Verlieren Handys ihre CE-Zulassung
Verlieren Handys ihre CE-Zulassung?
Prof. Dr. Konstantin Meyl, University of Applied Sciences, FH Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, D-78120 Furtwangen, Tel.: +49-/ 0-7723-920-2231, Büro privat: 0-7732-13679 und: 1.TZS im Technologiezentrum D-78112 St. Georgen, Leopoldstr. 1, Tel: 0-7724-1770, Fax: 0-7724-9486720, email: prof@k-meyl.de, Internet: http://www.k-meyl.de
Betr.: Artikel für Tageszeitungen und Lokalpresse, worum es geht:
Handys verlieren CE-Zulassung!
Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz dürfen Handynutzer ab sofort ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch dabei anfassen, da die Geräte damit ihre Zulassung verlieren. Durch das Berühren selbst des isolierten Gehäuses soll es sich um ein invasives Medizinprodukt mit therapeutischer Wirkung handeln.
Der Strafbefehl richtet sich keineswegs gegen die offiziell festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Wellen. Er betrifft vielmehr die biologische Wirkung der von jedem Mobilfunksender ebenfalls abgestrahlten, aber bisher unbeachtet gebliebenen Störstrahlung. Diese ist mit den Antennenverlusten bzw. mit dem Antennenrauschen gleichzusetzen.
Gehen wir bei einem Mobiltelefon z.B. von einem unbefriedigenden Antennenwirkungsgrad von 60 % aus, dann strahlt dieses neben der Nutzwelle noch zu 40% eine breitbandige Störstrahlung ab, die überwiegend aus dem bekannten Antennenrauschen besteht. Dieses wird weder gemessen, noch sind Grenzwerte fixiert. Der menschliche Körper strahlt seinerseits ein erhebliches Rauschsignal ab, mit dem sich z.B. der Empfang schwacher Rundfunksender verhindern lässt, wie jeder selber mit einem Kofferradio ausprobieren kann.
Es ist also naheliegend, dass von dem Antennenrauschen eine biologische Wirkung ausgeht, und eben nicht von der elektromagnetischen Welle. Dafür sind zwei stichhaltige Argumente vorhanden:
1. Nur Rauschsignale können mit Rauschsignalen wechselwirken. Für jede biologische Wirksamkeit ist die Wechselwirkung notwendige Voraussetzung.
2. Für Wechselwirkung oder Empfang elektromagnetischer Wellen fehlen dem Menschen die erforderlichen Antennenstrukturen.
Kommen wir zu dem Schluss, dass die Diskussion um Grenzwerte ins Leere läuft, solange ausnahmslos nur die elektromagnetischern Wellen in Betracht gezogen werden. Was dagegen fehlt ist eine wissenschaftliche Erforschung der Störstrahlung und des Antennenrauschens. Die Diskussion um die Grenzwerte der elektromagnetischen Wellen ist daher nur geeignet, die Bevölkerung und die Wirtschaft gleichermaßen hinters Licht zu führen.
Noch vor vier Jahren ist der vom Vertreter der Regulierungsbehörde (RegTP) in der Strahlenschutzkommission eingebrachte Vorschlag, die Störstrahlung nach der Empfehlung von Prof. Meyl zu erforschen, von einer Mehrheit abgewiesen worden. Mehr noch, die Forschung der Störstrahlung wurde in der Folgezeit auf vielfältige Weise behindert. So traten ungefragt selbsternannte Fachleute mit der Extremposition in Erscheinung, dass es nur elektromagnetische Wellen gäbe und nur diese allein in Betracht zu ziehen sind. Man weiß eben nicht, was man nicht weiß, sonst wüsste man es.
Der Strafbefehl gegen ein von Prof. Meyl entwickeltes Nachweisgerät hat jedoch die Situation gründlich geändert, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgehen wird. Mit der Anerkennung der medizinischen Wirksamkeit durch die deutsche Justiz ist die von Mobiltelefonen abgestrahlte Störstrahlung zu einem Thema mit großem öffentlichen Interesse geworden.
In Anbetracht der systematischen Unterdrückung des so bedeutungsvollen wissenschaftlichen Anliegens einerseits und der hohen Summen verschwendeter Steuergelder zur wissentlichen Erforschung der falschen Strahlung andererseits wird eine Entschuldigung der für die Volksgesundheit Verantwortung Tragenden nicht ausreichen. Hier sind ganze Kommissionen und Ämter neu zu besetzen. Es müssen Wissenschaftler, Politiker und Amtsträger zum Zuge kommen, die ihrer Aufgabe auch gewachsen sind und die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen. Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar (Kurt Schumacher) und die Menschen haben ein Recht, sie zu erfahren, und das besonders dann , wenn es um ihre Gesundheit geht.
Für wissenschaftliche Fragen:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl, FHF/University of Applied Sciences, D-78120 Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, Tel.: 07723 920 2231
Prof. Dr. Konstantin Meyl, University of Applied Sciences, FH Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, D-78120 Furtwangen, Tel.: +49-/ 0-7723-920-2231, Büro privat: 0-7732-13679 und: 1.TZS im Technologiezentrum D-78112 St. Georgen, Leopoldstr. 1, Tel: 0-7724-1770, Fax: 0-7724-9486720, email: prof@k-meyl.de, Internet: http://www.k-meyl.de
Betr.: Artikel für Tageszeitungen und Lokalpresse, worum es geht:
Handys verlieren CE-Zulassung!
Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz dürfen Handynutzer ab sofort ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch dabei anfassen, da die Geräte damit ihre Zulassung verlieren. Durch das Berühren selbst des isolierten Gehäuses soll es sich um ein invasives Medizinprodukt mit therapeutischer Wirkung handeln.
Der Strafbefehl richtet sich keineswegs gegen die offiziell festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Wellen. Er betrifft vielmehr die biologische Wirkung der von jedem Mobilfunksender ebenfalls abgestrahlten, aber bisher unbeachtet gebliebenen Störstrahlung. Diese ist mit den Antennenverlusten bzw. mit dem Antennenrauschen gleichzusetzen.
Gehen wir bei einem Mobiltelefon z.B. von einem unbefriedigenden Antennenwirkungsgrad von 60 % aus, dann strahlt dieses neben der Nutzwelle noch zu 40% eine breitbandige Störstrahlung ab, die überwiegend aus dem bekannten Antennenrauschen besteht. Dieses wird weder gemessen, noch sind Grenzwerte fixiert. Der menschliche Körper strahlt seinerseits ein erhebliches Rauschsignal ab, mit dem sich z.B. der Empfang schwacher Rundfunksender verhindern lässt, wie jeder selber mit einem Kofferradio ausprobieren kann.
Es ist also naheliegend, dass von dem Antennenrauschen eine biologische Wirkung ausgeht, und eben nicht von der elektromagnetischen Welle. Dafür sind zwei stichhaltige Argumente vorhanden:
1. Nur Rauschsignale können mit Rauschsignalen wechselwirken. Für jede biologische Wirksamkeit ist die Wechselwirkung notwendige Voraussetzung.
2. Für Wechselwirkung oder Empfang elektromagnetischer Wellen fehlen dem Menschen die erforderlichen Antennenstrukturen.
Kommen wir zu dem Schluss, dass die Diskussion um Grenzwerte ins Leere läuft, solange ausnahmslos nur die elektromagnetischern Wellen in Betracht gezogen werden. Was dagegen fehlt ist eine wissenschaftliche Erforschung der Störstrahlung und des Antennenrauschens. Die Diskussion um die Grenzwerte der elektromagnetischen Wellen ist daher nur geeignet, die Bevölkerung und die Wirtschaft gleichermaßen hinters Licht zu führen.
Noch vor vier Jahren ist der vom Vertreter der Regulierungsbehörde (RegTP) in der Strahlenschutzkommission eingebrachte Vorschlag, die Störstrahlung nach der Empfehlung von Prof. Meyl zu erforschen, von einer Mehrheit abgewiesen worden. Mehr noch, die Forschung der Störstrahlung wurde in der Folgezeit auf vielfältige Weise behindert. So traten ungefragt selbsternannte Fachleute mit der Extremposition in Erscheinung, dass es nur elektromagnetische Wellen gäbe und nur diese allein in Betracht zu ziehen sind. Man weiß eben nicht, was man nicht weiß, sonst wüsste man es.
Der Strafbefehl gegen ein von Prof. Meyl entwickeltes Nachweisgerät hat jedoch die Situation gründlich geändert, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgehen wird. Mit der Anerkennung der medizinischen Wirksamkeit durch die deutsche Justiz ist die von Mobiltelefonen abgestrahlte Störstrahlung zu einem Thema mit großem öffentlichen Interesse geworden.
In Anbetracht der systematischen Unterdrückung des so bedeutungsvollen wissenschaftlichen Anliegens einerseits und der hohen Summen verschwendeter Steuergelder zur wissentlichen Erforschung der falschen Strahlung andererseits wird eine Entschuldigung der für die Volksgesundheit Verantwortung Tragenden nicht ausreichen. Hier sind ganze Kommissionen und Ämter neu zu besetzen. Es müssen Wissenschaftler, Politiker und Amtsträger zum Zuge kommen, die ihrer Aufgabe auch gewachsen sind und die sich der Wahrheit verpflichtet fühlen. Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar (Kurt Schumacher) und die Menschen haben ein Recht, sie zu erfahren, und das besonders dann , wenn es um ihre Gesundheit geht.
Für wissenschaftliche Fragen:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl, FHF/University of Applied Sciences, D-78120 Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, Tel.: 07723 920 2231
Gobsch - 2. Mai, 08:39