Donnerstag, 17. Februar 2005

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP
Die ICNIRP-Story: Ein privater Altherrenclub hält die Welt zum Narren


Es ist nicht einfach zuzugeben, auf die Schwindeleien von Regierungen, Bundesämtern, Vollzugsbehörden und vor allem von den Mobilfunkbetreibern hereingefallen zu sein. Diese haben nämlich die Internationale Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung, abgekürzt ICNIRP, stets als UNO- resp. WHO-Gremium vorgestellt. Wohlweislich nie greifbar schriftlich, dafür aber mündlich bei jeder Gelegenheit an allen öffentlichen Auftritten im Fernsehen oder am Radio und anlässlich öffentlicher Orientierungsveranstaltungen. Und die ICNIRP selber hat sich in dieser Rolle gefallen und nie die geringsten Anstrengungen unternommen dieses Image öffentlich zu korrigieren.

Hans-U.Jakob, 29.9.2001

Gruppe Hans-U. Jakob
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17, CH-3150 Schwarzenburg
Tel. 031 731 04 31/Fax: 031 731 28 54

Schwarzenburg, 28.September 2001

An den Bundespräsidenten der Eidgenossenschaft
Herrn Moritz Leuenberger
Zu Händen des Gesamtbundesrates
Bundeshaus Nord
3003 Bern

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Leuenberger,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,

Unser Verein, die Gruppe Hans-U.Jakob, hat vor 9 Monaten an den UNO-Generalsekretär, Mr. Kofi Annan, eine Petition eingereicht, die weltweit von 65 Organisationen aus 19 Ländern mit insgesamt über 40'000 Mitgliedern und von 63 Wissenschaftern aus 16 Nationen mitgetragen wurde und zudem von einigen Tausend weiteren Menschen jeder Hautfarbe aus 26 Ländern mit unterschrieben war. Darin haben wir Mr. Kofi Annan gebeten, er möge dafür sorgen, dass in der ICNIRP die dort vertretenen Mitglieder aus der Wirtschaft oder solchen, die dieser nahe stehen, durch unabhängige Wissenschafter ersetzt werden.

Sowohl der Direktor des UNO-Sitzes Genf als auch der Direktor der UNO Wien haben sich jedoch geweigert, diese Petition entgegen zu nehmen, sodass wir die Sendung mit dem ganzen Material im Januar 2001 direkt an das Sekretariat von Mr. Kofi Annan in New-York verschicken mussten.

Nach mehrmaliger Nachfrage beim Sekretariat von Mr. Kofi Annan, hat uns schließlich nach einer Wartezeit von vollen 9 Monaten in dessen Auftrag die WHO Direktorin Ann Kern aus Genf sinngemäß Folgendes mitgeteilt:

Die ICNIRP ist weder eine WHO- noch eine UNO- Organisation, sondern schlicht und einfach eine private NICHTREGIERUNGSORGANISATION (NGO), die allerdings in enger Verbindung zur WHO und zur UNO stehe.

Dazu stellen wir Folgendes fest:

In der NIS-Verordnung und ganz besonders in den erläuternden Bestimmungen dazu werden unübersehbar die Empfehlungen der ICNIRP als Grundlage für diese Verordnung deklariert. Ebenso unübersehbar wird die ICNIRP immer in engster Verbindung zur WHO oder gar zur UNO gebracht.

In mündlichen Äusserungen unserer obersten Politiker und der Mobilfunkbetreiber wird die ICNIRP dem Volk, das ja über die Zusammenhänge kaum umfassend orientiert ist, sogar als UNO- oder WHO-Organisation vorgestellt.

Uns drängen sich dabei die folgenden Fragen auf:

1. War sich der Bundesrat bei der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung bewusst, dass

die ICNIRP weder eine UNO- noch eine WHO- Organisation, sondern schlicht und einfach ein selbsternannter Club älterer Herren ist?

die ICNIRP weder ein Mandat der UNO noch der WHO hat?

die ICNIRP weder ein Mandat einer demokratisch gewählten Regierung, noch irgend- einer nationalen Behörde hat?

2. War dem Bundesrat bekannt, dass die ICNIRP ihre Mitglieder selber ernennt oder absetzt?

3. Wenn die ICNIRP weder von der UNO noch von der WHO noch von einer Landesregierung finanziert wird,

hat der Bundesrat je einmal die finanzielle Abhängigkeit der ICNIRP von den Elektrizitätsgesellschaften, den Mobilfunkbetreibern, überhaupt der einschlägigen Industrie hinterfragt?

4. Hat der Bundesrat je einmal die Rechtsform der ICNIRP abgeklärt?

Falls diese überhaupt Statuten hat, könnte ihr bestenfalls die Rechtsform eines Vereins zukommen.

Falls diese Statuten fehlen, ist die ICNIRP juristisch gesehen gar nicht existent.

5. Falls es die ICNIRP als juristische Körperschaft gar nicht gibt,

wie kommt der Bundesrat dazu, etwas, was es gar nicht gibt, als Grundlage zu einer gesetzlichen Verordnung heranzuziehen?

Weitere Fragen:

Wie kommt es, dass ein Australier namens Dr. Michael Repacholi in der ICNIRP als Vertreter der Schweiz aufgeführt wird? Wer hat diesen gewählt, bzw. als Schweizer Vertreter abdelegiert?

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,

Wir hätten gern Aufschluss über die Verflechtung der WHO mit der ICNIRP und vor allem mit der Industrie.

Wir sind sehr genau darüber informiert, dass sowohl im dreizehnköpfigen Gremium Leute aus der interessierten Industrie sitzen, die an öffentlichen Veranstaltungen, sowie in Fernsehdiskussionen die rein thermische Sicht der elektromagnetischen Strahlung vehement verteidigen und ebenso vehement das Vorhandensein der biologischen athermischen Wirkungen dieser Strahlung in Abrede stellen. Auch unter den konsultativen Mitgliedern der ICNIRP befinden sich solche Vertreter, die wegen Interessenverflechtungen alle diese wichtigen Tatsachen konsequent leugnen.

Die ICNIRP lehnt überhaupt alle vorhandenen Erkenntnisse, die auf nichtthermischen Effekten beruhen, konsequent ab, genauso wie Forschungsergebnisse, die in epidemiologischen Studien niedergelegt sind. Wer bei der ICNIRP nichtthermische Effekte erwähnt, verletzt den selbst auferlegten Ehrenkodex und wird automatisch aus diesem Gremium ausgeschlossen. Studien, die andere als thermische Effekte belegen, werden erst gar nicht zur Prüfung entgegen genommen. Aus dieser unverantwortlichen Haltung der ICNIRP resultieren die vielen gesundheitlichen Folgen, die schon jetzt weltweit ein nicht mehr zu tolerierendes Ausmaß angenommen haben.

Fast überflüssig zu sagen, dass trotz Einladung, ICNIRP-Vertreter an internationalen Kongressen, an welchen nichtthermische Wirkungen der NIS behandelt werden, wie z.B. an jener von Salzburg im Juni 2000, erst gar nicht erscheinen.

Mit immer grösserer Klarheit zeigt sich, dass die ICNIRP als ein illustrer privater Klub ist , der sich bei Bedarf das Mäntelchen von WHO und UNO umhängt, um damit beim meist uninformierten Publikum den Eindruck von Seriosität und Kompetenz vorzutäuschen. Dazu gehört schon ein beträchtliches Mass an Unverfrorenheit.

Wir sind allerdings bestürzt, wie gutgläubig und unkritisch Regierungen und Behörden die von diesem Klub aufgestellten Grenzwertempfehlungen in ihre nationalen Verordnungen und Richtlinien übernehmen. Denn "Internationale Strahlenschutzkommission" darf sich jedes x-beliebige Komitee nennen. Das ist kein geschützter Name.

Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Rolle der ICNIRP lückenlos aufgeklärt und die Grundlagenarbeit für eine sichere Grenzwertempfehlung an ein Gremium von wirtschaftsunabhängigen und verantwortungsbewussten Wissenschaftern delegiert wird.

Da auch wir eine Nichtregierungs-Organisation sind, welche sich mit dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung befasst, hoffen wir auf eine rasche Antwort des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüssen

Hans-U.Jakob, Präsident
L.Gaigg, Sekretärin

Kopie an:
Herrn Marc Furrer, Direktor BAKOM
Herrn Dr. Th. Zeltner, Direktor BAG
Herrn Dr. Ph. Roch, Direktor BUWAL

Beilage:
Brief von Mrs. Ann Kern
Executive Director, Stustainable Development
and Healthy Environment



Abschrift des englischen Originaltextes

WORLD HEALTH ORGANIZATION
ORGANISATION MONDIALE DE LA SANTE

Teléphone Cetral /Exchange (+41 22) 791 21 11
direct /+4122)791

In reply please refer for: E15-445-11
Prière de rappeler la référence:


Gruppe Hans U. Jakob
Flüehli 17
CH 3150 Schwarzenburg
Switzerland

14. September 2001

Dear Sir

I have been asked to respond to your letter to Mr. Annan and Dr. Brundtland regarding your concerns about possible health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF) from mobile telecommunications.

ICNIRP is an independent scientific commission of eminent scientists established by the International Radiation Protection Association (IRPA) to provide advice on non-ionizing radiations in the same way as the International Commission on Radiological Protection (ICRP) has done for ionizing radiation for over 65 years. It is an independent and separate organization. It is not "under-organization of WHO" as stated in your letter.

However, ICNIRP is one of a very large number of NGOs in official relations with WHO and it has been working with WHO on matters related to the protection of people from exposure to non-ionzing radiation.These radiations include EMF, UV, static fields and ultrasound. ICNIRP uses WHO's health risk assessments to draft guidelines on human exposure limits, which have now been accepted for guidance or mandated into law in many countries.

Dr. Repacholi has been a staff member of WHO since 1995 and coordinates the International EMF Project. He facilitates and provides aministrative support for implementation of this Project. When meetings are held he is only a member of the WHO secretariat for the meeting and acts exclusively in that capacity. When giving presentations on behalf of WHO that include recommandations and conclusions of the EMF Project, he can only provide information that has been agreed by international meetings or working groups WHO convened or from other international or national authorities.

WHO is aware that Dr. Repacholi has published an animal study suggesting that exposure to radiofrequency fields could promote the incidence of lymphoma in genetically modified mice. However, WHO requires that, before scientific studies are accepted into the body of established literature, they must be independently replicated or confirmed in another laboratory. Since this study is important, there are currently two laboratories (one in Australia and one in Italy) trying to reproduce these results. If the Repacholi study is confirmed, it will be assessed along with all the other studies to reach conclusions abour the possible health effects of EMF exposure. However, until it is confirmed, it merely raises a hypothesis that needs to be tested and cannot be used for health risk assessments.

WHO applies strict rules for dealing with industry and for potential conflicts of interest for statt and experts. These are being adhered to by the EMF Project.

I hope this answers the concerns that you have raised.

gez.
Ann Kern

Executive Director, Stustainable Development
and Healthy Environment

cc:
M. Marta Mauras, Deputy Secretary-General'Office, UN, New York
Mr.Patrizio Civili, Assistant Secretary-General for Policy,Coordination and Inter-Agency Affairs
Mr. R. Leclair, DD/WUN, New York
Dr. F. Bassani, D/WUN, New York
Dr. B. P. Kean, D/ECP
Mr. G.L.Burci, LEG


Deutsche Übersetzung

WORLD HEALTH ORGANIZATION
ORGANISATION MONDIALE DE LA SANTE

Teléphone Cetral /Exchange (+41 22) 791 21 11
direct /+4122)791

In reply please refer for: E15-445-11
Prière de rappeler la référence:


Gruppe Hans U. Jakob
Flüehli 17
CH 3150 Schwarzenburg
Switzerland

14. September 2001

Sehr geehrter Herr

Ich wurde gebeten, Ihren Brief an Mr. Annan und Dr. Brundtland betr. Ihr Anliegen über mögliche Gesundsheitsauswirkungen durch die Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF) der Telekommunikation zu beantworten.

Die ICNIRP ist eine unabhängige wissenschaftliche Kommission von hervorragenden Wissenschaftern, die durch die International Protection Association (IRPA) gegründet wurde, um vorsorgliche Ratschläge für die nichtionisierende Strahlung herauszugeben, in der gleichen Weise, wie das die International Commission on Radiological Protection (ICRP) für die ionisierende Strahlung seit über 65 Jahren tut. Sie ist eine unabhängige und separate Organisation. Sie ist keine Unterorganisation der WHO, wie Sie in Ihrem Brief gesagt haben.

Jedoch ist die ICNIRP eine von einer grossen Anzahl Nichtregierungs-Organsiationen, die in einer offiziellen Verbindung zur WHO stehen. Sie arbeitet mit der WHO in Angelegenheiten zusammen, die mit dem Schutz der Menschen vor Exposition durch nichtionisierende Strahlung in Verbindung stehen. Inbegriffen sind Strahlungen wie EMF, UV, statische Felder und Ultraschall. Die ICNIRP benutzt die Bewertungen der WHO, um Grenzwert-Richtlinien für Gesundheitsrisiken für Menschen zu entwerfen. Diese werden nun als Empfehlung oder als Gesetzesvorschrift von vielen Ländern akzeptiert.

Dr. Repacholi ist seit 1995 Mitglied der WHO und koordiniert das Internationale Projekt für EMF (elektromagnetische Felder) Er fördert und betreut den adminstrativen Support zur Ausführung dieses Projekts. Wenn Meetings abgehalten werden, ist er nur ein Mitglied des WHO-Sekretariats für das Meeting und agiert ausschliesslich in dieser Eigenschaft. Bei Präsentationen durch die WHO, die Empfehlungen und Schlussfolgerungen für das EMF-Projekt enthalten, kann er nur Informationen weiter geben, über die an internationalen Meetings, durch die WHO oder durch andere Arbeitsgruppen oder international oder national einberufene Behörden, eine Einverständnis erzielt wurde.

Die WHO weiß, dass Dr. Repacholi eine Tierstudie veröffentlicht hat, die darauf hindeutet, dass die Exposition durch radiofrequente Felder das Auftreten von Lymphomen in genetisch veränderten Mäusen begünstigen könnte. Jedoch fordert die WHO, dass wissenschaftliche Studien vor ihrer Aufnahme in die etablierte Literatur in einem anderen Labor unabhängig wiederholt bzw. bestätigt werden müssen. Weil diese Studie wichtig ist, versuchen gegenwärtig zwei Laboratorien (eines in Australien, das andere in Italien), die Resultate zu reproduzieren. Wenn die Studie von Dr. Repacholi bestätigt wird, wird sie mit allen anderen Studien bewertet werden, um Schlussfolgerungen über die möglichen Wirkungen auf die Gesundheit durch EMF-Exposition zu ziehen. Bis jedoch dies bestätigt ist, gibt es nur Hypothesen, die geprüft werden müssen und vorher nicht für die Bewertung von Gesundheitsrisiken gebraucht werden können.

Die WHO gibt strenge Regeln für das Geschäftsverhalten der Industrie heraus sowie für potenzielle Interessenkonflikte von Körperschaften und Experten. Daran hält sich auch das EMF-Projekt.

Ich hoffe, dass dies Ihre Anliegen beantwortet, die Sie gestellt haben.

gez.
Ann Kern

Executive Director, Stustainable Development
and Healthy Environment

cc:
M. Marta Mauras, Deputy Secretary-General'Office, UN, New York
Mr.Patrizio Civili, Assistant Secretary-General for Policy,Coordination and Inter-Agency Affairs
Mr. R. Leclair, DD/WUN, New York
Dr. F. Bassani, D/WUN, New York
Dr. B. P. Kean, D/ECP
Mr. G.L.Burci, LEG

Petitionstext an UNO Generalseketär (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden):
http://www.gigaherz.ch/3/


Quelle: http://www.gigaherz.ch/373/


Mitglieder der ICNIRP
http://www.icnirp.de/cv.htm

Bewertung von Mobilfunk-Strahlung durch die Bundesregierung aufgrund von Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP)
http://www.bayern.de/lfu/laerm/emv/bt%20drs14_7907.pdf

Das ICNIRP -Spiel
http://omega.twoday.net/stories/522747/

WHO und UNO distanzieren sich von der ICNIRP
http://omega.twoday.net/stories/522744/

ICNIRP-RICHTLINIEN-KRITIK
http://omega.twoday.net/stories/522741/

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP
http://omega.twoday.net/stories/473327/

Eine private Organisation entscheidet über unsere Gesundheit
http://omega.twoday.net/stories/522739/

A Break-through in Understanding Non-Thermal Electromagnetic Field Effects
http://omega.twoday.net/stories/522713/

Internationale "Strahlenschützer"
http://omega.twoday.net/stories/496952/

Nicht-ionisierende Strahlung und Krebserkrankungen
http://omega.twoday.net/stories/348817/

Helsinki Appeal 2005
http://omega.twoday.net/stories/460260/

Strahlenmessungen
http://omega.twoday.net/stories/326599/

Letter and attachment to the WHO in response to its Precautionary Framework
http://omega.twoday.net/stories/473990/

Care needed on mast sites
http://omega.twoday.net/stories/523134/

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HLV INFO 11—19-01-2005/AT

Pressemitteilung des BMU Nr. 010/05

Berlin, 17.01.2005

Neue Strahlenschutzkommission berufen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Die mit 18 Experten besetzte SSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitglieder der SSK werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Erneut berufen wurden:

Bernd Franke, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
Prof. Dr. Peter Jakob, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kiefer, Uni Giessen
Dipl.-Phys. Christian Küppers, Öko-Institut, Darmstadt
Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Technische Universität, Graz
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Institut für Radiologie, Klinikum Nürnberg-Nord
Prof. Dr. Rolf Michel, ZSR, Universität Hannover
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Institut für med. Strahlenbiologie, Uni Essen
Prof. Dr. Brigitte Stöver, Klinik für Strahlenheilkunde, Charité Berlin

Neu berufen wurden:

Prof. Dr. Jürgen Böhm, PTB, Braunschweig
Prof. Dr. E.W. Breitbart, Dermatolog. Zentrum, Kreiskrankenhaus Buxtehude
Prof. Dr. Friederike Eckard-Schupp, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. med. Thomas Herrmann, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. K-H. Jöckel, Institut für Med. Informatik, Universitätsklinikum Essen
Dipl.-Phys. J. Kopp, KZVA Stabsstelle, Augsburg
Dr. habil. Florentin Lange, GRS, Köln
Prof. Dr. Löbrich, Universität des Saarlandes, Homburg
Prof. Dr. Dr. H.E. Wichmann, GSF, Neuherberg

Quelle:
http://omega.twoday.net/stories/473327/

Dienstag, 15. Februar 2005

Schreiben an das BfS

Sehr geehrter Herr König,

das BfS, der Verfasser der Stellungnahme wurde leider nicht genannt, hat
diverse Punkte aufgeführt, warum die Nailaer Arztstudie nicht repräsentativ
ist. Auch die Wiederholung einer solchen Studie in anderen Orten lehnen Sie
ab.

Die Nailaer Ärzte setzen sich - gemäß Ihrem Berufsethos - für die Gesundheit
der Bürger ein. Sie können deshalb nicht zusehen, wie sich im näheren
Umkreis der Mobilfunksender die Krebsfälle verdoppeln und verdreifachen.
Außerdem treten die Krebsfälle 8 Jahre früher auf, d.h. schlicht und
einfach, daß ein Mensch, der z.B. mit 70 Jahren an einer anderen Krankheit
stirbt und dessen schlafender Krebs erst mit 71 Jahren auftreten würde,
keinerlei Krebsprobleme hat! Tritt der Krebs aber 8 Jahre früher auf, ist er
mit 63 Jahren an Krebs erkrankt und stirbt eventuell bereits mit 64 Jahren!!

Können Sie oder die verantwortlichen Politiker die Verantwortung dafür
tragen?? Sollen weiter zigtausend Bürger für die skrupellose
Gewinnmaximierung Weniger erkranken und sterben?!? Nach Meinung von Herrn
Dr. med Gerd Oberfeld, der sich seit Jahren mit der Mobilfunkproblematik
befasst, besteht sofortiger Handlungsbedarf. Er schätzt, daß bereits heute
mehr Menschen durch Mobilfunk geschädigt werden oder zu Tode kommen, als
durch Verkehrsunfälle oder Luftschadstoffe. Prof. Dr. med. Karl Hecht:
"Warum muß jedes Medikament akribisch den Nachweis führen, daß es nicht
gesundheitsschädlich ist, aber von einer neuen Technologie wie Mobilfunk
wird dies nicht verlangt"?

Wann endlich werden auch kritische Mobilfunkstudien anerkannt und
entsprechende Aktionen zum Schutz der Bevölkerung von den verantwortlichen
Stellen angeordnet??

Studien mit finanzieller und direkter oder indirekter fachlicher Beteiligung
der Industrie sind keinen einzigen Cent wert!

Mit freundlichen Grüßen
G. Pischeltsrieder
Bürgerinitiative Icking zum Schutz vor Strahlenbelastung

GAL sieht Gefahr durch DECT-Schnurlos-Telefone

Fränkischer Tag, 11.02.05

Appell an Trittin und Künast
GAL sieht Gefahr durch DECT-Schnurlos-Telefone



Die Gefahr, die von DECT-Schnurlos-Telefonen ausgeht, wollen die Bamberger
Grünen schnellstmöglich eingedämmt wissen. In einem Brief an die
Bundestags-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie an Umweltminister Jürgen
Trittin und Verbraucherschutzministerin Renate Künast weist Grünen-Stadtrat
Peter Gack eindringlich auf die Gefahr der DECT-Technik hin, die eine
Strahlenbelastung bedeute, die mit der von Mobilfunk-Antennen vergleichbar
sei.
Er beruft sich in erster Linie auf eine Studie des Nova-Instituts, die von
der grünen Bundestagsfraktion vor zwei Jahren in Auftrag gegeben worden war.
"Die Untersuchung ergab, dass die Mobilfunkstrahlung, die von der
Basisstation eines schnurlosen Telefons ausgeht, häufig weitaus höher ist
als die einer Sendeanlage auf dem Nachbarhaus. Das heißt, die Menschen haben
so etwas wie eine kleine Mobilfunkantenne mitten in ihrer Wohnung stehen,
oft ganz nahe an Schlafräumen oder dem Kinderzimmer."
Wie bedenklich das ist, haben nach GAL-Angaben Messungen im Raum Bamberg
belegt, die Mitglieder der Ärzte-Initiative "Bamberger Appell" in Wohnungen
und an Arbeitsplätzen von Patienten durchführten."Dabei sind wir immer
wieder auf eine hohe Belastungen durch DECT-Telefone gestoßen, von der die
Menschen zuvor keine Ahnung hatten", zitiert die GAL eine Ärztin. Und
weiter: "In ganz vielen Fällen verschwanden die Beschwerden bald, nachdem
die Menschen ihr Telefon ausgetauscht hatten."
Für die Grün-Alternativen (GAL) ergibt sich aus diesen Beobachtungen
eindeutiger Handlungsbedarf in Berlin. Die Verbraucher müssten sofort
darüber aufgeklärt werden, dass ein DECT-Schnurlos-Telefon eine
Strahlenbelastung und mögliche Gesundheitsschädigung bedeutet. Außerdem
müsse die Industrie dazu gebracht werden, künftig nur noch Geräte zu
produzieren, die keine derartige Strahlenbelastung verursachen.
Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz rät nach Aussage der GAL bereits
seit einiger Zeit zum Verzicht auf DECT-Telefone. Vor kurzem habe auch die
Firma BMW auf die mögliche Gesundheitsgefährdung reagiert: Betriebsintern
sei der Grenzwert für die Belastung am Arbeitsplatz auf einen Wert
festgesetzt worden, der weit unter dem gesetzlich vorgeschrieben liege.

Veränderungssperre

Autor: Weise
Datum: 20-11-04 21:56

Grundsätzlich ist eine Veränderungssperre zum Schutz eines bereits in Gang gesetzten Bauleitplanverfahrens möglich. Entscheidend ist dabei u.a., dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung das verfolgte Planungsziel hinreichend konkretisiert war und mit den Mitteln des Bauplanungsrechts auch erreichbar ist.

Insoweit lassen sich für die Gestaltung von Planungsverfahren und Veränderungssperre leider keine pauschalen Aussagen treffen, man müsste die Umstände des Einzelfalles kennen, um eine fundierte Beurteilung abgeben zu können.

Juristische Erfahrungen gibt es z.B. aus einer Gemeinde aus dem Lkr. Fürstenfeldbruck (Oberbayern), wo die Klage eines Betreibers auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen 45 m-Masten erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht an einer Veränderungssperre der Gemeinde scheiterte (das zweitinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist noch nicht abgeschlossen).

Frank Sommer, Rechtsanwalt

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Information zur den Möglichkeiten und Einschränkungen einer Veränderungssperre erhalten Sie u.a. bei den Gemeinden Gräfelfing und Grafrath. In der Gemeinde Gräfelfing ist zuständig Herr Schweigl, Rathaus Gräfelfing, Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing.

In beiden Gemeinden werden die Möglichkeiten der Veränderungssperre für die Bauleitplanung, einschließlich der Durchsetzung der Mobilfunkkonzepte der Gemeinden zur Vorsorge vor Gesundheitsgefahren genutzt.

W. Kirchhof, BI Gräfelfing (Bayern)

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Quelle: Mailingliste Volker Hartenstein

Montag, 14. Februar 2005

Neue Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

Neue Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

Ab heute gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Bestimmungen zur Verbesserung des Zugangs der europäischen Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Die neue Richtlinie verstärkt die bestehenden EU-Bestimmungen auf diesem Gebiet und passt sie an die entsprechenden Anforderungen des Århus-Übereinkommens von 1998 an. Darin wurde der Öffentlichkeit Zugang zu Umweltinformationen bewilligt und wurden Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Möglichkeiten rechtlicher Maßnahmen bei Verstößen gegen das Umweltrecht geregelt. Die neuen Bestimmungen sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz in der Umweltpolitik. Sie ebnen somit den Weg für eine effizientere Beteiligung der Bürger im Umweltbereich.

Umweltkommissar Stavros Dimas hierzu: „Die Bürger Europas haben jetzt nicht nur freien Zugang zu Informationen, sondern besitzen ein Recht auf Umweltinformationen, die sich im Besitz von Behörden befinden oder von diesen erzeugt werden. Informationen können starke Katalysatorwirkung entfalten und damit den Umweltschutz verbessern helfen. Ich hoffe, dass die Bürger von diesem Recht optimalen Gebrauch machen werden."

Die neue Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen (Richtlinie 2003/4/EG) ersetzt eine frühere Richtlinie aus dem Jahr 1990 (Richtlinie 90/313/EWG). Darin ist festgelegt, dass jede natürliche oder juristische Person ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzes ein Recht auf Zugang zu Umweltinformationen hat, die sich im Besitz von Behörden befinden oder von diesen erzeugt werden. Beispiele für solche Informationen sind Daten über Emissionen in die Umwelt, ihre Auswirkungen auf die Gesundheit und die Ergebnisse von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Die zentralen Elemente der neuen Richtlinie sind:

* die Gewährung eines Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen (im Gegensatz zum derzeit praktizierten freien Zugang zu Informationen) und die Gewährleistung, dass Umweltinformationen zur Verfügung gestellt und aktiv an die Öffentlichkeit verbreitet werden;
* eine umfassendere Definition von Umweltinformationen und eine detailliertere Definition von Behörden;
* die Festlegung einer Frist von einem Monat (derzeit zwei Monate), innerhalb der Behörden die angeforderten Informationen bereitstellen müssen;
* Beschreibung der Umstände, unter denen Behörden die Bereitstellung von Informationen ablehnen können. Wird jedoch festgestellt, dass das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt, ist der Zugang dennoch zu gewähren;
* Festlegung von zwei Überprüfungsverfahren, mittels der die Öffentlichkeit Handlungen bzw. Unterlassungen von Behörden im Zusammenhang mit Anträgen auf Bereitstellung von Umweltinformationen anfechten kann.

Bisher haben neun Mitgliedstaaten der Kommission ihre nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie offiziell übermittelt. In Kürze werden Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihre nationalen Maßnahmen nicht notifiziert haben.

Hintergrund

Der Rat der Umweltminister gab im Dezember der EU grünes Licht zur Ratifizierung des Århus-Übereinkommens und erzielte eine politische Einigung über eine Verordnung zur Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. Die EU passt ihre Bestimmungen nicht nur im Bereich des Zugangs der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, sondern auch im Hinblick auf die beiden anderen Dimensionen des Århus-Übereinkommen an. Eine im Jahr 2003 verabschiedete Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren wird im Juni 2005 in Kraft treten. Zudem hat die Kommission im Oktober 2003 eine Richtlinie über die dritte Säule des Übereinkommens - der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten – vorgeschlagen, die derzeit noch im Rat besprochen wird.

Quelle:
http://www.eu-kommission.de/html/presse/pressemeldung.asp?meldung=5501

Offener Brief im Namen von Mobilfunkstrahlung-Geschädigten und Betroffenen aus Polen an Papst Johannes Paul II

Offener Brief im Namen von Mobilfunkstrahlung-Geschädigten und Betroffenen aus Polen an Papst Johannes Paul II

Hier ist die neue Gestaltung des polnischen Briefes an den Papst vom 1. September 2004. Mein Brief, versandt mit der deutschen Post, gefaxt und gemailt, auch an die polnischen Zeitungen, hat weder zum Abbau der Mobilfunkanlagen noch zu einer Wende in der Haltung der kirchlichen Leitung geführt.

Im Gegenteil, die GSM-Mobilfunkstationen in den Kirchen werden mit UMTS nachgerüstet. Auch die aktuellen Berichte über den Aufenthalt des Papstes in der Poliklinik Agostino Gemelli beweisen, dass meine in polnisch verfassten Warnungen die Umgebung des Papstes nicht erreichten. Sie wurden ignoriert oder man versucht vielleicht den Papst durch dauerhafte Mobilfunkbestrahlung so los zu werden wie den Jassir Arafat.

Die Poliklinik Agostino Gemelli ist mit dem drahtlosen Wlan-System "the wireless Bedside Florence" ausgestattet. Für den verantwortlichen Prof. Musumeci war die Gesundheitsgefährdung durch die gepulsten, elektromagnetischen Felder wohl unbekannt, sonnst würde er bestimmt die zahlreichen Mobilfunksendeanlagen direkt über dem Zimmer des Papstes nicht erlauben oder ? Siehe Fotos unter http://iddd.de/umtsno/papde.htm


Seine Heiligkeit, Papst Johannes Paul II., Palazzo Apostolico Vaticano, V-00120 Citta del Vaticano

über

Kardinal Joseph Ratzinger, Kardinal Giovanni Battista Re
Kardinal, Erzbischof von Mailand Dionigi Tettamanzi,
Kardinal Angelo Sodano

Hamburg, den 14.02.2005

Offener Brief im Namen von Mobilfunkstrahlung-Geschädigten und Betroffenen aus Polen an Papst Johannes Paul II.

Heiliger Vater !

Wir bitten um Ihre Mithilfe!

Unsere Kirche in Polanica-Zdrój und hunderte Kirchen in Polen werden derzeit von der Mobilfunkindustrie in Basisstationen (BTS-s - Base Tranceiver Stations) umgebaut, sehen Sie z.B. die Zeichnung auf der Seite

http://iddd.de/umtsno/koscioly/kosciolwpolanicy.gif

sehen Sie die ständig wachsende Liste der umgebauten in Basisstationen Kirchen, zum Teil mit versteckten Mobilfunkanlagen an:

http://iddd.de/umtsno/kirchen.htm

Heiliger Vater,

wir wollen nicht in den Mobilfunk-Basisstationen, die in vier Himmelsrichtungen krebserregende, gepulste elektromagnetische Felder versenden, beten.

Trotz Bitten und Gebete, sind die Kircheneigentümer, die Prälaten ablehnend. Sie sind zu unseren Gegnern geworden. Man hat den Eindruck als würden sie lieber allein und ohne Gemeinde in ihrer Kirche unmittelbar unter den Mobilfunkanlagen leben wollen!

Lieber Papst, Sie als Kirchenoberhaupt können sich nicht immer wieder für die Verbrechen von Angestellten entschuldigen.

Woher diese Wörter und dieser Zorn?

Sie kommen von den Menschen, die von diesem Schicksal getroffen wurden:

Dreizehn Todesfälle in Brodnica, bis die Gläubigen den Probst zur Vertragskündigung gezwungen hatten.

Schwere Krankheiten in der Nähe des BTS-Turmes in Polanica-Zdrój (Altheide Bad)

75 Todesfälle im Umkreis von 150 Metern des Todesturms in Slupsk (Stolp)

Sehr arrogante Haltung z.B. des Prälaten in Swidnica (Schweidnitz)

Nach polnischen Zeitungsberichten existiert ein päpstliches Verbot aus dem Jahr 2002 zur Vermietung der Kirchen als Mobilfunkbasisstationen.

Ist das wahr?

Aufrechte wissenschaftliche Eliten haben zahlreiche Beweise der Schädlichkeit der dauerhaften Bestrahlung durch die gepulsten elektromagnetischen Felder an die Öffentlichkeit gebracht.

Bitte sehen Sie sich die Recherche russischer Studienergebnisse aus 1.500 Arbeiten von 1960 bis 1996 von Prof. Dr. med. Karl Hecht an. (im Auftrag des Bundesamtes für Telekommunikation, heute Regulierungsbehörde der BRD)

http://iddd.de/umtsno/profhecht.htm oder als (.pdf, 464 KB)
http://iddd.de/umtsno/profhecht.pdf

Sie beschreibt zahlreiche, tödliche Krankheiten in Folge von 2, -5, -10, -15-jähriger Dauerbestrahlung durch die elektromagnetischen, nicht gepulsten, also weniger gefährlichen Strahlen.

Bitte lenken Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die Ergebnisse der Reflexstudie (Risk Evaluation of Potential Environmental Hazards From Low Energy Electromagnetic Field Exposure) von 12 wissenschaftlichen Instituten aus sieben europäischen Ländern im Auftrag der Europäischen Union. In dem sehr objektiven Verfahren - "Doppel-Blind-Studie" wurde eindeutig d.h. unabhängig reproduzierbar, unterhalb der geltenden Sicherheitsgrenzen eine gentoxische Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen (Doppel-DNA-Strangbrüche, die die Zelle nicht fehlerfrei repariert).

Seiten:

http://iddd.de/umtsno/reflexstudie.pdf
http://iddd.de/umtsno/adlkoferreflex2.pdf

Weitere Beweise finden Sie unter:

http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm
http://iddd.de/umtsno/100aerzte.htm

Einen sehr guter, kurzer Überblick über die aktuellen wissenschaftlichen Ergebnisse finden Sie unter (.PDF, 614 KB)

http://iddd.de/umtsno/umweltat.pdf

Vater unser geschehe, dass in den Kirchen nur die Liebe strahlt.

Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Mehrheit der Gläubigen in Polen keinen Internetzugang hat, im Namen von mehreren Tausend Betroffenen aus Slupsk, Brodnica, Swidnica, Polanica-Zdrój, Stara Lomnica, Warschau, Lodz, Rybnik u.a.

verbleibe ich

mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und Ihr weiteres Wirken

Krzysztof Puzyna
webmaster@umtsno.de



Mobilfunkturm des Todes : 55 Tote in Slupsk (Stolp) in Polen und weitere 53 schwer Erkrankte
http://omega.twoday.net/stories/422749/

Quelle:
http://omega.twoday.net/stories/520840/

Sonntag, 13. Februar 2005

18.000 Repeater für New York

Maschen der Funknetze werden enger:
18 000 Repeater für New York


In New York haben sechs Mobilfunkbetreiber (darunter auch T-Mobile) damit begonnen, die ersten von etwa 18 000 Lichtmasten, Straßenschilder und Verkehrsampeln mit “Repeatern” auszustatten, schreibt der Branchendienst Extreme Wimax. Repeater sind kleine Funk-Zubringerstationen mit meist schwacher Sendeleistung (Reichweite etwa 30 m). In New York sind die Stationen für Passanten nicht sichtbar, Erdkabel übernehmen die Energieversorgung, Glasfaserkabel die Netzanbindung. Da pro Standort nur ein Repeater möglich ist, unterstützen die Geräte gleich mehrere Dienste: neben gewöhnlichen Mobilfunktelefonaten auch W-Lan, Internettelefonie und das kommende WiMax. Vermieter der Standorte ist die Stadt New York. Jeder Betreiber kann von ihr bis zu 3 000 Standorte für eine Laufzeit von 15 Jahren anmieten. Gelingt es, nur 14 000 Standorte zu vermieten, erwartet die Stadt daraus Jahreseinnahmen von immerhin schon gut 21 Mio. Dollar. In Taucha, einem Vorort von Leipzig, wäre die Ertragslage nicht ganz so rosig gewesen, sagt Dr. Stefan Spaarmann, Sprecher der dortigen Bürgerinitiative, mit Ironie. Denn das von ihm vorgeschlagene Tauchaer-Mobilfunkkonzept schlug Straßenlaternen bereits 2002 für dicht besiedelte Gebiete anstelle von Hausdächern als Senderstandorte vor. Auf Anraten eines Vodafon-Sprechers habe der Bürgermeister von Taucha die Realisierung dieses Pilotprojektes jedoch verhindert. Aus Sicht des izgmf sind leistungsarme Repeater die bessere Alternative zu üblichen Basisstationen: sie verbreiten Elektrosmog nicht nur schwächer, sondern vor allem gleichmäßiger und damit gerechter (2.10.04-ll).

Quelle:
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/New_York/new_york.html

Projekt Capanina: Mobilfunkbasisstationen der Zukunft können fliegen

10.02.2005

Projekt Capanina: Mobilfunkbasisstationen der Zukunft können fliegen


Fliegende Sendemasten sollen die bestehenden Kommunikations-Infrastrukturen ergänzen


Regelmäßig beschäftigt die Vision, größere Datenmengen noch schneller übertragen zu können, die Medien. Lösungsansätze könnte das Projekt "Capanina" liefern: Das von der europäischen Union geförderte Projekt soll eine neue Ära in der mobilen Breitbandkommunikation einleiten. Unbemannte Luftschiffe, fest positioniert in einer Höhe von 22 Kilometern, werden mithilfe der so genannten optischen Freiraumkommunikation Daten mit einer Übertragungsrate von mehreren Gigabit pro Sekunde transferieren.

An dem Projekt beteiligt sind 13 Universitäten, Forschungseinrichtungen, Institute und Firmen aus England, Slowenien, Italien, Spanien, Ungarn, der Schweiz, Deutschland und Japan. Ein Netzwerk aus Höhenplattformen, die 20 Kilometer über der Erde in der Stratosphäre schweben, soll das Rückgrat der zukünftigen Breitband-Infrastruktur bilden. Mikrowellensender an Bord der unbemannten Relaisstationen sollen die Daten mittels Richtfunk zum Nutzer schicken, Laserstrahlen die fliegenden Sendemasten untereinander vernetzen. Eine untertassengroße Antenne wird für den Empfang sorgen, von ihr werden die Daten über herkömmliche Funknetze zu den mobilen Nutzern in der Umgebung weitergeleitet.

Die EU fördert Capanina bis Ende 2006 mit 3,1 Mio. Euro.

Informationen zum Projekt Capanina finden sich sowohl auf den Internet-Seiten des DLR als auch auf den Webseiten der FTD.

Weiterführende Informationen



Informationen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zum Projekt Capanina


Webseite der Financial Times Deutschland mit Informationen zum Projekt Capanina

EU-Projekt CAPANINA

DLR Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
19. November 2004

EU-Projekt CAPANINA: Luftschiffe übertragen per Laserstrahl enorme Datenmengen


Oberpfaffenhofen - Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) am Institut für Kommunikation und Navigation in Oberpfaffenhofen haben dazu beigetragen, dass das ehrgeizige europäische Projekt CAPANINA ein gutes Stück vorangekommen ist. Das von der europäischen Union geförderte Projekt soll eine neue Ära in der mobilen Breitbandkommunikation einleiten. Unbemannte Luftschiffe, fest positioniert in einer Höhe von 22 Kilometer, werden mithilfe der so genannten optischen Freiraumkommunikation Daten mit einer Übertragungsrate von mehreren Gigabit pro Sekunde transferieren. An dem Projekt beteiligt sind Universitäten, Forschungseinrichtungen, Institute und Firmen aus England, Slowenien, Italien, Spanien, Ungarn, der Schweiz, Deutschland und Japan. Die Projektleitung hat die Universität von York (England). Die Luftschiffe werden in Japan gebaut, die Geräte für die optische Freiraumübertragung vom DLR entwickelt und getestet.

Einen ersten Erfolg verbuchten die DLR-Wissenschaftler kürzlich bei einem Test in England. Die Wissenschaftler ließen einen Fesselballon in eine Höhe von 300 Meter aufsteigen. An dem Ballon war das vom DLR entwickelte Gerät angebracht, das einen unsichtbaren Laserstrahl auf den Erdboden sendete. Der sich bewegende Ballon musste mit der Bodenstation auf tausendstel Grad genau verfolgt werden. Die präzise Steuerung funktionierte wie geplant, und die Forscher empfingen den Strahl und somit ein einwandfreies Datensignal. Der erste Schritt ist somit erfolgreich abgeschlossen. Weitere Tests werden in den kommenden zwei Jahren in Kiruna (Schweden) und Japan folgen. In Kiruna wird ein heliumgefüllter Stratosphärenballon mit dem DLR-Lasersystem bereits in eine Höhe von 22 Kilometer aufsteigen, in Japan soll im Jahr darauf ein erstes Stratosphärenluftschiff getestet werden. In frühestens 15 Jahren, rechnen die Forscher, sollen die ersten Luftschiffe ihre Positionen in der Stratosphäre beziehen - dann müssen die Laserstrahlen zwischen den Luftschiffen über Entfernungen von mehr als 700 Kilometer Daten transportieren.

Bei der optischen Kommunikation durch die Atmosphäre haben die DLR-Forscher mit einem natürlichen Phänomen der zu kämpfen. Das Strahlprofil des Sende-Lasers kommt aufgrund atmosphärischer Turbulenzen beim Empfänger zerstört an - die Wissenschaftler sprechen von so genannten optischen Turbulenzen, die ein "Specklemuster" am Empfänger hervorrufen. Über eine Entfernung von 61 Kilometer ist es dem DLR bereits 2002 gelungen, die Auswirkungen dieser Effekte zu reduzieren. Damals wurden von der Bergstation der Wallbergbahn (Oberbayern) zwei Sende-Laser auf das Institutsgebäude in Oberpfaffenhofen ausgerichtet. Der Empfänger empfing zwei fast unabhängige "Specklemuster". Die durch die Muster verursachten Signalschwankungen konnten dadurch erheblich verringert werden. Eine Datenrate von immerhin 100 Megabit pro Sekunde konnte so erzielt werden. Weitere so genannte Codierungs- und Interleavingverfahren, die die Auswirkungen des "Specklemuster-Effekts" eliminieren sollen, werden derzeit im DLR-Institut für Kommunikation und Navigation entwickelt und erprobt.

Die Luftschiffe werden in Zukunft Hochgeschwindigkeitsverbindungen zum Endbenutzer ermöglichen. Diese sind mit 120 Megabit pro Sekunde mindestens 40 Mal schneller als heutige DSL-Verbindungen. Dazu befinden sich Mikrowellenterminals an Bord. Die Laserterminals des DLR sollen dann die geballte Datenmenge zu benachbarten Luftschiffen sowie zu Satelliten und Bodenstationen weiterleiten.

Dazu benötigt das Lasersystem deutlich weniger Energie als der herkömmliche Richtfunk und ist zudem leichter. So kann mehr Energie - die Luftschiffe erhalten diese über Solar- und Brennstoffzellen - dafür genutzt werden, die stationäre Position in 22 Kilometer Höhe zu halten. Dafür sorgen am Luftschiff angebrachte Propeller. Gegenüber Satelliten bieten die Luftschiffe entscheidende Vorteile: Die Plattformen können auf den Boden zurückgeholt werden - etwa zur Wartung, der Modifizierung oder des Austauschs von Systemen. Zudem können sie schnell an ihren Einsatzort gebracht werden - beispielsweise wenn in Katastrophengebieten die Mobilfunk- und Kommunikationsnetze zusammengebrochen sind. Denkbar wäre der Einsatz der frei schwebenden Plattformen auch bei Großereignissen wie Olympiaden oder Fußballweltmeisterschaften, bei denen enorme Datenmengen anfallen. Ideal wären die Luftschiffe auch für die Anbindung von Ballungsräumen und Gebieten, die bislang gar keine, veraltete oder unzureichende Telekommunikationsinfrastrukturen aufweisen.

Das Projekt CAPANINA ist auf drei Jahre angesetzt und wird von der Europäischen Union mit drei Millionen Euro gefördert. Der Gesamtanteil des DLR am Projekt liegt bei sechs Prozent.

Ansprechpartner:

Jörg v. Rohland
DLR Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Standort Oberpfaffenhofen
Tel.: 08153 / 28-1970
Fax: 08153 / 28-1243

Joachim Horwath
DLR Institut für Kommunikation und Navigation
Projektleiter CAPANINA
Tel.: 08153 / 28-1832

Quelle:

DLR

Geschrieben von RDW am 14. Februar 2005 08:01:17:

Als Antwort auf: CAPANINA geschrieben von Helmut Gobsch am 13. Februar 2005 21:47:51:

>Welche Strahlenbelastung wäre den durch CAPANINA zu erwarten ?
>MfG
>Gobsch


Zu solchen "High Altitude Platforms" (HAP's) kann man im Miniwatt-Report einiges finden. Als ich bei meinen aktuellen Themen der Woche 1/2005 über CAPANINA berichtet habe, habe ich den zugehörigen Auszug ins Netz gestellt:
http://www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/extern/miniwatt_hap.pdf

Daraus kann man folgende Werte für ein Referenzmodell ablesen:
Sendeleistung der HAP in ca. 20 km Höhe: 1,65 Watt
Antennengewinn: 20 dB
Nimmt man Freiraumübertragung an (was in diesem Fall ohne Bebauung etc. dazwischen näherungsweise möglich ist), dann bekommt man am Erdboden im Freien rechnerisch eine Leistungsflussdichte von ca. 0,033 Mikrowatt/m2.

Das ist natürlich sehr wenig im Vergleich zu terrestrischen Systemen und deswegen möglich, weil zumindest im Freien sozusagen eine Sichtverbindung besteht. Im Inneren von Gebäuden oder inmitten von Häuserschluchten sieht der Empfang natürlich anders aus. Die zugehörigen Mobilgeräte haben im UMTS-Frequenzbereich bei dieser Freiraum-Feldstärke meiner Überlegung zufolge etwa 30dB Empfangsreserve, welche ohne Sichtverbindung durch Fading-Effekte schnell aufgebraucht sein kann. Also wird man die Sendeleistung der realen HAP's vielleicht deutlich erhöhen (oder "intelligente" Antennensysteme verwenden), aber die "Strahlenbelastung" wird immer noch deutlich niedriger sein als bei jedem terrestrischen Mobilfunknetz, zumindest in dessen näheren Umgebung.

Ich kenne mich mit HAP's bzw. deren Eigenarten jedoch nicht so genau aus, vielleicht weiss jemand anderes noch mehr.....

RDW

Quelle:
http://f27.parsimony.net/forum67168/messages/9008.htm

Forderungskatalog vom Weltsozialforum 2005

Forderungskatalog vom Weltsozialforum 2005

Weltgesundheitsorganisation WHO
Internationales EMF-Projekt
Frau Dr. Emilie van Deventer
Genf, Schweiz



Betrifft: Framework to Develop Precautionary Measures in Areas of Scientific Uncertainty (Entwurf vom Oktober 2004) - Rahmenprogramm zur Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen bei wissenschaftlich ungefestigtem Sachstand

Seminar-Brief “Mobilfunk: Wirkung nichtionisierender Strahlung auf die Gesundheit und die Bedeutung der gesellschaftlichen Kontrolle”, freigegeben auf dem 5. Weltsozialforum, abgehalten in Porto Alegre (Brasilien) vom 26. bis 31. Januar 2005
Allgemeiner Diskussionsbeitrag zum Entwurf des WHO-EMF-Programms
über vorsorglichen Bevölkerungsschutz gegenüber Risikotechnologien

Die Seminarteilnehmer sind beunruhigt wegen des Risikos gesundheitsgefährdender Strahlung, die sowohl von Mobilfunk-Basisstationen als auch von Handys ausgeht. Deshalb haben die Seminarteilnehmer eine öffentliche Erklärung verabschiedet, in der sie der WHO folgende Empfehlungen vorschlagen:

1. In Anbetracht der großen Anzahl wissenschaftlich nachgewiesener intrazellulärer Auswirkungen bei schwacher nichtionisierender Langzeitbestrahlung müssen strengere Grenzwerte eingeführt werden, bezogen auf die ICNIRP-Werte. Anzustreben sind Werte, die dem Schweizer Anlagenwert (ONIR, 814.710 vom 23. Dezember 1999) gleich kommen oder diesen unterschreiten.
2. Im Hinblick auf die Vorsorge sind kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die das Ziel haben, die Hochfrequenzemissionen von Basisstationen und Handys zu reduzieren. Beide sollten mit geringstmöglicher Strahlungsleistung auskommen, wobei sich die Forderung geringstmöglich daran orientiert, was technisch mit vernünftigem Aufwand machbar ist. Zu beachten sind dabei die maximal zugelassenen Absorptionswerte für Menschen aller Altersgruppen und unterschiedlicher Anfälligkeit, einschließlich der von Beschäftigten in der Mobilfunkbranche.
3. Im Zuge des Gesundheits- und Umweltschutzes muss überall dort, wo sich Menschen länger als vier Stunden aufhalten können, der Pegel der nichtionisierenden Strahlung ermittelt und ggf. auf das gleiche Maß gesenkt werden, wie bei den ständig bestrahlten Bevölkerungsgruppen.
4. Die SAR-Messung an Handys muss bei höchster abgestrahlter Leistung erfolgen und von unabhängigen glaubwürdigen Stellen gemäß international empfohlener Messvorschriften (beispielsweise die von CENELEC oder IEEE) vorgenommen werden. Die verwendete Messvorschrift muss den Messabstand zwischen Antenne und Kopf für jede SAR-Messung verbindlich vorgeben.
5. Handyhersteller müssen verpflichtet sein, den höchsten SAR-Wert eines Handymodells auf dem Handy, auf der Umverpackung, im Benutzerhandbuch und im Werbematerial zu nennen. Hierbei muss der Messabstand, mit dem die SAR-Messungen ausgeführt wurden, erkennbar sein.
6. Alle derzeit in Gebrauch befindliche Handymodelle mit einem SAR-Wert oberhalb der empfohlenen Höchstgrenze, müssen von den Herstellern mit einer Rückrufaktion aus dem Verkehr gezogen werden.
7. Den Handyherstellern ist eine Übergangsfrist mit Schlusstermin zu setzen, innerhalb der sie neue Techniken mit geringerem Gefährdungspotenzial für den Anwender entwickeln müssen.
8. Mit einer weltweiten Aufklärungskampagne sollte vor dem Gebrauch von Handys durch Kinder, Jugendliche, Schwangere und alte sowie anderweitig anfällige Menschen gewarnt werden.
9. Werbung für Handys und verwandte Produkte sollte direkt oder indirekt verboten werden, wenn sie auf Kinder und Jugendliche abzielt. Begründen lässt sich dies mit ethischen Grundsätzen des Anzeigenmarketings und mit Warnungen vor den gesundheitlichen Kurzzeit- und Langzeitrisiken bei Handynutzern.
10. Wie es schon im WHO-Entwurf der Vorsorgemaßnahmen vom Oktober 2004 heißt (PDF, Introduction - Objectives, Seite 6, letzter Absatz, sowie in den Anhängen A und B) müssen in den wissenschaftlichen Fallstudien zusätzliche Gefährdungskriterien berücksichtigt werden (physikalische, chemische oder biologische), deren Zusammenwirken für den menschlichen Organismus schädliche Folgen haben könnten.

Porto Alegre, 29. Januar 2005

Gemeinde plant Berufung

Vodafone setzt Mobilfunk-Betrieb durch
Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten des Konzerns - Gemeinde plant Berufung


VON SUSANNE SCHWIND Gröbenzell - "Wir sind in allen Punkten gescheitert", musste Bürgermeister Dieter Rubenbauer (CSU) am Freitag zerknirscht verkünden. Die Firma Vodafone hatte das Landratsamt verklagt, eine Mobilfunkanlage auf einem Haus Ecke Bahnhof-/Birkenstraße in Betrieb gehen zu lassen - und die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München gab ihr Recht. Die Gemeinde wird als Beigeladene aber voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen

Die Mobilfunkanlage im reinen Wohngebiet war bereits im Jahr 2001 gebaut worden. Da damals kein Bauantrag vorlag, wurde der Bau vom Landratsamt eingestellt. Eine Entscheidung, die im August 2001 vom Verwaltungsgericht bestätigt worden war.

Doch die Freude darüber in der Gemeinde kam zu früh. Denn im September 2003 verklagte Vodafone das Landratsamt auf Erteilung einer isolierten Befreiung und bekam nun Recht. Die Begründung des Urteils hat Rubenbauer zwar noch nicht herausgegeben, er macht aber klar, das Gericht weise städtebauliche Gründe gegen die Anlage zurück; eine ebenfalls bestehende Radio-Antenne sei dominierender als die Mobilfunkantenne. Gesundheitliche Gründe wurden mit Blick auf die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung abgewiesen.

Rubenbauer ist vom Urteil ziemlich enttäuscht: "Das ist für mich nicht zufriedenstellend." Doch noch gibt er nicht auf. "Wir werden weiter kämpfen. Das ist im Interesse unserer Bürger." Er geht davon aus, dass sich der Planungsausschuss am 24. Februar für die Berufung gegen das Urteil aussprechen wird (s. auch Seite 14).

Die Chancen auf Erfolg der Berufung wagt er aber nicht einzuschätzen. "Ich denke es wird schwierig." Am kommenden Dienstag wird sich bereits der Bauausschuss mit der Anlage beschäftigen: Vodafone hat die Ausnahme von einer im Herbst vergangenen Jahres erlassenen Veränderungssperre für das Gebiet rund um Bahnhof-/Birkenstraße beantragt - eine Veränderungssperre, die laut dem Verwaltungsgericht gar nicht zur Anwendung kommen darf. Rubenbauer wird sich zudem an Bayerns Umweltministerium wenden. Denn nach diesem Urteil könnten die Mobilfunk-Planer machen, was sie wollen. Anlagen in Wohngebieten zu verhindern, sei unmöglich geworden. Daher will er von Umweltminister Werner Schnappauf wissen: "Wo bleibt das im Mobilfunk-Pakt II den Gemeinden eingeräumte Mitspracherecht?"


mm

Freitag, 11. Februar 2005

Verfahren wegen Handy-Gebühren

Verfahren wegen Handy-Gebühren

EU-Kommission nimmt T-Mobile und Vodafone ins Visier / Durchleitungskosten zu hoch?


Für die Nutzung ihrer Netze sollen T-Mobile und Vodafone überhöhte Kosten berechnen.
dpa
Vom 11.02.2005

BRÜSSEL/BONN (dpa)

T-Mobile und Vodafone sind wegen ihrer Preispolitik in Deutschland ins Visier der EU-Kommission geraten: Die EU-Behörde eröffnete Kartellverfahren gegen die großen Mobilfunkanbieter. Für die Nutzung ihrer Netze in Deutschland sollen sie Wettbewerbern überhöhte Preise berechnet haben, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit. Falls die für niedrigere Gebühren kämpfende Kommission ihre Vorwürfe beweisen kann, drohen hohe Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Die Betreiber bestätigten den Eingang entsprechender Schreiben aus Brüssel. Ein Sprecher von T-Mobile in Bonn wies allerdings die Vorwürfe als "unbegründet und nicht nachvollziehbar" zurück.

Die EU-Kommission vermutet, dass T-Mobile, eine Tochter der Deutschen Telekom, und Vodafone ihre starken Positionen auf dem deutschen Markt ausnützten. Die jetzt beanstandeten Roaming-Gebühren müssen ausländische Netzbetreiber dafür bezahlen, dass deren Kunden in Deutschland die Netze von T-Mobile und Vodafone nutzen können. Diese Gebühren werden an die Abonnenten weitergegeben. Ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte: "Das Vorgehen folgt der Strategie, dass Verbraucher nicht übermäßig belastet werden, wenn sie im Ausland unterwegs sind."

T-Mobile wies darauf hin, dass das Unternehmen in den vergangenen Monaten und Jahren die umstrittenen Roaming-Gebühren bis zu 50 Prozent gesenkt habe. Ein Sprecher von Vodafone D2 in Düsseldorf sagte lediglich, dass die Anfragen der Kommission geprüft und in angemessener Zeit beantwortet würden. Laut Kommission dauerten die vermuteten Verstöße bis Ende 2003.

Die Kommission erinnerte daran, dass sie bereite im vergangenen Juli Verfahren gegen die britischen Betreiber O2 und Vodafone eröffnete. Das Vorgehen gegen die deutschen Betreiber wird von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso persönlich verantwortet. Die eigentlich zuständige Niederländerin Kroes hält sich wegen eines früheren Aufsichtsratsmandats bei dem Anbieter MM02 im Telekombereich zurück.

Die Untersuchungen der Kommission zu den Roaming-Gebühren ziehen sich schon seit Jahren hin. 2001 hatten EU-Ermittler T-Mobile, die damalige Mannesmann Mobilfunk und andere Anbieter durchsucht. Damals ging es noch um den weiter gehenden Verdacht von illegalen Preisabsprachen großer Anbieter - dieser Vorwurf wird nun nicht mehr erhoben.

Quelle:
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/wirtschaft/objekt.php3?artikel_id=1784603

Nachweis für Gesundheitsri durch Mobiltelefone

Nachweis für Gesundheitsrisiko durch Mobiltelefone

von Mark Prigg, Wissenschafts-Korrespondent , Evening Standard 9.Februar 2005

übersetzt aus dem Englischen: Evi Gaigg

Ärzte behaupten heute, dass sie den ersten Beweis für durch Mobiltelefone verursachte Gesundheitsprobleme gefunden haben. Sie sagen, mehr als 5 % der Bevölkerung könnten an Kopfschmerzen, Verstimmungen und Hörproblemen leiden, die durch die Strahlung der Handys verursacht werden.Die Experten raten den Leuten - speziell Kindern - den Gebrauch ihrer Mobiltelefone zu begrenzen, wenn sie Kopfschmerzen oder andere Symptome verspüren.

Die Forschung wurde durch die Irish Doctors Environmental Association (IDEA) = Vereinigung irischer Umweltärzte an 16 Personen durchgeführt, die Symptome durch den Mobiltelefongebrauch aufwiesen und teilweise sensitiv auf elektromagnetische Strahlung reagierten.

Diese 16 wurden über einige Monate hinweg beobachtet. Sie wurden von Ärzten in einem detaillierten Fragenkatalog nach Gebrauch ihres Mobiltelefons befragt und sie wurden medizinischen Tests unterzogen, eingeschlossen Blut- und Leberanalysen.

Es wurde 13 Symptome gefunden, eingeschlossen Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel, von denen die Forscher glauben, dass sie eine klare Indikation für die Strahlung sind. Der IDEA-Vorsitzende Dr. Philip Michael sagte: „ Diese verursacht bei einem grossen Teil der Bevölkerung Missempfindungen“

„Wir arbeiten an den Grundlagen für eine grössere Studie, welche Blindtests benutzt, um zweifelsfrei nachzuweisen, dass Mobiltelefone verantwortlich sind, aber wir glauben, dass der Beweis nun überwältigend ist.“

Er riet allen, die an den Symptomen leiden, die die Studie beschreibt, die Zeit, die sie mit Telefonieren verbringen, zu limitieren und zu versuchen, sich von Mobilfunkmasten fernzuhalten. Die Forschung wurde diese Woche einem ausgewählten Komitee der irischen MPs vorgestellt, welches, so hofft man, Pläne für weitere Forschung machen wird.

Andere Experten im gleichen Forschungsfeld sagten, sie seien nicht über die Resultate der Forschung erstaunt. Dr. Michael Maier vom Imperial College sagte, es sei noch mehr Forschung nötig und er fügte hinzu: „ Es gibt so viel anekdotische Beweise, ich denke, mehr Erkenntnisse auf dieser Ebene sind unverzichtbar.“

„Das grösste Problem ist jenes, dass es kaum möglich ist, irgendwelche Wirkungen bei den Leuten zu messen, die ihr Mobiltelefone so verschieden benützen. Aber das Gehirn ist ein elektrisches Instrument und die Frequenz, die die Strahlung produziert, ist jener, die im Gehirn erzeugt wird, so ähnlich, dass es keine grosse Überraschung ist, wenn man ein Telefon findet, das dessen Frequenz stört und Kopfschmerzen, Übelkeit und andere Probleme hervorruft.

Letzten Monat haben Experten die Regierung gewarnt, Kindern unter 8 Jahren ein Mobiltelefon zu geben, weil es potenzielle Gesundheitsrisiken birgt. Sir William Stewart, der Vorsitzende der Gesundheits-Vorsorge-Gesellschaft sagte: „ Ich denke nicht, dass wir unsere Hände auf unser Herz legen und sagen können, Mobiltelefone seien sicher. Wenn es da Risiken gibt. und wir denken, es kann Risiken geben, dann sind es die Kinder, die am meisten betroffen sind.“

Diese Studie des NRPB kam zu keiner abschliessenden Schlussfolgerung, dass es eine Schädigung durch Mobiltelefone gibt.

IDEA besteht aus 30 führenden irischen Ärzten und ist der WHO angeschlossen. Sie ist ein Teil einer Gruppe, die 1985 den Nobelpreis für Physik erhalten hat. Unter den Mitgliedern ist Dr. Patrick Hillery, der Ex-Präsident von Irland und EU-Kommissionsmitglied.

Quelle:
http://www.gigaherz.ch/879
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Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfnk
Beschraenkung von Mobilfunkanlagen
BI
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Daenische Krebsgesellschaft raet erstmals von Kinderhandys ab
Festnetz und Mobilfunk wachsen zusammen
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