Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk

Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk
Gemeinde versucht, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen


VON ANDREA GRÄPEL Herrsching - "Es gibt viele Lösungen, die allerdings nur auf einem Konsens herzustellen sind", meint Kreisbaumeister Christian Kühnel und spricht damit die Problematik bei der Errichtung von Mobilfunkantennen an. Die Gemeinde Herrsching sucht ihren eigenen Lösungsweg. Sie hat nicht nur als erste Gemeinde im Landkreis ein Standortkonzept erstellen lassen. Um ihre Absicht zu unterstreichen, soll an neuralgischen Punkten nun auch ein Bebauungsplan die Errichtung von Mobilfunkanlagen verhindern. Am Montag berät der Gemeinderat darüber.


Seitdem auf dem Dach eines Hauses an der Seestraße 44 in Herrsching eine D1-Mobilfunkantenne steht, hat sich in der Gemeinde eine Menge getan. Der Protest besorgter Anlieger und Kindergarteneltern hatte dazu geführt, dass ein Standortkonzept in Auftrag gegeben wurde (wir berichteten). Das Gutachten der Firma e-norm liegt vor. Weitere Standorte Turmbau schon

Anfang März?

an der Seestraße sind dort aber nicht vermerkt. Als bekannt wurde, dass auch der Betreiber O2 auf einem Dach an der Seestraße eine Antenne errichten möchte, wurde deshalb die Sorge laut, dass das teuer bezahlte Standortkonzept unterlaufen werden könnte, weil die Betreiber sich nicht daran halten.

In der nächsten Gemeinderatssitzung steht dieses Thema auf der Tagesordnung, denn nach Informationen von Grünen-Gemeinderat Hans-Jürgen Böckelmann ist der Bau schon in der neunten Kalenderwoche vorgesehen. Auf der Suche nach einer Lösung hat das Rathaus eventuell einen Dreh gefunden, dieses Vorhaben zu unterbinden: Für den gesamten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist, die Höhe von Dachaufbauten auf die Höhe vorhandener Aufbauten zu beschränken. Bis Inkrafttreten des Bebauungsplans soll eine Veränderungssperre erlassen werden - sofern die Räte sich für diese Lösung entscheiden.

Eine aufwändige Lösungsmöglichkeit, meint Kreisbaumeister Christian Kühnel. Dennoch könnte dies eine der wenigen Möglichkeiten darstellen, eine eigentlich genehmigunsfreie Anlage - wie Antennen unter zehn Metern es sind - zu unterbinden. Denn mit diesem Bebauungsplan würden öffentliche rechtliche Vorschriften geschaffen, die gegen den Bau sprächen. Die Betonung, so Kühnel, liege trotzdem auf "könnte". Ein städtebaulicher Grund muss klar definiert sein, und dazu müsste Genehmigung für

Satellitenschüssel

dieser Bereich näher untersucht werden. Und es sei nicht auszuschließen, dass mit dieser Maßgabe selbst Satellitenschüsseln an bestimmten Stellen genehmigungspflichtig würden.

Die Gemeinderäte werden darüber am Montag, 17. Januar, ab 19 Uhr im Rathaus beraten. Auch darüber, ob die Standorte des e-norm-Konzeptes künftig im Flächennutzungsplan dargestellt werden sollen.


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