Montag, 14. Februar 2005

Neue Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

Neue Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

Ab heute gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Bestimmungen zur Verbesserung des Zugangs der europäischen Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Die neue Richtlinie verstärkt die bestehenden EU-Bestimmungen auf diesem Gebiet und passt sie an die entsprechenden Anforderungen des Århus-Übereinkommens von 1998 an. Darin wurde der Öffentlichkeit Zugang zu Umweltinformationen bewilligt und wurden Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Möglichkeiten rechtlicher Maßnahmen bei Verstößen gegen das Umweltrecht geregelt. Die neuen Bestimmungen sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz in der Umweltpolitik. Sie ebnen somit den Weg für eine effizientere Beteiligung der Bürger im Umweltbereich.

Umweltkommissar Stavros Dimas hierzu: „Die Bürger Europas haben jetzt nicht nur freien Zugang zu Informationen, sondern besitzen ein Recht auf Umweltinformationen, die sich im Besitz von Behörden befinden oder von diesen erzeugt werden. Informationen können starke Katalysatorwirkung entfalten und damit den Umweltschutz verbessern helfen. Ich hoffe, dass die Bürger von diesem Recht optimalen Gebrauch machen werden."

Die neue Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (Richtlinie 2003/4/EG) ersetzt eine frühere Richtlinie aus dem Jahr 1990 (Richtlinie 90/313/EWG). Darin ist festgelegt, dass jede natürliche oder juristische Person ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen hat, die sich im Besitz von Behörden befinden oder von diesen erzeugt werden. Beispiele für solche Informationen sind Daten über Emissionen in die Umwelt, ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Ergebnisse von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Die zentralen Elemente der neuen Richtlinie sind:

* die Gewährung eines Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen (im Gegensatz zum derzeit praktizierten freien Zugang zu Informationen) und die Gewährleistung, dass Umweltinformationen zur Verfügung gestellt und aktiv an die Öffentlichkeit verbreitet werden;
* eine umfassendere Definition von Umweltinformationen und eine detailliertere Definition von Behörden;
* die Festlegung einer Frist von einem Monat (derzeit zwei Monate), innerhalb der Behörden die angeforderten Informationen bereitstellen müssen;
* Beschreibung der Umstände, unter denen Behörden die Bereitstellung von Informationen ablehnen können. Wird jedoch festgestellt, dass das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt, ist der Zugang dennoch zu gewähren;
* Festlegung von zwei Überprüfungsverfahren, mittels der die Öffentlichkeit Handlungen bzw. Unterlassungen von Behörden im Zusammenhang mit Anträgen auf Bereitstellung von Umweltinformationen anfechten kann.

Bisher haben neun Mitgliedstaaten der Kommission ihre nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie offiziell übermittelt. In Kürze werden Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihre nationalen Maßnahmen nicht notifiziert haben.

Hintergrund

Der Rat der Umweltminister gab im Dezember der EU grünes Licht zur Ratifizierung des Århus-Übereinkommens und erzielte eine politische Einigung über eine Verordnung zur Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. Die EU passt ihre Bestimmungen nicht nur im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, sondern auch im Hinblick auf die beiden anderen Dimensionen des Århus-Übereinkommen an. Eine im Jahr 2003 verabschiedete Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren wird im Juni 2005 in Kraft treten. Zudem hat die Kommission im Oktober 2003 eine Richtlinie über die dritte Säule des Übereinkommens - der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – vorgeschlagen, die derzeit noch im Rat besprochen wird.

Quelle:
http://www.eu-kommission.de/html/presse/pressemeldung.asp?meldung=5501

Offener Brief im Namen von Mobilfunkstrahlung-Geschädigten und Betroffenen aus Polen an Papst Johannes Paul II

Offener Brief im Namen von Mobilfunkstrahlung-Geschädigten und Betroffenen aus Polen an Papst Johannes Paul II

Hier ist die neue Gestaltung des polnischen Briefes an den Papst vom 1. September 2004. Mein Brief, versandt mit der deutschen Post, gefaxt und gemailt, auch an die polnischen Zeitungen, hat weder zum Abbau der Mobilfunkanlagen noch zu einer Wende in der Haltung der kirchlichen Leitung geführt.

Im Gegenteil, die GSM-Mobilfunkstationen in den Kirchen werden mit UMTS nachgerüstet. Auch die aktuellen Berichte über den Aufenthalt des Papstes in der Poliklinik Agostino Gemelli beweisen, dass meine in polnisch verfassten Warnungen die Umgebung des Papstes nicht erreichten. Sie wurden ignoriert oder man versucht vielleicht den Papst durch dauerhafte Mobilfunkbestrahlung so los zu werden wie den Jassir Arafat.

Die Poliklinik Agostino Gemelli ist mit dem drahtlosen Wlan-System "the wireless Bedside Florence" ausgestattet. Für den verantwortlichen Prof. Musumeci war die Gesundheitsgefährdung durch die gepulsten, elektromagnetischen Felder wohl unbekannt, sonnst würde er bestimmt die zahlreichen Mobilfunksendeanlagen direkt über dem Zimmer des Papstes nicht erlauben oder ? Siehe Fotos unter http://iddd.de/umtsno/papde.htm


Seine Heiligkeit, Papst Johannes Paul II., Palazzo Apostolico Vaticano, V-00120 Citta del Vaticano

über

Kardinal Joseph Ratzinger, Kardinal Giovanni Battista Re
Kardinal, Erzbischof von Mailand Dionigi Tettamanzi,
Kardinal Angelo Sodano

Hamburg, den 14.02.2005

Offener Brief im Namen von Mobilfunkstrahlung-Geschädigten und Betroffenen aus Polen an Papst Johannes Paul II.

Heiliger Vater !

Wir bitten um Ihre Mithilfe!

Unsere Kirche in Polanica-Zdrój und hunderte Kirchen in Polen werden derzeit von der Mobilfunkindustrie in Basisstationen (BTS-s - Base Tranceiver Stations) umgebaut, sehen Sie z.B. die Zeichnung auf der Seite

http://iddd.de/umtsno/koscioly/kosciolwpolanicy.gif

sehen Sie die ständig wachsende Liste der umgebauten in Basisstationen Kirchen, zum Teil mit versteckten Mobilfunkanlagen an:

http://iddd.de/umtsno/kirchen.htm

Heiliger Vater,

wir wollen nicht in den Mobilfunk-Basisstationen, die in vier Himmelsrichtungen krebserregende, gepulste elektromagnetische Felder versenden, beten.

Trotz Bitten und Gebete, sind die Kircheneigentümer, die Prälaten ablehnend. Sie sind zu unseren Gegnern geworden. Man hat den Eindruck als würden sie lieber allein und ohne Gemeinde in ihrer Kirche unmittelbar unter den Mobilfunkanlagen leben wollen!

Lieber Papst, Sie als Kirchenoberhaupt können sich nicht immer wieder für die Verbrechen von Angestellten entschuldigen.

Woher diese Wörter und dieser Zorn?

Sie kommen von den Menschen, die von diesem Schicksal getroffen wurden:

Dreizehn Todesfälle in Brodnica, bis die Gläubigen den Probst zur Vertragskündigung gezwungen hatten.

Schwere Krankheiten in der Nähe des BTS-Turmes in Polanica-Zdrój (Altheide Bad)

75 Todesfälle im Umkreis von 150 Metern des Todesturms in Slupsk (Stolp)

Sehr arrogante Haltung z.B. des Prälaten in Swidnica (Schweidnitz)

Nach polnischen Zeitungsberichten existiert ein päpstliches Verbot aus dem Jahr 2002 zur Vermietung der Kirchen als Mobilfunkbasisstationen.

Ist das wahr?

Aufrechte wissenschaftliche Eliten haben zahlreiche Beweise der Schädlichkeit der dauerhaften Bestrahlung durch die gepulsten elektromagnetischen Felder an die Öffentlichkeit gebracht.

Bitte sehen Sie sich die Recherche russischer Studienergebnisse aus 1.500 Arbeiten von 1960 bis 1996 von Prof. Dr. med. Karl Hecht an. (im Auftrag des Bundesamtes für Telekommunikation, heute Regulierungsbehörde der BRD)

http://iddd.de/umtsno/profhecht.htm oder als (.pdf, 464 KB)
http://iddd.de/umtsno/profhecht.pdf

Sie beschreibt zahlreiche, tödliche Krankheiten in Folge von 2, -5, -10, -15-jähriger Dauerbestrahlung durch die elektromagnetischen, nicht gepulsten, also weniger gefährlichen Strahlen.

Bitte lenken Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Ergebnisse der Reflexstudie (Risk Evaluation of Potential Environmental Hazards From Low Energy Electromagnetic Field Exposure) von 12 wissenschaftlichen Instituten aus sieben europäischen Ländern im Auftrag der Europäischen Union. In dem sehr objektiven Verfahren - "Doppel-Blind-Studie" wurde eindeutig d.h. unabhängig reproduzierbar, unterhalb der geltenden Sicherheitsgrenzen eine gentoxische Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen (Doppel-DNA-Strangbrüche, die die Zelle nicht fehlerfrei repariert).

Seiten:

http://iddd.de/umtsno/reflexstudie.pdf
http://iddd.de/umtsno/adlkoferreflex2.pdf

Weitere Beweise finden Sie unter:

http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm
http://iddd.de/umtsno/100aerzte.htm

Einen sehr guter, kurzer Überblick über die aktuellen wissenschaftlichen Ergebnisse finden Sie unter (.PDF, 614 KB)

http://iddd.de/umtsno/umweltat.pdf

Vater unser geschehe, dass in den Kirchen nur die Liebe strahlt.

Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Mehrheit der Gläubigen in Polen keinen Internetzugang hat, im Namen von mehreren Tausend Betroffenen aus Slupsk, Brodnica, Swidnica, Polanica-Zdrój, Stara Lomnica, Warschau, Lodz, Rybnik u.a.

verbleibe ich

mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und Ihr weiteres Wirken

Krzysztof Puzyna
webmaster@umtsno.de



Mobilfunkturm des Todes : 55 Tote in Slupsk (Stolp) in Polen und weitere 53 schwer Erkrankte
http://omega.twoday.net/stories/422749/

Quelle:
http://omega.twoday.net/stories/520840/
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Elektrosmog in Halle/Saale

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