Montag, 2. Mai 2005

Verlieren Handys ihre CE-Zulassung

Verlieren Handys ihre CE-Zulassung?

Prof. Dr. Konstantin Meyl, University of Applied Sciences, FH Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, D-78120 Furtwangen, Tel.: +49-/ 0-7723-920-2231, Büro privat: 0-7732-13679 und: 1.TZS im Technologiezentrum D-78112 St. Georgen, Leopoldstr. 1, Tel: 0-7724-1770, Fax: 0-7724-9486720, email: prof@k-meyl.de, Internet: http://www.k-meyl.de

Betr.: Artikel für Tageszeitungen und Lokalpresse, worum es geht:

Handys verlieren CE-Zulassung!

Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz dürfen Handynutzer ab sofort ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch dabei anfassen, da die Geräte damit ihre Zulassung verlieren. Durch das Berühren selbst des isolierten Gehäuses soll es sich um ein invasives Medizinprodukt mit therapeutischer Wirkung handeln.

Der Strafbefehl richtet sich keineswegs gegen die offiziell festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Wellen. Er betrifft vielmehr die biologische Wirkung der von jedem Mobilfunksender ebenfalls abgestrahlten, aber bisher unbeachtet gebliebenen Störstrahlung. Diese ist mit den Antennenverlusten bzw. mit dem Antennenrauschen gleichzusetzen.

Gehen wir bei einem Mobiltelefon z.B. von einem unbefriedigenden Antennenwirkungsgrad von 60 % aus, dann strahlt dieses neben der Nutzwelle noch zu 40% eine breitbandige Störstrahlung ab, die überwiegend aus dem bekannten Antennenrauschen besteht. Dieses wird weder gemessen, noch sind Grenzwerte fixiert. Der menschliche Körper strahlt seinerseits ein erhebliches Rauschsignal ab, mit dem sich z.B. der Empfang schwacher Rundfunksender verhindern lässt, wie jeder selber mit einem Kofferradio ausprobieren kann.

Es ist also naheliegend, dass von dem Antennenrauschen eine biologische Wirkung ausgeht, und eben nicht von der elektromagnetischen Welle. Dafür sind zwei stichhaltige Argumente vorhanden:

1. Nur Rauschsignale können mit Rauschsignalen wechselwirken. Für jede biologische Wirksamkeit ist die Wechselwirkung notwendige Voraussetzung.

2. Für Wechselwirkung oder Empfang elektromagnetischer Wellen fehlen dem Menschen die erforderlichen Antennenstrukturen.

Kommen wir zu dem Schluss, dass die Diskussion um Grenzwerte ins Leere läuft, solange ausnahmslos nur die elektromagnetischern Wellen in Betracht gezogen werden. Was dagegen fehlt ist eine wissenschaftliche Erforschung der Störstrahlung und des Antennenrauschens. Die Diskussion um die Grenzwerte der elektromagnetischen Wellen ist daher nur geeignet, die Bevölkerung und die Wirtschaft gleichermaßen hinters Licht zu führen.

Noch vor vier Jahren ist der vom Vertreter der Regulierungsbehörde (RegTP) in der Strahlenschutzkommission eingebrachte Vorschlag, die Störstrahlung nach der Empfehlung von Prof. Meyl zu erforschen, von einer Mehrheit abgewiesen worden. Mehr noch, die Forschung der Störstrahlung wurde in der Folgezeit auf vielfältige Weise behindert. So traten ungefragt selbsternannte Fachleute mit der Extremposition in Erscheinung, dass es nur elektromagnetische Wellen gäbe und nur diese allein in Betracht zu ziehen sind. Man weiß eben nicht, was man nicht weiß, sonst wüsste man es.

Der Strafbefehl gegen ein von Prof. Meyl entwickeltes Nachweisgerät hat jedoch die Situation gründlich geändert, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgehen wird. Mit der Anerkennung der medizinischen Wirksamkeit durch die deutsche Justiz ist die von Mobiltelefonen abgestrahlte Störstrahlung zu einem Thema mit großem öffentlichen Interesse geworden.

In Anbetracht der systematischen Unterdrückung des so bedeutungsvollen wissenschaftlichen Anliegens einerseits und der hohen Summen verschwendeter Steuergelder zur wissentlichen Erforschung der falschen Strahlung andererseits wird eine Entschuldigung der für die Volksgesundheit Verantwortung Tragenden nicht ausreichen. Hier sind ganze Kommissionen und Ämter neu zu besetzen. Es müssen Wissenschaftler, Politiker und Amtsträger zum Zuge kommen, die ihrer Aufgabe auch gewachsen sind und die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen. Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar (Kurt Schumacher) und die Menschen haben ein Recht, sie zu erfahren, und das besonders dann , wenn es um ihre Gesundheit geht.

Für wissenschaftliche Fragen:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl, FHF/University of Applied Sciences, D-78120 Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, Tel.: 07723 920 2231

Freitag, 29. April 2005

Offener Brief an den Bundeskanzler

Beate Stemmler, Lepsiusstraße 4, 06618 Naumburg/Saale, am 16. April 2005

Mitglied der Bürgerinitiative G.U.T. für gesundheits- und umweltverträgliche
Telekommunikation Naumburg/Saale


O F F E N E R M O B I L F U N K – B R I E F

an Bundeskanzler Gerhard Schröder


Herrn Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str.1
10557 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

dieser Brief ist ein Notruf aus meiner Lebenssituation unter der
Zwangsbestrahlung durch derzeitig angewendete Mobilfunktechnik.

Ich bin 56 Jahre alt. Ich bin es gewohnt, eigenverantwortlich mit meinem
Leben umzugehen. Aufgrund der Regierungsentscheidung, Frequenzen im
Mikrowellenbereich an Betreiber von Mobilfunkantennen für flächendeckende
Handynutzung zu verkaufen, werde ich derzeit in meinem Bemühen um meine
Gesundheit massiv gestört. Diese Frequenzen sind längst durch die Schöpfung
an Menschen und Tiere vergeben, um die lebensnotwendige interzelluläre
Kommunikation der Organismen zu gewährleisten. Sie stehen keinem Markt zur
Verfügung. Keine Regierung hat das ethische Recht, den Schlaf, den
Herzrhythmus, die Konzentrationsfähigkeit, die seelische Balance, den
Blutdruck, die Lebensfreude und Schaffenskraft, letztendlich das Wohl und
die Gesundheit des Volkes zu verkaufen, auch nicht für 50 Mrd. Euro.

Am 25. September 2003 erlebte ich in unserer Wohnung gegen 22.00
Uhr körperliche Sensationen in Form von rhythmischen Gehirnkrämpfen mit
nachfolgenden heftigen Herzschmerzen, die ich in keiner Weise einzuordnen
wusste. Noch Tage später lief ich benommen umher. Ich geriet nicht in Panik,
weil ich bisher weder mit meinem Kopf noch mit meinem Herzen irgendwelche
Probleme hatte. Vier Tage nach dieser Attacke sah ich eine neu installierte
Mobilfunkantenne in unmittelbarer Nachbarschaft 120 m entfernt von unserer
Wohnung (in der zweiten Etage) auf gleicher Höhe ohne abschirmende Faktoren
wie Häuser oder Bäume dazwischen. Der Betrieb dieser Antenne war laut
amtlicher Auskunft ab 25.September 2003 möglich. Nach einigen weiteren Tagen
stellten sich bei mir innerhalb dieser Wohnung anhaltende Kopfschmerzen,
heftiges Herzklopfen, erhöhter Blutdruck, eingeschränktes
Konzentrationsvermögen, Niedergeschlagenheit und ein hohes
Bewegungsbedürfnis ein. Im Schlafzimmer ist seither das Ein- und
Durchschlafen durch ein von mir nicht beeinflussbares Vibrieren des
Nervensystems gestört. Später wurden Veränderungen an der Harnblase spürbar;
Ohrgeräusche, Gelenkbeschwerden und gehäufte Entzündungen der
Mundschleimhaut, ungewöhnliche Hitzewellen und Schweißausbrüche zu
bestimmten Uhrzeiten kamen dazu. Außerhalb der Wohnung vergehen manche
Beschwerden nach 15 Minuten, andere erst nach Tagen. Nach und nach fand ich
heraus, dass sechs weitere Antennen mit ihrer Sendeleistung unsere Wohnung
erreichen. Der Amtsarzt riet nach einer Messung von 0,43 V/m vorsorglich zum
Wohnungswechsel. Inzwischen haben wir in manchen Räumen 0,86 V/m. Der
deutsche Grenzwert ist für die mobilfunkrelevanten Frequenzen für das
elektrische Feld frequenzabhängig auf 27,5 - 61,5 V/m festgelegt
(Quelle:Ecolog-Institut Hannover). Doch wohin umziehen? Wann und wo wird der
nächste Mobilfunkmast errichtet? Immer mehr Nachbarn benutzen schnurlose
Telefone nach DECT-Standard und verstärken ahnungslos die Strahlenbelastung.
So sind wir zu Flüchtlingen in unserer eigenen Wohnung geworden. Ich
verkrieche mich in wenigen relativ strahlungsarmen Winkeln der Wohnung. Ein
Faradayscher Käfig aus teurem Abschirmmaterial für ein halbes Zimmer soll
mir helfen, wieder konzentriert zu arbeiten. Nachts schlafe ich unter Stroh.
Die Teilnahme am öffentlichen Leben in Kinos, Restaurants, Versammlungen,
Bussen und Zügen wird je nach Menge der passiven und aktiven Handynutzung
zur Qual.

Viele Menschen bringen ihre seltsamen Symptome mit beruflichem
oder familiärem Stress, ihrer Arbeitslosigkeit oder ihrem Altern in
Verbindung. Ärzte sind meistens ratlos und uninformiert. Wenn sich bekannte
Symptome nicht in bewährter Weise behandeln lassen, erfolgt in der Regel
eine Überweisung zur psychotherapeutischen Behandlung. Doch solange Ärzte
und Therapeuten diese außerordentliche Belastung durch Mobilfunkstrahlung
mittels Antennenmasten, Handys, DECT-Schnurlostelefonen und funkgesteuerten
Computern nicht zu einem festen Bestandteil ihrer Anamneseerhebung machen,
laufen sie unter Umständen Gefahr, ins Leere zu arbeiten. Damit
diskreditiert sich ihre kostbare, lebensnotwendige Arbeit.

Zahlreiche Fragen stellen sich bei näherer Beschäftigung mit diesem Thema:

- Bei wie vielen der 16 Mill. Bluthochdruckpatienten in Deutschland (Quelle:
„Natur und Medizin“ 3/2004, Mitgliederbrief der „Karl und Veronika Carstens
Stiftung“) gibt es einen Zusammenhang mit Mobilfunkbelastung?

- Wer zahlt die Behandlungskosten bei gesundheitlichen Schäden durch Mo-
bilfunkstrahlung?

- Wer zahlt die entstehenden Kosten für eine effektive Abschirmung?

- Mit welchem Recht können Arbeitgeber von ArbeitnehmerInnen das Tragen und
Benutzen von Handys am Körper verlangen?

- Mobilfunktechnik kann andere sensible Technik empfindlich stören. Gibt es
etwas Empfindsameres als den Organismus von Mensch und Tier?

- Aus welchem Grund unterbleibt die Information und Beteiligung der
Bevölkerung bei der Errichtung von Sendemasten?

- Weshalb werden Menschen mit Herzschrittmachern zu ihrem Schutz nicht vor
der Installation einer Mobilfunkantenne gewarnt?

- Wie erfolgreich ist das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Überprüfung
der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, Schulen, Kindergärten,
Seniorenheime und Krankenhäuser mit der unmittelbaren Nähe von
Mobilfunkantennen zu verschonen?

- Das Bundesamt für Strahlenschutz hat vor Handy- und
Schnurlos-DECT-Telefonnutzung gewarnt. Diese Warnung wurde kaum gehört; war
sie zu leise gesprochen?

- Die UnterzeichnerInnen des Freiburger Appells (www.freiburgerappell.de )
sehen einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Hyperaktivität bei Kindern
und der rasant gestiegenen Nutzung der Mobilfunktechnik. Diese Kinder stehen
unter großer innerer Spannung, aus der sie sich von selbst nur mit Zappeln
vorübergehend befreien können. Wer hilft ihnen, ohne ihnen fragwürdige ruhig
stellende Mittel zu verabreichen?

- Wie können sich Kinder und Jugendliche unter Strahlenbelastung, auch
bedingt durch das eigene Handy, zu Hause und in der Schule konzentrieren?
Pisa lässt grüßen.

- Wie können Busfahrer und Piloten die Beeinflussung ihres Nervensystems
durch erlaubte Handynutzung der Reisenden verhindern und „nicht aufklärbare“
Unfälle vermeiden? Beim Aufbau eines Handygesprächs wird der zulässige
Grenzwert erheblich überschritten.

- Die Tiere Südostasiens konnten sich mit ihrem Frühwarnsystem vor der
Flutkatastrophe retten. Bei uns verschwinden scharenweise Vögel, die
Stammgäste waren, und sich nur noch äußerst selten kurzfristig einstellen,
vermutlich im Zusammenhang mit heruntergefahrener Antennen-Sendeleistung.
Wie wäre es, von ihnen zu lernen?


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

ich gehe davon aus, dass Ihre Regierung zum Zeitpunkt des
Verkaufs der Sendelizenzen nichts von den gravierenden Auswirkungen auf die
Gesundheit der deutschen Bevölkerung ahnte. Bitte machen Sie umgehend das
Thema Mobilfunk und Gesundheit zur Chefsache. Die laufende Regierungsstudie
zu dieser Problematik dauert zu lange und ist abhängig von Geldern der
Mobilfunkbetreiber. Viele Menschen könnten inzwischen an der Strahlenlast
zerbrechen. Die Reflex-Studie, bezahlt mit EU-Geldern, hat Brüche in der
DNA-Struktur der Zellen und Genmutationen unter elektromagnetischen
Schwingungen, vergleichbar denen eines Mobilfunk-Telefons, nachgewiesen
(Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.7.2005).

- Wichtig ist eine Überprüfung des unverantwortlich hohen Grenzwerts
unter Einbeziehung der gepulsten Sendeleistung.

- Wichtig und möglich ist es, die Sendeleistung drastisch zu
reduzieren.

- Wichtig ist die Schaffung handy- bzw. mobilfunkfreier Lern-,
Arbeits- und Lebensräume, analog dem Nichtrauchersystem.

- Wichtig ist die Förderung und Umsetzung innovativer gesundheits-
und umweltverträglicher Kommunikationstechnik. Mit vorhandenen Ideen könnte
Deutschland eine avantgardistische Rolle übernehmen.

Ich erhoffe mir eine Antwort auf diesen Brief. Jedoch benötige
ich keine beschwichtigende Reaktion. Es ist höchste Zeit zum Handeln. Ich
wünsche mir, dass es allen Menschen in unserem Land bald vergönnt ist, eine
Kommunikationstechnik zu nutzen, mit der die Unantastbarkeit der Wohnung und
des körpereigenen Kommunikationssystems gewahrt bleibt. Ich möchte morgens
aufwachen und spüren, dass ein böser Spuk vorbei ist und ich mit meinem
Herzschlag, meinem Blutdruck, meiner Lebenskraft in den Tag gehen und auch
die Vögel wieder begrüßen kann.

Mit besten Wünschen für Ihr hohes und verantwortungsvolles Amt grüße ich Sie
voller Hoffnung

Beate Stemmler, Dipl.-Theologin, Psychologische Ehe-, Familien- und
Lebensberaterin, Feldenkrais-Lehrerin, SPD-Mitglied

Donnerstag, 28. April 2005

Mobilfunk-Volksbegehren ist vom Innenministerium Bayern zugelassen

Pressemitteilung der ödp Bayern


Willkürliche Auswahl von Sendemastenstandorten soll gestoppt werden: Mobilfunk-Volksbegehren ist vom Innenministerium zugelassen.


Rund 700 Ärzte, Apotheker und Bürgermeister rufen zur Unterstützung auf! Landesdelegierenversammlung des Bund Naturschutz für das Volksbegehren

Das Bayerische Innenministerium hat heute (28.4.) das von der ödp gestartete und von den Freien Wählern Bayern unterstützte Volksbegehren „Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk“ zugelassen. Die Eintragungszeit beginnt am 5. Juli und endet am 18. Juli 2005. Die Initiative ist erfolgreich, wenn sich während dieses Zeitraums 916.000 Wahlberechtigte in die in den Rathäusern ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen.

Ziel des Volksbegehrens ist die Einführung von Genehmigungsverfahren für Mobilfunk-Sendemasten und die Verankerung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Handys, aber die Mobilfunkbetreiber sollen ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können wo sie wollen. Mit dem Volksbegehren wird eine deutliche Reduzierung der Strahlenbelastung, eine Vorsorgeplanung mit unproblematischeren Standorten und mehr Nachbarschutz möglich“, erklärte Volksbegehren-Organisator Urban Mangold.

Das Volksbegehrenbüro bedauert, dass das Innenministerium die Eintragungszeit nicht mit dem G9-Volksbegehren zusammengelegt hat, das wenige Wochen vorher am 14. Juni beginnt. „Die Staatsregierung verursacht mit dieser Entscheidung aus rein taktischen Gründen unnötige Kosten für die Kommunen“, kritisiert Mangold.

Inzwischen unterstützen bereits 113 Bürgermeister, 600 Ärzte und Apotheker, 72 lokale Bürgerinitiativen und 55 Bund Naturschutz-Kreis- und Ortsgruppen das Volksbegehren vor Ort (siehe www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de). Neben ödp und Freien Wählern haben sich auch mehrere Kreisverbände von FDP und Grünen den örtlichen Aktionskreisen angeschlossen.

Am vergangenen Wochenende hat die Landesdelegiertenversammlung des Bund Naturschutz die Unterstützung des Volksbegehrens beschlossen. Weitere Informationen zum Volksbegehren unter www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de oder unter Info-Tel. 0851/931171


Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter
Presseservice@oedp-bayern.de
oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.

Samstag, 23. April 2005

ödp: Münchner Bündnis für Mobilfunk_Volksbegehren wird gegründet

ödp: Münchner Bündnis für Mobilfunk-Volksbegehren wird gegründet

München, 22. April - Kurz nach Einreichung der Unterschriften für Mobilfunk-Volksbegehren: In Stadt und Landkreis München soll ein überparteiliches Bündnis entstehen!

Kurz nach der Einreichung der Zulassungsunterschriften für das Volksbegehren 'Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk' formiert sich auch in der Stadt und im Landkreis München ein überparteiliches Unterstützerbündnis. 'Wir werden in den nächsten Wochen viele aktive Einzelpersonen, Parteien, Verbände und Initiativen zu einem Bündnistreffen einladen', so der Mobilfunkbeauftragte der Münchner ödp Markus Hollemann. In der Stadt und im Landkreis München wurden rund 2.600 der landesweit 34.000 Zulassungsunterschriften gesammelt. Voraussichtlich im Juli findet die eigentliche Eintragungszeit für das Volksbegehren statt. Nur wenn sich dann 10 Prozent der Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen, ist das Begehren erfolgreich.

Ziel ist die Einführung von Genehmigungsverfahren für Mobilfunksendemasten und die Verankerung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan. Die Kommunen sollen ein gesetzliches Mitwirkungsrecht bei der Entscheidung über Sendemastenstandorte bekommen, unproblematischere Alternativstandorte künftig in Vorsorgeplänen festlegen und nicht länger auf freiwillige Beteiligungsangebote der Netzbetreiber angewiesen sein. 'Wir wollen, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können wo sie wollen', fordert Hollemann.

Die ödp hat als Initiatorin des Volksbegehrens den weiteren Verlauf bewusst auf eine überparteiliche Ebene gehoben. Mit der Unterstützung der Freien Wähler Bayern, die landesweit zahlreiche Bürgermeister stellen, steigen die Erfolgschancen des Projektes.

Hollemann: 'Wir sind nicht grundsätzlich gegen Handys. Aber wir wollen die Strahlenbelastung durch eine bessere Auswahl der Sendemastenstandorte deutlich reduzieren'. Dies sei notwendig, weil mehrere unabhängige Untersuchungen (Reflex-Studie, Naila-Studie) vor den Gefahren der Mobilfunkstrahlung (u.a. Erbgutschäden, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke) warnten.

Mithelfer und Interessenten melden sich beim Münchner Volksbegehren-Aktionsbüro 'Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk' unter:

Tel: 089 8128090
Fax: 089 24431001
Email: info@mobilfunk-volksbegehren.de



Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollemann
Mobilfunkbeauftragter
Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Stadtverband München
Fon 089/45 24 74 15 × Fax 089/244 365 397
E-Mail m.hollemann@oedp-muenchen.de
http://www.oedp-muenchen.de

Freitag, 22. April 2005

SAARLAND-APPELL

SAARLAND-APPELL
Für technischen Fortschritt – aber nicht auf Kosten der Bürger!


- Unterwegs zum UMTS-Staat -

Die Regierenden haben beschlossen, das Saarland zu einem Musterland des Mobilfunks zu machen. Vorreiter der UMTS-Technik soll es werden – mit Hunderten von neuen Antennen. Das Wirtschaftsministerium hat die alleinige Zuständigkeit für diese Entwicklung. Der Minister und der mit einem Messprojekt beauftragte Wissenschaftler wollen uns die Unterbietung der geltenden Grenzwerte beweisen und so den nötigen Schutz gewährt wissen. Schon jetzt versichern beide dem Volk, dass alles harmlos ist. Gesundheitliche Beschwerden von Bürgern werden als ‚psychische Phänomene‘ abgetan.

Doch wer die Forschung zur Kenntnis nimmt, kann die Nachweise schwerwiegender Schädigungen nicht ignorieren. Gefährdet ist jeder Bürger. Gefährdet ist das Gesundheitswesen. Gefährdet ist die Zukunft von Generationen. Ein kalkulierbares Risiko? Jedenfalls versichern die Versicherungsgesellschaften die Mobilfunkrisiken nicht. Wissenschaftler, die unbequeme Forschungsergebnisse veröffentlichen, werden bedroht und diffamiert. Sollen wir die Wahrheit wie bei den Gefahren des Rauchens, von Asbest und BSE erst Jahrzehnte später erfahren, obwohl die Gefährdung seit langem bekannt war?

Gefährdet sind aber auch Bürger- und Menschenrechte und damit die Demokratie. Die Risikovorsorge, die Grundgesetz und EU-Recht gebieten, wird ignoriert. Der rechtliche Schutz von Minderheiten wird den besonders betroffenen ‚Elektrosensiblen‘ vorenthalten. Das Grundgesetz garantiert den Schutz des Eigentums; doch ungezählte Bürger müssen die aufgezwungene Nähe der Sendeantennen mit drastischem Wertverlust ihrer Wohnungen und Häuser bezahlen – damit Industrie,
Staat, die Antennen-Standortvermieter und die UMTS-Handyverkäufer verdienen. Dies der Vermarktung eines Gerätes zuliebe, dessen Nützlichkeit oder Notwendigkeit sogar Handyliebhaber bezweifeln!

Auf keinem Gebiet haben Politik und Wissenschaft die von der Demokratie geforderte Unabhängigkeit von industriellen Interessen so weit verloren wie in der Mobilfunkpolitik. Regierende, Industrie und eine angepasste Wissenschaft haben sich zu einer Macht verbündet, die in ihrer Selbstsicherheit über Leiden und Widerstände hinweggeht. Nur die Verantwortung haben sich alle vorsorglich so geteilt, dass keiner sie im Ernstfall tragen muss. Politik und Wirtschaft können sagen, sie hätten nur getan, was ein Wissenschaftler für unbedenklich hielt. Der an seine Verantwortung erinnerte Wissenschaftler sagt schon heute, er habe doch immer nur gemessen. Nur der entmachtete Bürger hat nichts mehr zu sagen! Den Preis haben alle erfolgreich auf ihn abgewälzt: ihn zum Versuchskaninchen degradiert und ihm Wertverluste abverlangt, die ein Vielfaches aller industriellen Investitionen ausmachen. Mit welchem Recht? Aber die angeblich unabhängigen Gerichte, die Bürgerrecht schützen sollten, haben mit der Anerkennung der gesetzlichen Grenzwerte und der gesetzeskonformen Standortregulierung für Sendeanlagen mit minimalen Sicherheitsabständen die Entmachtung, Entrechtung und Schutzlosigkeit der Bürger besiegelt.

Forschungslage und Politik stehen in einem immer größeren Widerspruch. Die Verantwortlichen versuchen ihn ‚auszusitzen‘: zum Schutz vor Gesichtsverlust und Regressforderungen - auf Kosten der Bevölkerung. Die Regierenden dürfen von den Bürgern Aufgeschlossenheit für technische Innovationen erwarten – solange diese menschen- und umweltverträglich sind. Die Bürger aber haben auch ein Recht auf Regierungen, deren Informiertheit, demokratische und moralische Kompetenz den Risiken neuer Techniken gewachsen ist.
- Nachweise der Gefährdung -

Nach dem Stand der Forschung ist die gesamte Bevölkerung in wachsender Gefahr, durch die Strahlenbelastung aus Mobil- und Kommunikationsfunk chronisch krank zu werden. Chronische Erkrankungen wie CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom), Krebs, Alzheimer oder Parkinson sind nach dem Stand der Medizin kaum heilbar. Auslöser dieser Krankheiten sind Fehlsteuerungen des Zellwachstums, der Aufgaben-Verteilung innerhalb der Zellen und ihres natürlichen Absterbens. Neben Einflüssen durch Drogen, Alkohol oder Rauchen führen auch elektromagnetische Felder und Wellen zu ähnlichen Erkrankungen.

In jüngster Zeit hat die europaweite Reflex-Studie ‚in vitro‘, d.h. in Versuchen an Zellbestandteilen im Labor, die Zellschädigung durch Mobil- und Kommunikationsfunk-Strahlung nachgewiesen: DNA-Strangbrüche, genetische Veränderungen und Chromosomen-Schäden. Eine niederländische UMTS-Studie ‚in vivo‘ - also am lebenden Organismus – hat an Menschen eindeutig bewiesen, dass die Strahlung unmittelbar Wohlgefühl und Gesundheit beeinträchtigt: Tinnitus, Angstzustände, Schlaflosigkeit und Übelkeit wurden diagnostiziert. In beiden Studien waren ‚Nullhypothese‘ (Annahme, dass keine Schädigung entsteht) und ‚Doppelblindversuch‘ (Auswahl der bestrahlten Objekte per Computer) Garanten verlässlicher wissenschaftlicher Aussagen. Eine weitere neue Untersuchung, die Naila-Studie, hat ihre Erkenntnisse ‚epidemiologisch‘, d.h. aus gezielter Beobachtung von Bevölkerungsgruppen gewonnen: Sie hat Menschen im Umkreis einer Mobilfunk-Sendeanlage im Zeitraum von 10 Jahren beobachtet und dabei festgestellt, dass die Krebsrate in der Nähe des Senders doppelt so hoch war wie in der weiteren Umgebung. In allen drei voneinander unabhängigen, sich wechselseitig bestätigenden Projekten wurden die Ergebnisse bei Strahlungsstärken weit unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte ermittelt. Die gewonnenen Erkenntnisse entsprechen aber auch zahlreichen bisherigen Studien über die Wirkung elektromagnetischer Strahlungen.

- Grenzwerte – zum Schutz der Mobilfunkpolitik! -

Mobilfunkbetreiber, Politiker, ihre wissenschaftlichen Berater und meist auch unsere Gerichte ziehen sich in Bund und Ländern regelmäßig auf die deutschen Grenzwerte zurück, die den Schutz der Bürger angeblich gewährleisten. Doch schon die Vorgeschichte dieser Werte ist fragwürdig. Sie gehen vor allem auf Empfehlungen der ICNIRP zurück, eines privaten, demokratisch nicht legitimierten Gremiums von Wissenschaftlern. Es lag schon mit seinen Empfehlungen für den Niederfrequenzbereich falsch. Die Festschreibung dieser Empfehlungen sichert den Wünschen der Industrie den fragwürdigen Anschein von demokratischer Legitimität. Denn der Dachverband WHO (Weltgesundheitsorganisation) und die deutsche SSK (Strahlenschutzkommission) übernahmen, was ICNIRP postulierte; die Bundesregierung übernahm, was SSK und WHO vorgaben; und die Gerichte halten dies für den angeblich aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis. Meist erkennen die Organe unserer Demokratie die faktische Unterwanderung durch industrielle Interessen gar nicht mehr.

Die deutschen Grenzwerte beziehen sich ausschließlich auf die thermischen Wirkungen elektromagnetischer Felder. Für eine Situation, in der zahlreiche renommierte Forscher inzwischen den weitaus gefährlicheren athermischen Wirkungen nachgehen, waren die festgelegten Werte also gar nicht gedacht. Das macht verständlich, warum eine Kommission der Europäischen Union (STOA) 2001 einen Grenzwert empfohlen hat, der einem Zehntausendstel des deutschen Wertes entspricht; warum die oberfränkische Stadt Naila gemeinsam mit angesehenen Wissenschaftlern gar eine Absenkung um den Faktor 1 : 1.000.000 fordert. Es macht auch verständlich, warum die deutschen Grenzwerte informierten Bürgern heute als bloßes politisches Bollwerk erscheinen: als Einrichtung nicht zum Schutz der Bürger, sondern zum Schutz einer sie gefährdenden Mobilfunkpolitik.

Die Landesregierung rühmt sich immer wieder ihrer einzigartigen umweltpolitischen Leistung und Vorsicht. So z.B. war zu lesen, sie habe das Land zum bundesweiten ‚Vorreiter‘ einer ‚hochwertigen und modernen Verbraucherschutzpolitik‘ gemacht (SZ vom 22.10.04, S. A 1 f.). Doch in ihrem mobilfunkpolitischen Handeln beweist die Regierung das genaue Gegenteil: Sie betreibt einen rücksichtslosen Freilandversuch an der Bevölkerung und hat das Land zum Vorreiter der Verbrauchergefährdung gemacht!

Deshalb die Empfehlung: Sorgen wir selbst für jenen Widerstand und Verbraucherschutz, den uns niemand nehmen kann! Nutzen wir Handys nur für den Notfall, UMTS-Handys gar nicht! Und gehen wir mit mobilem Sachverstand zu den öffentlichen Wahlen!


- Forderungen -

Angesichts der skizzierten Problemlage fordern die Unterzeichner:

• Bessere Information der verantwortlichen Politiker: Kenntnisnahme der zahlreichen wissenschaftlich erbrachten Hinweise auf Schädigungen; Beratung durch ein Team unabhängiger Wissenschaftler mit interdisziplinärer Kompetenz
• Aufklärung statt Verharmlosung und Irreführung, besonders auch in Schulen
• Untersagung der Handy-Nutzung im Schulbereich
• Offenlegung aller relevanten Daten und Planungen
• Verlagerung der Mobilfunkpolitik in das für Verbraucherschutz oder Gesundheit zuständige Ministerium
• Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Gemeinden
• Bedingungslose Einhaltung der Vorsorgepflicht gemäß Artikel 2.2 des Grundgesetzes und Artikel 174 des EG-Vertrags; deshalb:
• Drastische Absenkung der Grenzwerte auf 1µW/m2
• Gesetzliche Grenzwerte auch für alle mobilen Fernseh-Übertragungsanlagen, Handys, DECT-Telefone, W-LAN und alle weiteren ‚mobilen‘ Techniken dieser Art (da die bisherigen Grenzwerte nur für ortsfeste Anlagen gelten)
• Entwicklung einer belastungsfreien Mobilfunktechnologie; bereits jetzt der CT1+ statt des DECT-Standards als die geförderte Norm
• Gewährleistung eines Versicherungsschutzes der Betreiber für alle Folgeschäden
• Treuhänderische Hinterlegung einer Bürgschaft zur Begleichung möglicher Folgeschäden
• Einklagbare Verantwortung der Regierungen und der Parlamente sowie der Betreiber für Versäumnisse zum Schutz der Bevölkerung.



Für
Bündnis 90/Die Grünen: Klaus Borger
Familien-Partei LV Saarland: Heinz Dabrock

ÖDP Landesverband Saar: Ulrich Lantermann
Klaus Nieder (FWG-Saar)
Bündnis saarländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk: Helmut Fackler, Klaus Goebbels, Karl Richter, Hermann Wittebrock


Saarbrücken, den 1. März 2005





Nachbemerkung:
Die Initiative zu diesem Appell geht auf eine Informationsveranstaltung am 23. August 2004 in der Stadthalle St. Ingbert zurück, zu der das ‚Bündnis saarländischer Bürgerinitiativen Mobilfunk‘ Umweltsprecher von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und FWG sowie die Vorsitzenden (zugleich Umweltsprecher) von Familien-Partei und ÖDP eingeladen hatte. Die Veranstaltung sollte die Wähler vor den Wahlen über die jeweiligen mobilfunkpolitischen Ziele informieren. Mit Ausnahme der CDU folgten alle Parteien der Einladung. Einstimmig wurde von den Parteien- und den Bürgervertretern eine mobilfunkkritische Petition an den Landtag vereinbart. Ein erster Textentwurf wurde in den folgenden Monaten mehrfach allen an der Zusammenarbeit Beteiligten zu Prüfung, Kritik und möglicher Ergänzung vorgelegt, jeder Änderungswunsch bis zuletzt in einvernehmlicher Abstimmung berücksichtigt. Als es bereits um die Freigabe des Textes für Druck und Veröffentlichung ging, teilte uns der Umweltsprecher der FDP mit, daß er die Risiken inzwischen weniger kritisch beurteile. Die Umweltsprecherin der SPD informierte uns ohne Angabe von Gründen, daß sie das Papier nicht unterschreiben werde.
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