Mittwoch, 20. April 2005

Mobiltelefone darf man nicht anfassen

Mobiltelefone darf man nicht anfassen!

Weltweit erstmalig wird Elektrosmog durch deutsche Justiz anerkannt!

Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen

Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unterliegt ein Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll isolierte Masseelektrode berührt wird und keine galvanische Verbindung zu stromführenden Teilen besteht. Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz erlischt trotzdem eine für das Skalarwellengerät ordnungsgemäß durchgeführte CE-Zertifizierung.

Da die abgestrahlten Skalarwellen mit den longitudinalen Wellen übereinstimmen, die bekanntlich jedes Handy in seinem Nahfeld aufweist, dürfen danach Handynutzer ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch beim Telefonieren anfassen. Folgt man der Auffassung des Konstanzer Staatsanwaltes, so macht bereits das Berühren das Gerät zu einem "invasiven Medizinprodukt", womit konsequenterweise auch Handys ihre CE-Zulassung verlieren würden.

Beanstandet wird also ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat aber nur eine Sendeleistung von ca. 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten, der die Staatsanwaltschaft sogar medizinische Bedeutung beimisst.

Ungeahnt erhalten damit die Mobilfunkgegner durch den Strafbefehl weltweit und erstmalig juristische Unterstützung, denn Skalarwellen sind die Ursache des Elektrosmog. Mutig stellt sich der Konstanzer Staatsanwalt gegen die von einigen Ämtern und Hochschulen verbreiteten Verharmlosung der Elektrosmogproblematik. So bestreiten zum Beispiel Amtsträger einer Hochschule in Furtwangen generell die Existenz von Skalarwellen und vertreten diese Meinung öffentlich im Internet.

Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft darüber belehrt:

1. dass Skalarwellen existieren,
2. dass von ihnen eine biologische Wirkung ausgeht, und
3. dass elektronische Geräte, die Skalarwellen abstrahlen, als invasive Medizingeräte gelten müssen.

Entwickelt wurde das Prinzip des Skalarwellengerätes im Rahmen von Diplomarbeiten an der Fachhochschule Furtwangen und verschiedener Projekte. Betreut wurden die Arbeiten von Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl und seinem 1988 gegründeten Transferzentrum. Fertigung und Vertrieb der Geräte liegen in der Hand der Firma INDEL GmbH. Prof. Meyl, der sich letztes Jahr aus der Leitung seines Transferzentrums zurück gezogen hatte, setzt sich in seinen Büchern zur "Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit" und in zahlreichen Veranstaltungen weiter für die Anerkennung von Skalarwellen ein.
Dieser Strafbefehl ist eine unerwartete Unterstützung von juristischer Seite. Für die Mobilfunkindustrie könnte der Strafbefehl zu einem Fiasko werden. Sie muss jetzt mit Anzeigen und Schadenersatzforderungen rechnen. Auch Wirtschaft und Politik werden die Folgen zu spüren bekommen. Der Staatsanwaltschaft Konstanz sei Dank!

Wegen der Brisanz des Themas ist von vielen Seiten und aus kontroversen Gründen und Interessen mit erheblichem Widerstand gegen den Strafbefehl zu rechnen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine öffentliche Hauptverhandlung zu erwarten.

Informationen werden kurzfristig unter www.etzs.de bekannt gegeben.

1. zur Beschreibung des Skalarwellengerätes.

2. Fachaufsatz zum Thema Elektrosmog sowie zur medizinischen Bedeutung von Skalarwellen

4. für fachliche Fragen steht zur Verfügung:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
prof@k-meyl.de

Quelle:
http://www.etzs.de/go/index.php?20_Aktuell

Neue Meldungen:

23. 04. 2005

1. Das Thema "Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung" wurde von den Medien interessiert aufgegriffen. Mehrere Fernsehsender (u. a. PRO 7 und N24) und einige Radiosender haben zur besten Sendezeit berichtet. Die positive Resonanz ist enorm.

2. Der Richter am Amtsgericht hat den Vorgang zusammen mit einem Einspruch an die Staatsanwaltschaft Konstanz zurückgereicht. Er kann und darf in dieser Phase nichts zu dem Vorgang sagen, so wurde mitgeteilt.

3. Der ermittelnde Staatsanwalt ist seit wenigen Tagen nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Konstanz beschäftigt. Es hat den Anschein, als sei niemand mehr zuständig. Die Journalisten werden von einem Sprecher bedient, der ebenfalls zur Sache nichts aussagen kann.

4. Der Prorektor der Fachhochschule Furtwangen ist zurückgetreten und hat sein Amt niedergelegt.

Hinweis: die Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen, da sie das umstrittene Skalarwellengerät als invasives Medizinprodukt einstuft, während drei Amtsträger der FH Furtwangen (Rektor, Dekan CEE und Prodekan CEE) u. a. im Internet apodiktisch die Nichtexistenz der Skalarwellen erklären. Beide Parteien legen sich damit in die eine bzw. die andere Richtung fest, während Prof. Dr. Meyl noch damit beschäftigt ist, die laufenden Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet des Elektrosmog zu koordinieren und die passenden Nachweisgeräte zu konstruieren. In seinen Augen ist die Festlegung in eine der beiden Richtungen etwas vorschnell, aber er begrüßt dennoch die eindeutige Position der Staatsanwaltschaft, da diese bestens geeignet ist, die dringend notwendige Forschung auf diesem Gebiet voranzutreiben.

Die Meinungen können gegensätzlicher nicht sein. Die Verantwortlichen der FH Furtwangen einerseits und der Staatsanwaltschaft KN andererseits müssen sich vor dem Grundgesetz in Acht nehmen, dass sie mit ihren vorschnellen Aktionen nicht gegen die Freiheit von Forschung und Lehre verstoßen, denn schließlich sind die Akteure ohne Ausnahme zur Einhaltung der Gesetze verpflichtete Beamte. Dieses auch im Hochschulgesetz verankerte Grundrecht ist höher einzustufen als irgendwelche private oder Lobbyisten-Interessen.

Prof. Dr. Meyl jedenfalls wird auch weiterhin das Seine dazu beitragen, damit die wichtige Frage der biologischen Wirksamkeit des Elektrosmogs auf der Grundlage des Grundgesetzes mit wissenschaftlichen Mitteln fach- und sachbezogen geklärt wird.
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