Klärung der Rolle der ICNIRP

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP
Die ICNIRP-Story: Ein privater Altherrenclub hält die Welt zum Narren


Es ist nicht einfach zuzugeben, auf die Schwindeleien von Regierungen, Bundesämtern, Vollzugsbehörden und vor allem von den Mobilfunkbetreibern hereingefallen zu sein. Diese haben nämlich die Internationale Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung, abgekürzt ICNIRP, stets als UNO- resp. WHO-Gremium vorgestellt. Wohlweislich nie greifbar schriftlich, dafür aber mündlich bei jeder Gelegenheit an allen öffentlichen Auftritten im Fernsehen oder am Radio und anlässlich öffentlicher Orientierungsveranstaltungen. Und die ICNIRP selber hat sich in dieser Rolle gefallen und nie die geringsten Anstrengungen unternommen dieses Image öffentlich zu korrigieren.

Hans-U.Jakob, 29.9.2001

Gruppe Hans-U. Jakob
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17, CH-3150 Schwarzenburg
Tel. 031 731 04 31/Fax: 031 731 28 54

Schwarzenburg, 28.September 2001

An den Bundespräsidenten der Eidgenossenschaft
Herrn Moritz Leuenberger
Zu Händen des Gesamtbundesrates
Bundeshaus Nord
3003 Bern

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Leuenberger,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,

Unser Verein, die Gruppe Hans-U.Jakob, hat vor 9 Monaten an den UNO-Generalsekretär, Mr. Kofi Annan, eine Petition eingereicht, die weltweit von 65 Organisationen aus 19 Ländern mit insgesamt über 40'000 Mitgliedern und von 63 Wissenschaftern aus 16 Nationen mitgetragen wurde und zudem von einigen Tausend weiteren Menschen jeder Hautfarbe aus 26 Ländern mit unterschrieben war. Darin haben wir Mr. Kofi Annan gebeten, er möge dafür sorgen, dass in der ICNIRP die dort vertretenen Mitglieder aus der Wirtschaft oder solchen, die dieser nahe stehen, durch unabhängige Wissenschafter ersetzt werden.

Sowohl der Direktor des UNO-Sitzes Genf als auch der Direktor der UNO Wien haben sich jedoch geweigert, diese Petition entgegen zu nehmen, sodass wir die Sendung mit dem ganzen Material im Januar 2001 direkt an das Sekretariat von Mr. Kofi Annan in New-York verschicken mussten.

Nach mehrmaliger Nachfrage beim Sekretariat von Mr. Kofi Annan, hat uns schließlich nach einer Wartezeit von vollen 9 Monaten in dessen Auftrag die WHO Direktorin Ann Kern aus Genf sinngemäß Folgendes mitgeteilt:

Die ICNIRP ist weder eine WHO- noch eine UNO- Organisation, sondern schlicht und einfach eine private NICHTREGIERUNGSORGANISATION (NGO), die allerdings in enger Verbindung zur WHO und zur UNO stehe.

Dazu stellen wir Folgendes fest:

In der NIS-Verordnung und ganz besonders in den erläuternden Bestimmungen dazu werden unübersehbar die Empfehlungen der ICNIRP als Grundlage für diese Verordnung deklariert. Ebenso unübersehbar wird die ICNIRP immer in engster Verbindung zur WHO oder gar zur UNO gebracht.

In mündlichen Äusserungen unserer obersten Politiker und der Mobilfunkbetreiber wird die ICNIRP dem Volk, das ja über die Zusammenhänge kaum umfassend orientiert ist, sogar als UNO- oder WHO-Organisation vorgestellt.

Uns drängen sich dabei die folgenden Fragen auf:

1. War sich der Bundesrat bei der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung bewusst, dass

die ICNIRP weder eine UNO- noch eine WHO- Organisation, sondern schlicht und einfach ein selbsternannter Club älterer Herren ist?

die ICNIRP weder ein Mandat der UNO noch der WHO hat?

die ICNIRP weder ein Mandat einer demokratisch gewählten Regierung, noch irgend- einer nationalen Behörde hat?

2. War dem Bundesrat bekannt, dass die ICNIRP ihre Mitglieder selber ernennt oder absetzt?

3. Wenn die ICNIRP weder von der UNO noch von der WHO noch von einer Landesregierung finanziert wird,

hat der Bundesrat je einmal die finanzielle Abhängigkeit der ICNIRP von den Elektrizitätsgesellschaften, den Mobilfunkbetreibern, überhaupt der einschlägigen Industrie hinterfragt?

4. Hat der Bundesrat je einmal die Rechtsform der ICNIRP abgeklärt?

Falls diese überhaupt Statuten hat, könnte ihr bestenfalls die Rechtsform eines Vereins zukommen.

Falls diese Statuten fehlen, ist die ICNIRP juristisch gesehen gar nicht existent.

5. Falls es die ICNIRP als juristische Körperschaft gar nicht gibt,

wie kommt der Bundesrat dazu, etwas, was es gar nicht gibt, als Grundlage zu einer gesetzlichen Verordnung heranzuziehen?

Weitere Fragen:

Wie kommt es, dass ein Australier namens Dr. Michael Repacholi in der ICNIRP als Vertreter der Schweiz aufgeführt wird? Wer hat diesen gewählt, bzw. als Schweizer Vertreter abdelegiert?

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,

Wir hätten gern Aufschluss über die Verflechtung der WHO mit der ICNIRP und vor allem mit der Industrie.

Wir sind sehr genau darüber informiert, dass sowohl im dreizehnköpfigen Gremium Leute aus der interessierten Industrie sitzen, die an öffentlichen Veranstaltungen, sowie in Fernsehdiskussionen die rein thermische Sicht der elektromagnetischen Strahlung vehement verteidigen und ebenso vehement das Vorhandensein der biologischen athermischen Wirkungen dieser Strahlung in Abrede stellen. Auch unter den konsultativen Mitgliedern der ICNIRP befinden sich solche Vertreter, die wegen Interessenverflechtungen alle diese wichtigen Tatsachen konsequent leugnen.

Die ICNIRP lehnt überhaupt alle vorhandenen Erkenntnisse, die auf nichtthermischen Effekten beruhen, konsequent ab, genauso wie Forschungsergebnisse, die in epidemiologischen Studien niedergelegt sind. Wer bei der ICNIRP nichtthermische Effekte erwähnt, verletzt den selbst auferlegten Ehrenkodex und wird automatisch aus diesem Gremium ausgeschlossen. Studien, die andere als thermische Effekte belegen, werden erst gar nicht zur Prüfung entgegen genommen. Aus dieser unverantwortlichen Haltung der ICNIRP resultieren die vielen gesundheitlichen Folgen, die schon jetzt weltweit ein nicht mehr zu tolerierendes Ausmaß angenommen haben.

Fast überflüssig zu sagen, dass trotz Einladung, ICNIRP-Vertreter an internationalen Kongressen, an welchen nichtthermische Wirkungen der NIS behandelt werden, wie z.B. an jener von Salzburg im Juni 2000, erst gar nicht erscheinen.

Mit immer grösserer Klarheit zeigt sich, dass die ICNIRP als ein illustrer privater Klub ist , der sich bei Bedarf das Mäntelchen von WHO und UNO umhängt, um damit beim meist uninformierten Publikum den Eindruck von Seriosität und Kompetenz vorzutäuschen. Dazu gehört schon ein beträchtliches Mass an Unverfrorenheit.

Wir sind allerdings bestürzt, wie gutgläubig und unkritisch Regierungen und Behörden die von diesem Klub aufgestellten Grenzwertempfehlungen in ihre nationalen Verordnungen und Richtlinien übernehmen. Denn "Internationale Strahlenschutzkommission" darf sich jedes x-beliebige Komitee nennen. Das ist kein geschützter Name.

Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Rolle der ICNIRP lückenlos aufgeklärt und die Grundlagenarbeit für eine sichere Grenzwertempfehlung an ein Gremium von wirtschaftsunabhängigen und verantwortungsbewussten Wissenschaftern delegiert wird.

Da auch wir eine Nichtregierungs-Organisation sind, welche sich mit dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung befasst, hoffen wir auf eine rasche Antwort des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüssen

Hans-U.Jakob, Präsident
L.Gaigg, Sekretärin

Kopie an:
Herrn Marc Furrer, Direktor BAKOM
Herrn Dr. Th. Zeltner, Direktor BAG
Herrn Dr. Ph. Roch, Direktor BUWAL

Beilage:
Brief von Mrs. Ann Kern
Executive Director, Stustainable Development
and Healthy Environment
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