-Programms
über vorsorglichen Bevölkerungsschutz gegenüber Risikotechnologien

Die Seminarteilnehmer sind beunruhigt wegen des Risikos gesundheitsgefährdender Strahlung, die sowohl von Mobilfunk-Basisstationen als auch von Handys ausgeht. Deshalb haben die Seminarteilnehmer eine öffentliche Erklärung verabschiedet, in der sie der WHO folgende Empfehlungen vorschlagen:

1. In Anbetracht der großen Anzahl wissenschaftlich nachgewiesener intrazellulärer Auswirkungen bei schwacher nichtionisierender Langzeitbestrahlung müssen strengere Grenzwerte eingeführt werden, bezogen auf die ICNIRP-Werte. Anzustreben sind Werte, die dem Schweizer Anlagenwert (ONIR, 814.710 vom 23. Dezember 1999) gleich kommen oder diesen unterschreiten.
2. Im Hinblick auf die Vorsorge sind kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die das Ziel haben, die Hochfrequenzemissionen von Basisstationen und Handys zu reduzieren. Beide sollten mit geringstmöglicher Strahlungsleistung auskommen, wobei sich die Forderung geringstmöglich daran orientiert, was technisch mit vernünftigem Aufwand machbar ist. Zu beachten sind dabei die maximal zugelassenen Absorptionswerte für Menschen aller Altersgruppen und unterschiedlicher Anfälligkeit, einschließlich der von Beschäftigten in der Mobilfunkbranche.
3. Im Zuge des Gesundheits- und Umweltschutzes muss überall dort, wo sich Menschen länger als vier Stunden aufhalten können, der Pegel der nichtionisierenden Strahlung ermittelt und ggf. auf das gleiche Maß gesenkt werden, wie bei den ständig bestrahlten Bevölkerungsgruppen.
4. Die SAR-Messung an Handys muss bei höchster abgestrahlter Leistung erfolgen und von unabhängigen glaubwürdigen Stellen gemäß international empfohlener Messvorschriften (beispielsweise die von CENELEC oder IEEE) vorgenommen werden. Die verwendete Messvorschrift muss den Messabstand zwischen Antenne und Kopf für jede SAR-Messung verbindlich vorgeben.
5. Handyhersteller müssen verpflichtet sein, den höchsten SAR-Wert eines Handymodells auf dem Handy, auf der Umverpackung, im Benutzerhandbuch und im Werbematerial zu nennen. Hierbei muss der Messabstand, mit dem die SAR-Messungen ausgeführt wurden, erkennbar sein.
6. Alle derzeit in Gebrauch befindliche Handymodelle mit einem SAR-Wert oberhalb der empfohlenen Höchstgrenze, müssen von den Herstellern mit einer Rückrufaktion aus dem Verkehr gezogen werden.
7. Den Handyherstellern ist eine Übergangsfrist mit Schlusstermin zu setzen, innerhalb der sie neue Techniken mit geringerem Gefährdungspotenzial für den Anwender entwickeln müssen.
8. Mit einer weltweiten Aufklärungskampagne sollte vor dem Gebrauch von Handys durch Kinder, Jugendliche, Schwangere und alte sowie anderweitig anfällige Menschen gewarnt werden.
9. Werbung für Handys und verwandte Produkte sollte direkt oder indirekt verboten werden, wenn sie auf Kinder und Jugendliche abzielt. Begründen lässt sich dies mit ethischen Grundsätzen des Anzeigenmarketings und mit Warnungen vor den gesundheitlichen Kurzzeit- und Langzeitrisiken bei Handynutzern.
10. Wie es schon im WHO-Entwurf der Vorsorgemaßnahmen vom Oktober 2004 heißt (PDF, Introduction - Objectives, Seite 6, letzter Absatz, sowie in den Anhängen A und B) müssen in den wissenschaftlichen Fallstudien zusätzliche Gefährdungskriterien berücksichtigt werden (physikalische, chemische oder biologische), deren Zusammenwirken für den menschlichen Organismus schädliche Folgen haben könnten.

Porto Alegre, 29. Januar 2005

Gemeinde plant Berufung

Vodafone setzt Mobilfunk-Betrieb durch
Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten des Konzerns - Gemeinde plant Berufung


VON SUSANNE SCHWIND Gröbenzell - "Wir sind in allen Punkten gescheitert", musste Bürgermeister Dieter Rubenbauer (CSU) am Freitag zerknirscht verkünden. Die Firma Vodafone hatte das Landratsamt verklagt, eine Mobilfunkanlage auf einem Haus Ecke Bahnhof-/Birkenstraße in Betrieb gehen zu lassen - und die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München gab ihr Recht. Die Gemeinde wird als Beigeladene aber voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen

Die Mobilfunkanlage im reinen Wohngebiet war bereits im Jahr 2001 gebaut worden. Da damals kein Bauantrag vorlag, wurde der Bau vom Landratsamt eingestellt. Eine Entscheidung, die im August 2001 vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war.

Doch die Freude darüber in der Gemeinde kam zu früh. Denn im September 2003 verklagte Vodafone das Landratsamt auf Erteilung einer isolierten Befreiung und bekam nun Recht. Die Begründung des Urteils hat Rubenbauer zwar noch nicht herausgegeben, er macht aber klar, das Gericht weise städtebauliche Gründe gegen die Anlage zurück; eine ebenfalls bestehende Radio-Antenne sei dominierender als die Mobilfunkantenne. Gesundheitliche Gründe wurden mit Blick auf die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung abgewiesen.

Rubenbauer ist vom Urteil ziemlich enttäuscht: "Das ist für mich nicht zufriedenstellend." Doch noch gibt er nicht auf. "Wir werden weiter kämpfen. Das ist im Interesse unserer Bürger." Er geht davon aus, dass sich der Planungsausschuss am 24. Februar für die Berufung gegen das Urteil aussprechen wird (s. auch Seite 14).

Die Chancen auf Erfolg der Berufung wagt er aber nicht einzuschätzen. "Ich denke es wird schwierig." Am kommenden Dienstag wird sich bereits der Bauausschuss mit der Anlage beschäftigen: Vodafone hat die Ausnahme von einer im Herbst vergangenen Jahres erlassenen Veränderungssperre für das Gebiet rund um Bahnhof-/Birkenstraße beantragt - eine Veränderungssperre, die laut dem Verwaltungsgericht gar nicht zur Anwendung kommen darf. Rubenbauer wird sich zudem an Bayerns Umweltministerium wenden. Denn nach diesem Urteil könnten die Mobilfunk-Planer machen, was sie wollen. Anlagen in Wohngebieten zu verhindern, sei unmöglich geworden. Daher will er von Umweltminister Werner Schnappauf wissen: "Wo bleibt das im Mobilfunk-Pakt II den Gemeinden eingeräumte Mitspracherecht?"


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Credits


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Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfnk
Beschraenkung von Mobilfunkanlagen
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Daenische Krebsgesellschaft raet erstmals von Kinderhandys ab
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