Freitag, 14. Januar 2005

Beschränkung von Mobilfunkanlagen durch Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne

Beschränkung von Mobilfunkanlagen durch Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne

Die Ansicht eine Planung der Mobilfunkstandorte sei "untauglich", ist unzutreffend. Interessierte sollten sich einmal an die Gemeinde Gräfelfing wenden, die eine solche Gesamtplanung gerade praktiziert. Je nach Topografie ist es möglich, in Bebauungsplänen über § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (zumindest weitgehend) mobilfunkantennenfreie Wohngebiete zu schaffen, weil die bauplanerische Zulässigkeit von Antennenanlagen in Wohngebieten nur durch Ausnahmevorschriften (sei es § 4 Abs. 3 Nr. 2 oder § 14 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung) begründet ist. Schon die sog. "Privilegierung" im Außenbereich in § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gibt die generelle Wertung vor, dass diese Anlagen nicht in den Innenbereich gehören. Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne nämlich dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln. Dem stehen auch keineswegs Gerichtsurteile entgegen. Aufgrund von § 1 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 7 und 1a BauGB (Vgl. BayVGH M 11 K 01.5934 1.8.02 - Gröbenzell), in Verbindung mit dem Vorsorgeprinzip der §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 BlmSchG, kommt der Bauleitplanung nicht nur die Aufgabe der Abwehr von bereits eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern auch die Aufgabe des vorsorgenden Immissionsschutzes zu (vgl. Battis/Krautsberger/Löhr, BauGB, 7. Auflage, § 1 Rdnr. 67). Dies insbesondere auch deshalb, weil die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (wie dies der Bundesgerichtshof am 13.2.04 ausdrücklich bestätigte!) sowie nicht-thermische Wirkungen nicht berücksichtigt und es deshalb ein bauplanerisches Ziel sein sollte, Wohngebiete nach Möglichkeit von Mobilfunkanlagen frei zu halten.

Der Bayerische VGH hat etwa am 18.3.03 (15 N 98.2262) zu einer entsprechenden Planung in Dittelbrunn folgendes ausgeführt:

"Eine Gemeinde kann in einem Bebauungsplan bestimmen, dass "von außen erkennbar technische Anlagen" und damit auch Funkantennen und dazugehörige Masten in einem Wohngebiet unzulässig sind. Da § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO die Gemeinde ermächtigt, die Zulässigkeit von Nebenanlagen einzuschränken oder auszuschließen, ist eine derartige Festsetzung im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes als Bestimmung zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB möglich."

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 28.2.02 (4 CN 5.01) zur Vorsorge bei der Bauleitplanung, bei der es um Geruchsbeeinträchtigungen ging, u.a. angeführt:

"Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-)Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern."

Im selben Jahr hat dies das BVerwG am 17.12.02 (4 C 15/01) bekräftigt und ausgeführt:

"Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Gemeinde umgekehrt im Interesse von Bauinteressenten von ihren planerischen Befugnissen keinen anderen Gebrauch machen darf, als Nutzungen bis an die Grenze dessen zu ermöglichen, was anhand der Maßstäbe des Immissionsschutzrechts gerade noch zulässig ist, ohne als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImschG qualifiziert werden zu können. Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, ist es ihr vielmehr bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauleitplanung eigenständig gebietsbezogen das Maß des Hinnehmbaren zu steuern."

Das BayVG-München (M 11 K 03.2059 - Grafrath) hat zuletzt am 22.04.2004 sogar eine nachträglich verhängte Veränderungssperre als wirksam erachtet und das Mobilfunkvorhaben als nicht genehmigungsfähig und den Belang der Planung im Landschaftsschutzgebiet als vorrangig bezeichnet.

Der teilweise auch von Vertretern des Städte- u. Gemeindebundes angeführten (einzigen mir bekannten negativen) Entscheidung des OVG-Koblenz (vom 07.08.2003, 1 A 10196/03.OVG) lag keine Planung, sondern nur ein diffuses "Konzept" zugrunde, so dass diese den oben erläuterten Vorgaben keineswegs entgegensteht.

Vielmehr ist für Gemeinden die an gesundheitlicher Vorsorge für ihre Bürger interessiert sind, von allen rechtlichen Möglichkeiten zur vernünftigen Beschränkung von Mobilfunkanlagen eine Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne bzw. die Änderung von dieser Bebauungsplänen das derzeit juristisch erfolgversprechendste Mittel.


Dietmar Freund
Rechtsanwalt
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Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk

Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk
Gemeinde versucht, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen


VON ANDREA GRÄPEL Herrsching - "Es gibt viele Lösungen, die allerdings nur auf einem Konsens herzustellen sind", meint Kreisbaumeister Christian Kühnel und spricht damit die Problematik bei der Errichtung von Mobilfunkantennen an. Die Gemeinde Herrsching sucht ihren eigenen Lösungsweg. Sie hat nicht nur als erste Gemeinde im Landkreis ein Standortkonzept erstellen lassen. Um ihre Absicht zu unterstreichen, soll an neuralgischen Punkten nun auch ein Bebauungsplan die Errichtung von Mobilfunkanlagen verhindern. Am Montag berät der Gemeinderat darüber.


Seitdem auf dem Dach eines Hauses an der Seestraße 44 in Herrsching eine D1-Mobilfunkantenne steht, hat sich in der Gemeinde eine Menge getan. Der Protest besorgter Anlieger und Kindergarteneltern hatte dazu geführt, dass ein Standortkonzept in Auftrag gegeben wurde (wir berichteten). Das Gutachten der Firma e-norm liegt vor. Weitere Standorte Turmbau schon

Anfang März?

an der Seestraße sind dort aber nicht vermerkt. Als bekannt wurde, dass auch der Betreiber O2 auf einem Dach an der Seestraße eine Antenne errichten möchte, wurde deshalb die Sorge laut, dass das teuer bezahlte Standortkonzept unterlaufen werden könnte, weil die Betreiber sich nicht daran halten.

In der nächsten Gemeinderatssitzung steht dieses Thema auf der Tagesordnung, denn nach Informationen von Grünen-Gemeinderat Hans-Jürgen Böckelmann ist der Bau schon in der neunten Kalenderwoche vorgesehen. Auf der Suche nach einer Lösung hat das Rathaus eventuell einen Dreh gefunden, dieses Vorhaben zu unterbinden: Für den gesamten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist, die Höhe von Dachaufbauten auf die Höhe vorhandener Aufbauten zu beschränken. Bis Inkrafttreten des Bebauungsplans soll eine Veränderungssperre erlassen werden - sofern die Räte sich für diese Lösung entscheiden.

Eine aufwändige Lösungsmöglichkeit, meint Kreisbaumeister Christian Kühnel. Dennoch könnte dies eine der wenigen Möglichkeiten darstellen, eine eigentlich genehmigunsfreie Anlage - wie Antennen unter zehn Metern es sind - zu unterbinden. Denn mit diesem Bebauungsplan würden öffentliche rechtliche Vorschriften geschaffen, die gegen den Bau sprächen. Die Betonung, so Kühnel, liege trotzdem auf "könnte". Ein städtebaulicher Grund muss klar definiert sein, und dazu müsste Genehmigung für

Satellitenschüssel

dieser Bereich näher untersucht werden. Und es sei nicht auszuschließen, dass mit dieser Maßgabe selbst Satellitenschüsseln an bestimmten Stellen genehmigungspflichtig würden.

Die Gemeinderäte werden darüber am Montag, 17. Januar, ab 19 Uhr im Rathaus beraten. Auch darüber, ob die Standorte des e-norm-Konzeptes künftig im Flächennutzungsplan dargestellt werden sollen.


mm

Krebsopfer an Sendeanlagen

Krebsopfer an Sendeanlagen
Krebsopfer an Sendeanlagen - Ostbense


Gebetesmühlenartig werden Untersuchungen angekündigt, obwohl immer mehr Bürger von Krebsfällen an Sendeanlagen berichten. Schon bald werden diese Geschehnisse zum Alltag gehören.

Wen es erwischt, hat einfach Pech, gehabt, geraucht oder wohnt an der Autobahn.

Als Industrie-Joker kann ja bei Hirntumoren und neurologischen Störungen noch das „infektiöse“ BSE –Virus eingesetzt werden.

Wer das glaubt, dem kann man auch erzählen, das der Schwarzwald an der Nordsee liegt sowie Fischernetze verkaufen.


Anlagen kommen unter die Lupe

Konzept zur Studie Ostbense liegt vor

-mh- Harlingerland. Das Land Niedersachsen hat ihre Studie "Gesundheitliche Auswirkungen von militärischen und zivilen Hochfrequenz-Strahlungen auf die Wohnbevölkerung" angeschoben. Auslöser dafür war unter anderem eine auffällige Krebsrate in der Nähe der Marinefunksendestelle Ostbense. Aus dem Konzept geht klar hervor: Nicht nur der Marinefunk, sondern sämtliche andere Strahlungesquellen in der Umgebung werden unter die Lupe genommen. Die Studie ist für ganz Niedersachsen angelegt. Allerdings gehört Ostbense wegen seiner Auffälligkeiten bei Krebserkrankungen zu den vordringlichen Untersuchungsregionen.

Sowohl der Landtagsabgeordnete Hermann Dinkla (CDU) als auch Michel Golibrzuch (Grüne) fordern mit Nachdruck, dass genügend Mittel für die Untersuchung bereitstellt. CDU-MdB Erich Maaß hat eine Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums zu Ostbense erhalten.

http://www.notiz.ch/wissenschaft-unzensiert/elektrosmog/2001/april/sender.html
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Elektrosmog in Halle/Saale

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