Gericht verbietet Mobilfunkantennen
Gericht verbietet Mobilfunkantennen
Anlage im Wohngebiet muss abgebaut werden
Steinheim (ed) - Im Rechtsstreit um Mobilfunkantennen auf dem Dach eines Wohnhauses der Baugenossenschaft Steinheim an der Johannes-Machern-Straße hat sich die Stadt vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt. Die Antennen, gegen die es Proteste aus dem Kreis der Bewohner gab, müssen abgebaut werden. Das sagte Günter Lenz, stellvertretender Leiter des Hanauer Bauaufsichtsamtes, auf Anfrage unserer Zeitung. Am Dienstag wurde bereits eine Antennen mit einem Kranwagen vom Dach der Wohnanlage gehievt.
Die Mobilfunkantennen waren vor fünf Jahren ohne Bauantrag auf dem Dach installiert worden. Bewohner, die im Vorfeld nicht informiert worden waren, hatten nach Inbetriebnahme der Antennen über gesundheitliche Beeinträchtigungen geklagt. Mit Unterschriftenlisten forderten sie den Abbau der Antennen. Unterstützung fanden die Mieter in der Hanauer Stadtverwaltung. Der Bebauungsplan weist das Areal als Wohngebiet aus. Dort seien zwar grundsätzlich gewerbliche Nutzungen nicht störender Art zulässig, im vorliegenden Fall schließe der Bebauungsplan aber gewerbliche Anlagen ausdrücklich aus, sagte Lenz.
Die Mobilfunkbetreiber, damals die Firmen Viag Intercom und Mannesmann, stellten nachträglich Baugenehmigungen für die Antennen. Wegen der eindeutigen Festsetzungen im Bebauungsplan lehnte die Stadt die Anträge ab. Im Gegenteil: Die Firmen wurden aufgefordert, die Anlagen unverzüglich wieder zu entfernen. Sowohl gegen die Abbauverfügung als auch gegen das Versagen der Baugenehmigung legte ein Funknetzbetreiber zunächst Widerspruch beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und klagten dann vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.
Das Gericht habe am 3. März die Haltung der Stadt bestätigt, sagte Lenz. Der heutige Betreiber, die Firma O², habe keine Rechtsmittel eingelegt. Lenz geht davon aus, dass auch die noch verbliebenen Antennen auf dem Dach nach dieser Gerichtsentscheidung entfernt werden müssen. Weitere Gerichtsverfahren wegen Mobilfunkantennen seien derzeit nicht anhängig. Die jetzt noch genutzten Standorte seien mit der Stadt abgestimmt, so Lenz.
Anlage im Wohngebiet muss abgebaut werden
Steinheim (ed) - Im Rechtsstreit um Mobilfunkantennen auf dem Dach eines Wohnhauses der Baugenossenschaft Steinheim an der Johannes-Machern-Straße hat sich die Stadt vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt. Die Antennen, gegen die es Proteste aus dem Kreis der Bewohner gab, müssen abgebaut werden. Das sagte Günter Lenz, stellvertretender Leiter des Hanauer Bauaufsichtsamtes, auf Anfrage unserer Zeitung. Am Dienstag wurde bereits eine Antennen mit einem Kranwagen vom Dach der Wohnanlage gehievt.
Die Mobilfunkantennen waren vor fünf Jahren ohne Bauantrag auf dem Dach installiert worden. Bewohner, die im Vorfeld nicht informiert worden waren, hatten nach Inbetriebnahme der Antennen über gesundheitliche Beeinträchtigungen geklagt. Mit Unterschriftenlisten forderten sie den Abbau der Antennen. Unterstützung fanden die Mieter in der Hanauer Stadtverwaltung. Der Bebauungsplan weist das Areal als Wohngebiet aus. Dort seien zwar grundsätzlich gewerbliche Nutzungen nicht störender Art zulässig, im vorliegenden Fall schließe der Bebauungsplan aber gewerbliche Anlagen ausdrücklich aus, sagte Lenz.
Die Mobilfunkbetreiber, damals die Firmen Viag Intercom und Mannesmann, stellten nachträglich Baugenehmigungen für die Antennen. Wegen der eindeutigen Festsetzungen im Bebauungsplan lehnte die Stadt die Anträge ab. Im Gegenteil: Die Firmen wurden aufgefordert, die Anlagen unverzüglich wieder zu entfernen. Sowohl gegen die Abbauverfügung als auch gegen das Versagen der Baugenehmigung legte ein Funknetzbetreiber zunächst Widerspruch beim Regierungspräsidium Darmstadt ein und klagten dann vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt.
Das Gericht habe am 3. März die Haltung der Stadt bestätigt, sagte Lenz. Der heutige Betreiber, die Firma O², habe keine Rechtsmittel eingelegt. Lenz geht davon aus, dass auch die noch verbliebenen Antennen auf dem Dach nach dieser Gerichtsentscheidung entfernt werden müssen. Weitere Gerichtsverfahren wegen Mobilfunkantennen seien derzeit nicht anhängig. Die jetzt noch genutzten Standorte seien mit der Stadt abgestimmt, so Lenz.
Gobsch - 10. Mai, 19:16