Freitag, 11. März 2005

Zitate zum Thema Mobilfunksender

Zitate zum Thema Mobilfunksender

BAUBIOLOGIE MAES
Büro Neuss - Wolfgang Maes Büro Aachen - Dr. Manfred Mierau
Über 100 kritische Zitate betreffs der Strahlung an Mobilfunk-Basisstationen von Wissenschaftlern, Ärzten, Behörden, Organisationen und Experten aus der ganzen Welt


"Bauten sind so zu errichten, dass sie das Leben oder die Gesundheit des Menschen und die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährden." Bauordnung, Artikel 3

"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit." Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2

"Jeder Dritte ist umweltkrank." Der Bundesgesundheitsminister (1995)

"30% aller Versicherten sind durch Umwelteinflüsse krank geworden." Die Krankenkassen (1996)

"Ein Viertel aller Erkrankungen werden direkt durch schlechte Umweltbedingungen verursacht." Weltgesundheitsorganisation WHO (1995)

"Jeder Vierte hat ein geschädigtes Immun-, Nerven- oder Hormonsystem. Jeder Dritte ist Allergiker. Wir haben den Punkt erreicht, derkeine zusätzlichen Belastungen mehr verträgt." DGUHT, Deutsche Gesellschaft für Umwelt und Humantoxikologie (1994)

"Jede Strahlung ist so gering wie nur eben möglich zu halten." Bundesamt für Strahlenschutz BfS (1994)

"Wo man Dauerbelastungen durch elektromagnetische Felder herabsetzen kann, da sollte man es tun." Bundesamt für Strahlenschutz BfS (1996)

"Die aufgeregte Diskussion in der Bevölkerung über die Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen gewesen sein." Bundespostminister Wolfgang Boetsch in einer Pressekonferenz (1994)

"Wir stellen uns auf Schadenersatzansprüche ein. Sollte die Gefahr durch elektromagnetische Mobilfunkstrahlung nachgewiesen werden, dann wäre dies das größte Schadenspotential, welches die Versicherungswirtschaft jemals zu bewältigen hatte." Julius von Rotenhahn, Frankona-Versicherung (1994)

"Die flächendeckende Mobilfunkeinführung ohne eine umfassende Abschätzung der Risiken für den Menschen ist unverantwortlich." Landtag Düsseldorf (12.3.1994)

"Ich will die D-Netz-Sender wieder loswerden. Meine Gesundheit wird geschädigt." Peter Hintze, CDU-Generalsekretär, zu der Mobilfunkanlage über seinem Büro auf dem Dach des Konrad-Adenauer-Hauses in Bonn (1994)

"Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn sich im Umkreis von 250 Metern eine Mobilfunksendeanlage befindet." Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, Forscher im Telekom-Auftrag (1998)

"Wir wissen sehr gut, dass gepulste Signale auf den Menschen stärker einwirken als ungepulste. Gepulste Mikrowellen greifen tief in biologische Prozesse ein." Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-Universität, Kalifornien (1970)

"Gepulste Mikrowellen schädigen das Immunsystem und verändern Neurotransmitterabläufe." Prof. Dr. Dan Lyle, Loma-Linda-Universität, Kalifornien (1985)

"Periodisch gepulste Mikrowellen verändern die menschlichen Gehirnströme. Das ist im EEG bei Strahlungsstärken von 1000 µW/m² nachweisbar." Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker, Universität Lübeck (1994)

"Gepulste Mikrowellen der Intensität eines üblichen Mobilfunktelefonates beeinflussen die bioelektrische Gehirnaktivität." Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Berlin (1998)

"Es gibt keinen Zweifel, dass gepulste Handywellen, die noch keinen thermischen Effekt auslösen, biologisch wirksam werden können." Bundesanstalt für Arbeitsmedizin, Berlin (1998)

"Die Frequenz, mit der Zellen kommunizieren, liegt zwischen 10 und 1000 Hertz." Mannheimer Elektrizitätswerk MVV in 'Mensch und Elektrizität' (1997)

Pulsfrequenz Handy 217 Hz, Mobilfunk-Basisstation (GSM) bis 1736 Hz, DECT-Schnurlostelefon 100 Hz

"In der Sprache der Nachrichtentechnik darf man Nervenleitbahnen als digitale Übertragungskanäle ansehen. Sie sind die Fernmeldestromkreise des Organismus. Dabei vollzieht sich die Informationsübermittlung durch Impulse. Meist wird eine Pulsfrequenz von 1000 Hz nicht überschritten." RWE-Arbeitsinformation, Dr.-Ing. Rolf Hotopp (1984)

"Bei 36 Probanden führte die gepulste Strahlung im Labor unmittelbar nach dem Einschalten zu Veränderungen im EEG." Dr. H.P. Reiser, Dr. W. Dimpfel, Dr. F. Schober vom Pro-Science-Forschungsinstitut im Auftrag der Telekom (1995)

"Wir fanden bei zwei Dritteln der Versuchspersonen nach dem Einschalten eines Handys eine gesteigerte Aktivität im EEG." Dr. Stefan Schulze Klinikum Großhadern in München (1997)

"Veränderungen im EEG traten nach 15 Minuten Handy-Einschaltzeit auf. Im Schlaf-EEG gab es Verkürzungen der REM-Phase." Prof. Dr. Alexander Borbely, Institut für Toxikologie, Universität Zürich (1999)

"Es ist 30 bis 70 Meter Abstand von Mobilfunkanlagen zu Wohnhäusern einzuhalten. Bei der Risikobewertung ist zwischen thermischen und nichtthermischen Wirkungen zu differenzieren." Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes (30.12.94)

"Die Grenzwerte in Deutschland sind reichlich hoch. In Russland werden in der Medizin gepulste Mikrowellen zu Therapiezwecken eingesetzt, die nachweislich wirken; diese liegen beim 10.000stel der deutschen Grenzwerte." Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Bundeswehr-Universität Neubiberg (1997)

"Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den hochfrequenten Feldern nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran." ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur Elektrosmogverordnung

"Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet." ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt auf die Frage eines Fernsehjournalisten, warum man Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festgelegt und warum man diese nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senkt.

"Die Grenzwerte beruhen auf den thermischen Effekten, weil das die einzigen Effekte sind, die man bisher tatsächlich nachgewiesen hat." Prof. Dr. Maria Blettner, Vorsitzende der Strahlenschutzkommission,Süddeutsche Zeitung (30.11.1999)

"Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, welche Grundlage der Grenz-werte sind, gibt es eine große Zahl von Hinweisen auf Langzeitwirkungen, z.B. Kinderleukämie, Gehirntumore und Brustkrebs, weit unterhalb der Grenzwerte." Das NRW-Umweltministerium auf die Anfrage eines Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung (1998)

"Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch die Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen." Prof. Dr. Heyo Eckel, Bundesärztekammer (August 2000)

"Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich nicht an der Gesundheit." Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Bundeswehruniversität Neubiberg (2000)

"Mit den Grenzwerten werden nur die zur Zeit wissenschaftlich nachgewiesenen Auswirkungen ausgeschlossen. Verdachtsmomente, die man hat, werden nicht dabei berücksichtigt. Und diese Verdachtsmomente geben unseres Erachtens Anlass zur Vorsorge, also zu Maßnahmen, die verhindern, dass die Exposition höher ist als unbedingt notwendig." Dr. Olaf Schulz, Bundesamt für Strahlenschutz,in der ARD-Sendung 'Plusminus' (Mai 2001)

"Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die zuständigen Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich schon allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein." Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)

"Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist die Beschränkung auf das thermische Effektprinzip, wie es die 'Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP' pflegt, nicht mehr haltbar." Prof. Dr. Michael Kundi, Universität Wien, Institut für Umwelthygiene (März 2001)

"Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen." Weltgesundheitsorganisation WHO zum Thema Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (Oktober 1999)

"Man sollte die Mobilfunktechnik ändern, damit biologische Reaktionen durch gepulste Strahlung gar nicht mehr stattfinden können. Das ist möglich, denn es ginge auch ohne Pulsung." Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, Forscher im Telekom-Auftrag (1998)

"Der Mensch reagiert bereits auf kleinste Hochfrequenzreize ab einer Stärke von 0,1 µW/m². Hier ist schon die veränderte Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen feststellbar. Je näher man an einer Sendeanlage lebt, umso ungünstiger die Bedingungen. In der Gentechnik werden Mikrowellen geringer Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern." Dr.-Ing. Georg Bahmeier, Mikrowellenexperte der Bundeswehruniversität (1992)

"Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird für die Summe aller gepulsten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ein Beurteilungswert von 1000 µW/m² empfohlen." Resolution von 19 Wissenschaftlern aus 10 Ländern auf der 'Internationalen Konferenz zur Situierung von Mobilfunksendern', Salzburg (Juni 2000)

"Der Richtwert für die Summe aller gepulsten Funkeinwirkungen auf den Menschen ist 1000 µW/m². Je Betreiber und Anlage werden 250 µW/m² gefordert." Salzburger Modell (2000)

"Ein empfehlenswerter und realistischer Vorsorgewert ist 10 µW/m²." Magazin Öko-Test zur Strahlung an Mobilfunk-Basisstationen, Heft 4/2001 in Absprache mit Dr. Lebrecht von Klitzing (Medizinische Universität Lübeck), Prof. Dr. Günter Käs (Universität der Bundeswehr) und BAUBIOLOGIE MAES, Neuss

Der Öko-Test definiert in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Baubiologen Strahlungsstärken unter 10 µW/m² als niedrige Belastung, 10-100 µW/m² als mittlere Belastung und über 100 µW/m² als hohe Belastung. 10 µW/m² sollten vorsorglich, speziell wenn es um dauerhafte Einwirkung geht, nicht überschritten werden, um biologische Risiken niedrig zu halten. Für Sensible, Kinder und Kranke sowie für Schlaf- und Regenerationsbereiche sollten noch niedrigere Werte angestrebt werden.

Wir von der BAUBIOLOGIE MAES unterstreichen die Forderung, eine Strahlungsstärke von 10 µW/m² nicht zu überschreiten. Wenn nicht mehr als 10 µW/m² Mobilfunkstrahlung einen Raum erreichen, dann, und nur dann, haben die Bewohner gute Chancen individuelle Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich vornehmen zu können, z.B. durch Fenster- und Wandabschirmungen in Schlafbereichen, um hier auf erstrebenswerte unter 1 µW/m² zu kommen. Das ist nicht technikfeindlich, denn eine optimale Handyversorgung wäre gewährleistet, weil Handys schon bei etwa 0,001 µW/m² funktionieren.

"Gibt es schon für Handys zu wenig Studien, für Sendemasten gibt es soviel wie keine. Für biologische Beeinträchtigungen spielt die Zeitdauer ein große Rolle, in der man den Mikrowellen ausgesetzt ist. Es ist noch völlig unbekannt, wie hoch der Schwellenwert ist, das heißt, ab welchem Wert es gefährlich wird. Fest steht, die Risiken werden unterschätzt. Es gibt etliche Studien, die im Hinblick auf ein Krebsrisiko sehr beunruhigend sind." Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller, Krebsforscher der Uni Wien (2000)

"Angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Befunde kann man weder das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach abtun." Umweltausschuss des EU-Parlaments (2000)

"Beeinträchtigungen des Immunsystems sind vielfach nachgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass Mobilfunkfelder krebsfördernde Wirkung haben, also dass Krebs sich im Einfluss der Felder schneller entwickelt und fataler verläuft als normalerweise. Es wurde nachgewiesen, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Es gibt Störungen sehr vieler Zellfunktionen, was besonders bedenklich stimmt. Die Auswirkung, die das alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht abschätzen." Ecolog-Institut, Dr. H.P. Neitzke, umfangreichste Risikobewertung weltweiter Forschungsergebnisse im Auftrag der Telekom, ARD 'Plusminus' (Mai 2001)

"Ein Beispiel menschlicher Verwundbarkeit gegenüber elektromagnetischen Einflüssen ist die Möglichkeit, durch einen mit 15 Hz getakteten Stroboskopblitz epileptische Anfälle auszulösen. Dabei ist es nicht die Menge der vom Licht absorbierten Energie, es ist vielmehr die dem Gehirn durch das fortwährende und regelmäßige Blitzen auf einer Frequenz übermittelte Information, die den Anfall verursacht. Diese erkennt das Gehirn, weil sie der gehirneigenen Frequenz entspricht oder sehr ähnlich ist." Prof. Dr. J.G. Hyland, Institut für Physik, University of Warwick (2001)

"Biologische Wirkungen von elektromagnetischen Feldern bestehen unbestreitbar. Auch über Zusammenhänge mit Krankheiten, besonders Leukämie und Krebs, liegen Untersuchungsergebnisse vor. Die Ergebnisse von Untersuchungen an Mensch und Tier zeigten sehr ähnliche Effekte. Elektromagnetische Felder können als Disstressor bewertet werden, dessen pathogene Wirkung erst nach Jahren sichtbar wird." Prof. Dr. Karl Hecht, Leiter des Pathologischen Institutes der Berliner Charité und Direktor des Institutes für Stressforschung, nach Auswertung von 1500 russischen Forschungsergebnissen im Auftrag des Bundesinstitutes für Telekommunikation (Juli 2001)

"Zur Unterstützung der Tatsache gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Mikrowellen, wie sie heute beim Mobilfunk benutzt werden, sollten wir uns an folgendes erinnern: Während des 'kalten Krieges' war die Mikrowellenbestrahlung der westlichen Botschaften, die durch die Sowjetunion mit der erklärten Absicht durchgeführt wurde, Gesundheitsschäden zu verursachen, erfolgreich. Die Mikrowellenstärken lagen dabei zwischen der eines Handys und einer Basisstation." Prof. Dr. J.G. Hyland, Institut für Physik, University of Warwick (2001)

"Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer Techniken muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind." "Wo ernsthafte oder irreversible Gesundheitsschäden drohen, darf wissenschaftliche Unsicherheit nicht benutzt werden, um kostenverursachende Maßnahmen, die Umweltschäden vorbeugen, zurückzustellen."

Regierungschefs bei der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro (2000)

"Maßnahmen sollen dann ergriffen werden, wenn negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es dafür noch keinen echten Beweis gibt." Umweltkonferenz der Vereinigten Nationen, Rio de Janeiro (1992)

"Ein Wirtschaftsunternehmen kann keine Moral haben." Telekom-Sprecher Dr. Volker Bökelmann auf der Bürgerversammlung in Lohra (Februar 2001)

"Toxische Belastungen gehören zu den häufigsten Ursachen von Krankheit und eingeschränkter Heilungsreaktion. Neben den Giften bereiten zunehmend physikalische Energien Sorgen, wobei die elektromagnetische Umweltbelastung die signifikanteste Form darstellt, die der Mensch in diesem Jahrhundert hervorgebracht hat. Sie ist besonders gefährlich. Toxine, egal ob stofflich oder energetisch, können die DNA schädigen, die Abwehrkräfte schwächen und die Entwicklung von Krebs und anderen Krankheiten fördern. Bemerkenswert ist die Trägheit, mit der Mediziner und Wissenschaftler Interesse für diese Thematik entwickeln. Hier droht eine der größten Gefahren für die Gesundheit und für das gesamte Wohlergehen der heutigen Welt." Prof. Dr. Andrew Weil, Mediziner und Pharmakologe, Harvard Universität (1995)

"Mobilfunkanlagen sind ohne Baugenehmigung in reinen Wohngebieten rechtswidrig. Mit der Nutzung eines Wohngebietes sind gewerblich betriebene Mobilfunksender nicht vereinbar." Verwaltungsgericht Düsseldorf (September 2001)

Als Folge dieses Urteils wurde in Kaarst der weitere Ausbau einer Basisstation gestoppt. Viele weitere Anlagen in Wohngebieten müssten jetzt geprüft, nachträglich genehmigt oder wieder entfernt werden.

"Die Nadeln und Blätter unserer Bäume sind wie kleine Antennen und reagieren auch auf die schwächste Hochfrequenzstrahlung." Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Universität der Bundeswehr Neubiberg (1992)

"Blätter und Nadeln sind ideale Mikrowellenantennen. Zwischen Waldsterben und hochfrequenter Strahlung besteht ein eindeutiger Zusammenhang." Dr.-Ing. Wolfgang Volkrodt, ehemaliger Siemens-Manager (1990)

"Biologische Effekte im nichtthermischen Bereich gelten als wissenschaftlich gesichert." Einstimmiges Resumee von 16 Wissenschaftlern aus 10 Ländern während des Internationalen Elektrosmog-Symposiums an der Universität Wien (Oktober 1998)

"Wir müssen uns von der konventionellen Vorstellung, dass elektromagnetische Felder nur thermische Sensationen bewirken sollen, endlich lösen. Mit diesem einseitigen wissenschaftlichen Konzept der konservativen Schule kommen wir nicht weiter, um die bestehenden biologischen Probleme als Folge elektromagnetischer Einflüsse auch vergleichsweise niedriger Stärken zu erklären." Prof. Dr. Albert Popp auf einer Tagung des IMST (Januar 1996)

"Gepulste Felder verändern das EEG und das zentrale Nervensystem." Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-University, California (1975)

"Schon minimale Temperaturerhöhungen des Gehirns durch elektromagnetische Feldeinflüsse von unter 0,1 °C ziehen eine Palette physiologischer und neuraler Reaktionen nach sich." Prof. Dr. Ross Adey, Loma-Linda-University, California (1975)

"Die verfassungsrechtliche Verantwortung unseres Staates für die Grundrechte der Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken. Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der Gesamtbevölkerung eines Landes auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden." Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sperrte einen D1-Turm in Essen (Februar 1993)

"Viele Menschen fragen sich ernsthaft, warum ein hoher Mobilfunkmast mitten im Wohngebiet mal eben so errichtet werden darf, wo man sogar bei einer Gartenhütte mehr Auflagen hat." Dr. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner der Landessanitätsdirektion Salzburg (2000)

"Mehr als 40 internationale Forschungen geben Hinweise auf biologische Probleme durch Mobilfunkstrahlen von Sendeanlagen, z.B. Hirnschäden bei Tieren, Erbgutveränderungen beim Menschen oder Krebs bei Mäusen. Tierärzte untersuchten mehrere Bauernhöfe in Bayern und Hessen, und zwar Höfe mit Mobilfunkbelastung und ohne. Auf den Höfen mit Sendern in der Nähe gab es eindeutig mehr Missbildungen, und die Tiere verhielten sich völlig anders. Diese Studie im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums bestätigt vorangegangene, bei denen im Mobilfunkeinfluss ebenfalls Missbildungen, Verhaltensstörungen, Fehlgeburten und die Verringerung der Milchleistung festgestellt wurden. Immer mehr Landwirte melden sich und bestätigen die Beobachtung: Mit dem Errichten neuer Mobilfunksender in der Nähe ihrer Höfe kamen zeitgleich die Probleme beim Vieh." ARD-Fernsehmagazin 'Report' (21. August 2000)

"Langzeitbelastungen können kritische Wirkungen auslösen. Der Organismus reguliert immer nur eine relativ kurze Zeit gegen, langfristig gibt er auf und Schaden entsteht. Außerdem ist auch beim Funk die Latenzzeit wichtig, ähnlich wie bei Radioaktivität, dem Rauchen oder Asbest. Bei Asbest vergehen zwischen dem Reiz, also dem Inhalieren der Fasern, und dem Ausbruch der Krankheit, z.B. Lungenkrebs, im Schnitt 14 bis 32 Jahre. Das könnte bei Funkbelastungen ähnlich sein." Prof. Dr. Günter Käs, Radarexperte der Bundeswehruniversität (1990)

"Bei unseren Forschungen haben wir menschliches Blut in Reagenzgläsern mit Mikrowellen bestrahlt, die ähnlich der Handystrahlung sind. Es zeigte sich, dass sich unter dem Feldeinfluss die Zellkerne spalten. Es gibt Beweise für Schäden durch Mobilfunk. Dabei geht es nicht nur um Hirntumore, Blutveränderungen und Krebs sondern auch um genetische Störungen und andere Probleme. Wenn wir jetzt keine umfassenden Forschungen anstellen und die Augen verschließen, dann wird das nichts bringen. Man erweckt nur den Eindruck, dass man Tote zählen will, bevor man handelt. Mit den Informationen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt in der Hand haben, ist Entwarnung absolut unhaltbar." Dr. George Carlo, Medizin-Physiker und Leiter einer im Auftrag der US-Mobilfunkindustrie durchgeführten 27-Millionen-Dollar-Studie (1999)

"Rattenhirne sind nach Bestrahlung mit Mikrowellen, wie man sie vom Mobilfunk kennt, übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus den Blutgefäßen aus, verursacht durch die Felder. Proteine und Schadstoffe durchdringen die Blut-Hirn-Schranke, nachdem sie von der Strahlung geöffnet wurde. Proteine gehören ins Blut, niemals ins Gehirn." Prof. Arne Brun, Dr. Bertil Perssion und Prof. Leif Salford, Universität Lund (2000)

"Das wichtigste Ergebnis unserer Studie ist, dass sich die Lymphknotenkrebsrate bei Mäusen mehr als verdoppelte, nachdem die Tiere neun Monate lang zweimal täglich nur eine halbe Stunde mit gepulsten elektromagnetischen Handywellen bestrahlt wurden. Es ist offensichtlich, dass die Telefonindustrie nicht erfreut war über unsere Ergebnisse, weil diese zeigten, dass es Gesundheitsrisiken gibt." Dr. Michael Repacholi, Beauftragter der WHO für elektromagnetische Felder, zu seiner Forschung im Auftrag der australischen Telekom (Telstra), 'Focus-TV' (Mai 1997)

"Keine Firma der Welt entwickelt ein Arzneimittel, das bei Versuchstieren Krebs auslöst, und sagt dann, wie das Bundesamt für Strahlenschutz, die Handyhersteller und Mobilfunkindustrie, das werde beim Menschen schon nicht auftreten." Prof. Dr. Wolfgang Löscher, Tierärtzliche Hochschule Hannover zur Repacholi-Studie in der 'Süddeutschen Zeitung' (Mai 1997)

"Mieter dürfen den Mietzins mindern, wenn sie sich durch eine nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne beeinträchtigt fühlen. Für das Wohlbefinden der Mieter kommt es nicht nur auf sofort spürbare Einwirkungen der Antennenanlagen an, sondern auch auf die Furcht vor Gesundheitsschäden, selbst wenn sich diese später als unbegründet darstellen sollten. Es ist für diese Auseinandersetzung belanglos, dass die Mobilfunkanlage rechtlich zulässig ist und alle in Deutschland gültigen Grenzwerte einhält."Amtsgericht München (1995)

"Die Stadt Maintal schließt keine neuen Verträge zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in Wohn- und Gewerbegebieten. Der Magistrat soll sich an der Auswahl zukünftiger Standorte von Mobilfunkanlagen aktiv beteiligen und dabei besonders darauf achten, dass neue Anlagen nicht in bebauter Ortslage entstehen und bereits bestehende Sendemasten außerhalb des Ortes möglichst von mehreren Mobilfunkbetreibern gemeinsam genutzt werden. Dazu soll die Bürgerinitiative bei der jeweiligen Standortwahl angehört werden." Parlament der Stadt Maintal, einstimmiger Beschluss aller Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP (Juni 2001)

"Keine Mobilfunkantennen mehr in sensiblen Bereichen wie Kindergärten und Schulen. Sendeanlagen möglichst weit weg von Wohngebieten." Städte Düsseldorf, Köln, Krefeld und München (Juli 2001)

"Keine Funkanlagen mehr auf Wohnhäusern der Stadt." Stadt Aschaffenburg (November 1998)

"Sendeanlagen gehören nicht in Wohngebiete und auf Kirchen." Bistümer München, Freising, Würzburg und Tübingen (Juli 1998)

"Der Mobilfunk trägt zur rasanten Zunahme von elektromagnetischen Feldern bei. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden." Umweltrat der Evangelischen Kirche von Westfalen (2000)

"Mit unserem Eintreten für das Leben und die Bewahrung der Schöpfung machen wir uns unglaubwürdig, wenn wir solche Sendestationen ohne solide Einschätzung des möglichen Risikos zulassen." Diözese Würzburg im 'Merkur plus' (Ausgabe 9/2001)

"Herz-Kreislaufbeschwerden zeigen einen direkten Zusammenhang mit den gemessenen Feldstärken, der unabhängig davon festgestellt werden kann, ob die betroffenen Personen Auswirkungen der Handymasten befürchten oder nicht." Prof. Dr. Michael Kundi, Institut für Umwelthygiene der Universität Wien, Resumee seiner Studie für die Kärtner Landesregierung über die Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf 180 Bewohner von Häusern in deren Nähe (August 2001)

"Das kann nur Mist sein." ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt in der 3sat-Fernsehsendung 'Grenzenlos' mit Franz Alt zur Studie von Prof. Kundi, obwohl er, wie er auf mehrmaliges hartnäckiges Nachfragen beteuerte, diese Studie noch gar nicht kannte (22.8.2001)

"Je länger die Blut-Hirn-Schranken mit gepulsten Mikrowellen bestrahlt werden, desto durchlässiger werden sie. Nach zwei Tagen war das schon auffällig, nach vier Tagen wurde es immer deutlicher." Prof. Dr. Johannes Goeke, Fachhochschule Köln, und Dr. Florian Stögbauer, Neurologie der Universitätsklinik Münster (Juni 2001)

"Für längere Aufenthaltszeiten sollte ein Abstand von mindestens 500 Metern zu Sendeanlagen gewahrt werden." "Wir beschäftigen uns seit Jahren mit der Reaktion einzelner Nervenzellen von Vögeln und Insekten auf elektromagnetische Felder. Es werden dabei mit 217 Hz gepulste Felder, wie sie für Handys typisch sind, appliziert. Wir sehen deutliche feldbedingte Änderungen der Nervenzellen und der Aktionspotentiale bei beiden Tierarten, und zwar nur bei gepulsten Signalen. Die Schwelle für die neuronalen Reaktionen lag bei 400 µW/m². Das sind Werte, wie sie auch in Wohnbereichen außerhalb der Sicherheitszone von Sendeanlagen zu finden sind."

Prof. Dr. Peter Semm, Zoologisches Institut der Universität Frankfurt, Wissenschaftler im Auftrag der Telekom (März 2001)

"Die deutschen Grenzwerte sind zu hoch! Wir haben Hühnereier in einem Brutschrank mit Mikrowellen der Stärke unterhalb unserer aktuellen Grenzwerte bestrahlt und damit ausnahmslos jedes Embryo getötet! Kein einziges Küken ist geschlüpft, keines hat die Strahlen überlebt. Aus der Kontrollgruppe, die nicht bestrahlt wurde, schlüpften ausnahmslos gesunde Tiere." Prof. Dr. Dr. Andras Varga, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg (1991)

"Die Grenzwerte müssen um das 10.000fache gesenkt werden." BUND, Bund für Umwelt und Naturschutz (August 2001)

"Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzwidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen. Sie ist ungeeignet für den öffentlichen Gesundheitsschutz. Millionen Menschen werden rund um die Welt ernsthaften gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgesetzt." Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, in einer 60-Seiten-Studie im Auftrag der Regierung Neuseelands zu den aktuellen Grenzwerten (1999)

"Politisch befinden wir uns in der schwierigen Situation, dass die Regelungen der 26. BImSchV nur vor wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsbeeinträchtigungen schützen sollen. Der Grundgedanke guter Umweltpolitik, nämlich der der Vorsorge, ist hier nicht implementiert. Nicht nur wegen der emotionalen Debatten in der Bevölkerung, sondern auch aus grundsätzlichen politischen Erwägungen wollen wir eine Änderung der Philosophie, nämlich den Vorsorgegedanken zur jetzigen Rechtslage auch im Bereich der elektromagnetischen Felder verankern." Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (21.6.2001)

"Die Bundesregierung ignoriert tausende wissenschaftliche Studien und beharrt auf viel zu hohen Grenzwerten. Finanzielle Interessen von Großkonzernen haben Vorrang vor dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung." Überschrift zum Bericht über Mobilfunkgrenzwerte: Tagesspiegel Online (7.12.2001)

"Elektromagnetische Felder müssen viel ernster bewertet werden als bisher." Prof. Dr. Dr. Andras Varga, Hygiene-Institut der Universität Heidelberg (1990)

"Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht." BGB § 228 (Notstand)

"Die bauliche Änderung von Gebäuden durch den Ein- und Aufbau von Mobilfunkanlagen ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt verfahrensfrei." Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (24. Oktober 2001)

Die Stadtverwaltung Stuttgart stoppte den Aufbau einer D1-Basisstation der DeTeMobil-Telekom mit der Begründung, die 7,30 Meter hohe Antennenanlage sei genehmigungspflichtig. Dagegen klagte der Betreiber, weil er davon ausging, dass solche Anlagen bis zu 10 Meter Höhe genhemigungsfrei sind. Das Gericht gab der Verwaltung Recht, denn die Montage einer solchen Mobilfunkeinrichtung sei als bautechnische Änderung anzusehen. Also bedürfe es einer Genehmigung. Somit, so die Stuttgarter Zeitung am 14.11.2001, "dürfen die Mobilfunkfirmen nicht länger heimlich Antennen installieren".

"Eine dreiminütige Exposition durch gepulste Mobilfunk-Mikrowellen, wie sie beim Handytelefonieren oder an Basisstationen auftreten, reicht, um das Blutbild zu verändern. Die Blutkörperchen kleben dann wie magnetisch angezogen zusammen wie in einem Geldrollenpaket." Dr.med. Hans-Joachim Petersohn, Umweltmediziner aus Düsseldorf (1999)

"Mieter dürfen den Mietzins mindern, wenn sie sich durch eine nachträglich auf dem Dach ihres Hauses installierte Mobilfunkantenne beeinträchtigt fühlen. Es ist dabei belanglos, ob die Mobilfunkanlage rechtlich zulässig ist und alle gültigen Grenzwerte einhält." Richter Manfred Sehlke, Urteil Amtsgericht München (27.3.1998)

"Die Glaubwürdigkeit der Mobilfunkindustrie wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen und die Kritiker stärker einzubinden. Dazu ist es wichtig, dass die Industrie Mittel für unabhängige Forschung bereitstellt und die Information über potenzielle Risiken unabhängigen Stellen überlässt." Wolfram König, seit 1999 Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS, in einem Fernsehinterview (Juli 2001)

Anmerkung: Wie kann ein Amtsleiter von der Industrie, die verständlicherweise ihre Interessen vertritt, interessenunabhängige Forschung und Information erwarten? Und warum auch? Die Regierung hat im Jahr 2001 nur für die Vergabe neuer Mobilfunklizenzen von der Industrie 100 Milliarden Mark kassiert und erneut die Richtigkeit der viel zu hoch gesteckten Grenzwerte zum Wohle der Industrie bestätigt. Die Regierung ist nicht bereit, nur ein einziges Prozent hiervon, das wären 100 Millionen Mark, in die längst überfällige Forschung zu investieren. Mit 100 Millionen Mark ließe sich reichlich forschen. Frage: Wer ist interessenabhängig, nur die Industrie oder auch die Regierung? Was steht im Vordergrund, Wirtschaftswachstum oder Volksgesundheit? Die Glaubwürdigkeit der Regierung und ihrer Behörden, speziell des Bundesamtes für Strahlenschutz, wird maßgeblich davon abhängen, ob es ihr gelingt, die Sorgen der Bevölkerung ernst zu nehmen, die Kritiker stärker einzubinden, Mittel für Forschung bereitzustellen, unabhängig zu informieren und vernünftige Grenzwerte zu entwickeln, die nicht allein die Industrie sondern an erster Stelle die Gesundheit des Menschen schützen.

"Viele Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Bewegungsschwierigkeiten, Sehstörungen... sind mit signifikanter Auffälligkeit in einer Zone sehr nahe an Mobilfunk-Basisstationen feststellbar. Ein deutlicher Anstieg von Beschwerden wie Reizbarkeit, Depressionsneigung, Gedächtnisverlust, Schwindel... wurde in einer Zone bis 100 Meter beobachtet. Bis 200 Meter fanden sich deutlich häufiger Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Unbehaglichkeit, Hautprobleme... Bis 300 Meter war chronische Müdigkeit besonders auffällig. Wegen dieser Ergebnisse und in Anwendung des Vorsorgeprinzips wird empfohlen, Mobilfunk-Basisstationen nicht näher als 300 Meter von Wohngebieten entfernt zu installieren." Dr. Roger Santini, Elektrosmog-Experte und Leiter des Labors für Biochemie und Pharmakologie im französischen 'Nationalen Institute für angewandte Wissenschaften' in der Zeitung 'La Presse Mediale' nach Auswertung seiner Untersuchungen mit 530 Anwohnern in der Nähe von Mobilfunkanlagen (10. November 2001)

"Ein potenzielles Risiko kann auch dann vorliegen, wenn dieses Risiko nicht voll nachweisbar ist, wenn nicht messbar ist, in welchem Umfang ein Risiko besteht oder wenn wegen unzureichender oder nicht eindeutiger wissenschaftlicher Daten noch nicht feststellbar ist, wie sich das Risiko auswirken kann." "Eine Maßnahme zur Verringerung eines Risikos darf sich nicht nur auf unmittelbare Risiken beschränken, bei denen die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit viel einfacher ist. Zeigen sich negative Wirkungen erst lange nach der Gefährdung, so ist der Kausalzusammenhang wissenschaftlich am schwierigsten zu beweisen. Daher muss gerade in dieser Situation das Vorsorgeprinzip angewendet werden."

Mitteilungen der EU-Kommission zum Vorsorgeprinzip (2.2.2000)

"Nach dem Vorbeugeprinzip ist die Gesellschaft verpflichtet, umsichtige Maßnahmen zu ergreifen, wenn hinreichende wissenschaftliche Belege dafür vorliegen, dass Tatenlosigkeit schädliche Folgen haben könnte." Europäisches Parlament, PE Nr. 297.563 (Februar 2001)

"Vorsorge bedeutet nicht den Ausschluss von Risiken. Man muss die Grenzwerte so niedrig ansetzen, dass sich die Technik gerade noch realisieren lässt und zugleich ein Höchstmaß an biologischem Schutz gewährleistet ist." Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des Ausschuss Umwelt und Gesundheit der Bundesärztekammer, in der 'Ärztezeitung' (4. Oktober 2000)

"Die heutigen Grenzwerte schützen nicht ausreichend vor Elektrosmog. Wir wissen, dass gepulste Strahlen biologisch besonders aktiv sind." Dr. Hellmut Koch, Präsident der bayerischen Ärztekammer im TV (2. Februar 2001)

"Bei der Strahlung von Sendemasten geht es um unfreiwillig eingegangene Risiken und dauerhafte Belastungen. Es sind sehr viele Menschen betroffen. Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist es unumgänglich, sich an dem Minimierungsprinzip zu orientieren. Der gültige Grenzwert orientiert sich an thermischen Effekten, die bei viel niedrigeren Feldintensitäten auftretenden biologischen Effekte werden nicht berücksichtigt. Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Kranken-häusern ist dringend abzuraten. Es sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition aller Anrainer zu gewährleisten." Deutsche Akademie für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (September 2001)

· "Jede Schule in Großbritanien erhielt von der Regierung die schriftliche Empfehlung, sich mit dem verantwortlichen Betreiber in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die Hauptstrahlrichtung der Antennen einer Mobilfunk-Basisstation nicht auf das Schulgebäude fällt." The Times, London (27. Juli 2000)

"Es gibt inzwischen eine Fülle von Laborbelegen auf Zellebene und am Tier zu Wirkungen bei niedrigen Expositionsniveaus der Mobilfunk-Strahlung. Ergänzt werden diese durch eine Menge epidemiologischer Forschung am Menschen, die Gesundheitsschäden zeigen. Es ist wissenschaftlich unhaltbar, dass es keine nichtthermischen Wirkungen gäbe und dass die geltenden Grenzwerte für die Öffentlichkeit angemessen wären. Dutzende von Arbeiten erhärten und bestätigen die Beziehung zwischen Mikrowellen und einer Palette von Krebstypen." "Regierung und Industrie haben versichert, Mobilfunk wäre völlig ungefährlich. Es gibt eine große Zahl wissenschaftlicher Ergebnisse, die das widerlegen. Wir haben Forschungsergebnisse zusammengestellt, die hauptsächlich von Regierungen und der Industrie finanziert wurden und die belegen, dass die Strahlung folgende Effekte verursacht: Veränderungen der Hirnaktivität, der Reaktionszeit, des Kalzium-Ionenflusses, des Zentralnervensystems, des Herz-Kreislaufsystems; Reduktion der REM-Phasen, der Produktion von TSH-Hormonen, des Hormons Melatonin, der Zellproliferationsrate, der Spermienzahl bei Ratten; Erhöhung der lokalen Temperatur, des Hörstammhirn-Respons, der Chromosomen-Aberration, der Hirntumorrate, der DNS-Synthese, der Augentumorrate, von Stresshormonen, der Zell-Proliferationsrate, von DNS-Strangbrüchen, der Embryonen-Mortalität bei Küken, der Krebsrate bei Mäusen, des Tumor-Nekrosis-Faktors (TNK) bei Mäusen; Öffnung der Blut-Hirn-Schranke; Beeinflussung der Genaktivität, von Herzschrittmachern und anderen technischen Geräten; Schlafstörung, Müdigkeit, Blutdruckerhöhung, Gedächtnisverlust, Konzentrationsprobleme, Kopfschmerz, Unwohlsein, Schwindel; Verhaltensstörungen, Verwerfen, Fruchtbarkeitsstörungen, Milchleistungsabfall, Konjunktivitis bei Rindern."

"Die Beweislage ist überwältigend, dass elektromagnetische Strahlen gentoxisch sind, dass sie zelluläre Ionen, Neurotransmitter und Neurohormone verändern, mit den Hirn- und Herzsignalen interferieren und Krebs erzeugen. Da Hirn, Herz und Zellen selbst intern elektromagnetische Signale für ihre eigene Regulation und Steuerung nutzen, einschließlich derer, die im EEG, EKG veranschaulicht werden, sind sie auch für elektromagnetische Signale von außen sensibel, die als Störsignale wirken, aber nicht als solche erkannt werden. Insofern sind all diese biologischen und Gesundheitseffekte verständlich."

"Die Basisstationen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zahl der Missbildungen, vieler Krebsarten, zahlreicher anderer Krankheiten, schwerwiegender neurologischer und Herzerkrankungen sowie der Todesfälle ansteigen lassen. Die in Wohngebieten bereits zu Tausenden installierten Mobilfunk-Basisstationen unterwerfen Millionen Menschen einer Strahlenexposition, von deren Niveau bekannt ist, dass es ernsthafte Gesundheitsschäden verursacht. Diese Probleme werden sich verschärfen, wenn nicht sofort drastische, gezielte Veränderungen eingeleitet werden, um den Trend umzukehren und nur an solchen Stellen neue Feststationen zu installieren, von wo aus sie in Wohngebieten lediglich niedrige Belastungen erzeugen können, und zwar unter 100 µW/m²."

Prof. Dr. Neil Cherry, Lincoln University Neuseeland, Auszüge aus seinen Stellungnahmen zum Thema Mobilfunk im Auftrag der Regierung Neuseelands, mehrfach weltweit veröffentlicht und unter anderem vorgetragen vor dem Europa-Parlament in Brüssel (Oktober 1999, Januar 2000, Mai und Juni 2000)

"Gegenwärtig ist der vom Menschen verursachte 'Elektrosmog' eine wesentliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Die elektromagnetische Verschmutzung technischen Ursprungs ist insofern besonders heimtückisch, als sie sich der Erkennbarkeit unserer Sinne entzieht, ein Umstand, der eine eher sorglose Herangehensweise in Bezug auf den eigen Schutz fördert." "Es ist nicht so sehr, dass in der Hast diese neue und hochwertige Technologie verfügbar zu machen die erforderlichen Sicherheitsuntersuchungen umgangen oder Kompromisse eingegangen wurden, sondern eher, was verwerflicher ist, dass bereits verfügbare Hinweise darauf, dass die Technologie möglicherweise nicht gerade sicher ist, sowohl von der Industrie als auch von nationalen und internationalen Kontrollbehörden beflissen ignoriert wurden und werden."

"Die Besorgnis der Öffentlichkeit ist nicht unbegründet und die Ironie der gegenwärtigen Situation in Bezug auf Mobiltelefone und Basisstationen besteht darin, dass die aktuellen Sicherheitsrichtlinien elektronischen Instrumenten mehr Schutz bieten als dem Menschen."

"Man darf wahrscheinlich mit Fug und Recht sagen, dass, träfe ein neues Medikament oder Lebensmittel auf den selben Mangel an Konsens und gleich starke Bedenken, es niemals zugelassen würde."

Quelle:
http://www.risiko-mobilfunk.at/risiko-mobilfunk/index.php?mid=192&tmvkreator=

Prof. Dr. Peter Semm

Für längere Aufenthaltszeiten sollte ein Abstand von mindestens 500 Metern zu Sendeanlagen gewahrt werden
"Für längere Aufenthaltszeiten sollte ein Abstand von mindestens 500 Metern zu Sendeanlagen gewahrt werden." "Wir beschäftigen uns seit Jahren mit der Reaktion einzelner Nervenzellen von Vögeln und Insekten auf elektromagnetische Felder. Es werden dabei mit 217 Hz gepulste Felder, wie sie für Handys typisch sind, appliziert. Wir sehen deutliche feldbedingte Änderungen der Nervenzellen und der Aktionspotentiale bei beiden Tierarten, und zwar nur bei gepulsten Signalen. Die Schwelle für die neuronalen Reaktionen lag bei 400 µW/m². Das sind Werte, wie sie auch in Wohnbereichen außerhalb der Sicherheitszone von Sendeanlagen zu finden sind."

Prof. Dr. Peter Semm, Zoologisches Institut der Universität Frankfurt, Wissenschaftler im Auftrag der Telekom (März 2001)


Quelle:
http://omega.twoday.net/stories/565333

Mittwoch, 9. März 2005

Erreicht oder richt und die Demokratie

Erreicht oder reicht uns die Demokratie?

Bürgerinitiative MwW e.V.

Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten

Erreicht oder reicht uns die Demokratie ? *)

Ein Statement zu Risikodiskussion Mobilfunk in Maintal

Februar 2005

verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn, Waldstr.48, 63477 Maintal

Bei der Risikodiskussion Mobilfunk geht es um Vertrauen in die Richtigkeit von Daten und Fakten:

· Vertrauen in die Kompetenz der Beteiligten

· Vertrauen in die Fairness, Chancengleichheit und Offenheit der Kommunikationspartner

· Vertrauen in die soziale Verantwortung von Politik, Wirtschaft und Justiz gegenüber der Bevölkerung

stellt das Bundesamt für Strahlenschutz BfS im Bürgerforum Elektrosmog 1999 fest. Und Max Weber hat einmal gesagt:

· Zwei Todsünden gibt es in der Politik: Die der Unsachlichkeit und die der Verantwortungslosigkeit.

Die Risikodiskussion Mobilfunk ist in Maintal durch Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit sehr belastet, wie die nachstehenden Beispiele zeigen.

Maintaler Beispiele für Unsachlichkeit

1. In der AfBUS-Sitzung am 09.09.2004 behauptete Herr Weiß vom Fachdienst Umwelt, dass das von Herrn Kamp von der Firma enorm GmbH vorgetragene Gräfelfinger Mobilfunk-Netzausbaumodell nicht umgesetzt werden kann, der Maintaler Mobilfunknetzausbau gemäß den Stadtverordnetenbeschlüssen dagegen umgesetzt wird. Diese Aussage war sachlich falsch. Genau das Gegenteil ist richtig:

1.1 Die neueste Meldung aus Gräfelfing lautet: Sechs zulässige Standorte für die künftige Errichtung von Mobilfunkantennen hat die Gemeinde Gräfelfing festgelegt. Der Bauausschuss befürwortete die Einleitung der notwendigen Verfahrensschritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Mobilfunkantennen dürfen nur noch außerhalb der Wohngebiete in extra dafür ausgewiesenen Standorten errichtet werden.

1.2 In Maintal werden von den im Stadtverordnetenbeschluss vom 22.09.2003 ausgewiesenen 16 Standorten dagegen bisher 8 Standorte = 50% von den Mobilfunkbetreibern abgelehnt, dürfen am vorgesehenen Standort nicht errichtet werden, dürfen nicht aufgerüstet werden oder werden aufgerüstet statt abgerüstet. Darüber hinaus werden im Netzausbauplan nicht enthaltene Standorte von den Mobilfunkbetreibern neu geplant und akquiriert.

2. In der AfBUS-Sitzung am 09.09.2004 behauptete Prof. Dr. Breckow. damals noch Mitglied der Strahlenschutzkommission SSK, die gesetzlichen Grenzwerte schützen ausreichend die Gesundheit und es gäbe keine wissenschaftlichen Nachweise für athermische biologische Effekte der Mobilfunkstrahlung. Auf Rückfrage berichtigte Prof. Dr. Breckow sich am 11.10.2004 gegenüber der Bürgerinitiative MwW: „Die von Ihnen zitierten Membraneffekte sind unbestritten. Meine Argument in der Maintaler Veranstaltung war, dass nicht jeder biologische Effekt zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt.“

Unsere Meinung dazu:

· Die Aussage von Prof. Dr. Breckow vor dem AfBUS war eine Falschaussage zugunsten der Mobilfunkbetreiber

· Die schriftliche Korrektur seiner Aussage disqualifiziert ihn als vertrauenswürdigen Kommunikationspartner

· Bereits ein biologischer Effekt, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt, ist ein Effekt zu viel.

3. In der AfBUS-Sitzung am 09.09.2003 behauptete Herr Rechtsanwalt Pfalzgraf vom Hessischen Städte- u. Gemeindebund, dass eine kommunale Einflussnahme bei der Aufstellung von Mobilfunkantennen nur sehr bedingt möglich und die Verbannung von innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte strahlenden Mobilfunkantennen aus Wohngebieten baurechtlich nicht machbar sei. Diese Aussage ist unvollständig und deshalb tendenziös unsachlich. Dazu 2 Anmerkungen:

3.1 In der hessischen Landtagsdrucksache 15/3872 heißt es u.a.: „Die Möglichkeit der Mitentscheidung über die Errichtung von Sendeanlagen durch kommunale Gremien und die Bürgerschaft ist soweit gegeben, wie die planerische Steuerung entsprechender Standorte der städtebaulichen Planung zugänglich ist.“

3.2 Der Bayrische VGH stellt in einem Urteil Az 15N98.2262 vom 18.03.2003 u.a. fest:

- Der Widerspruch des Mobilfunkbetreibers gegen den kommunalen Bebauungsplan wird abgelehnt.

- Es handelt sich um keine Negativplanung zur Verhinderung von Mobilfunkbasisstationen sondern um eine Planaufstellung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

- Der vom Mobilfunkbetreiber erhobene Einwand, er sei als Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan nicht beteiligt worden, ist unbegründet. Der Mobilfunkbetreiber ist zwar aufgrund des Lizenzvertrages verpflichtet, einen bestimmten Versorgungsgrad der Bevölkerung herzustellen. Damit wurde ihm aber weder eine öffentliche Aufgabe noch die Wahrnehmung öffentlicher Interessen übertragen.

- Der Lizenzvertrag begründet keine Verpflichtung, die gegenständlichen Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, sondern verleiht nur das Recht hierzu. Die zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen unterliegen dem privatwirtschaftlichen Wettbewerb.

Die vorstehenden Beispiele zeigen:

Die Schnelligkeit und Komplexität des Fortschritts in Wissenschaft und Technik machen die für den Mobilfunk relevanten Sachverhalte immer undurchsichtiger. Entscheidungen in der Risikodiskussion Mobilfunk können nur noch mit Hilfe Sachverständiger gefällt werden. Dass die Gutachten mehrerer Sachverständiger zum gleichen Problem in der Regel divergieren, wird angesichts der eigenen Inkompetenz in diesen Fragen von den zur Entscheidung aufgerufenen AfBUS-Mitgliedern als außerordentlich quälend empfunden. Lassen die Sachverständigen dann noch Redlichkeit und Selbstkritik hinsichtlich der Prämissen, unter denen ihr Gutachten zustande kam, vermissen, ist sofort die Frage nach den hinter dem Gutachten stehenden Interessen zu stellen! Bei Prämissendeutlichkeit dagegen können sich scheinbar widersprechende Gutachten als wechselseitig einander ergänzende Aussagen erweisen und einen kontroversen Streit in eine komplementäre, in der Sache weiterführende Diskussion überführen.

Maintaler Beispiele für Verantwortungslosigkeit

Dreh- und Angelpunkt in der Risikodiskussion Mobilfunk sind die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BimSchV von 1996. Alle deutschen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen wissenschaftlichen Institutionen sind sich heute einig, dass die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BimSchV nur die Gesundheitsrisiken durch die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung erfassen. Deshalb wurden und werden weltweit intensive Forschungen zur Erfassung nichthermischer biologischer Effekte durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte betrieben. Die neuesten Ergebnisse dieser Forschungen sind alarmierend. Dafür nachstehend nur zwei aus vielen anderen Forschungsarbeiten:

- Die TNO-Studie der drei niederländischen Ministerien für Wirtschaft, für Gesundheit und für Telekommunikation fasst zusammen:
Mobilfunkstrahlung ist gesundheitsgefährdend.
UMTS-Mobilfunkstrahlung ist noch gefährlicher als GSM-Mobilfunkstrahlung.

- Die REFLEX-Studie der EU, an der zwölf Forschergruppen und fünf universitäre Forschungseinrichtungen beteiligt waren, sagt aus:
Bei Mobilfunkbestrahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte kam es zu Einfach- und Doppelstrangbrüchen der DNA, das heißt zu Schäden und Veränderungen der Erbsubstanz.

Auch in der Justiz sind Zweifel an der ausreichenden Eignung der gesetzlichen Grenzwerte für den Gesundheitsschutz – erst recht aber für den Bereich der Vorsorge – im Vordringen.

In einem rechtskräftigen Urteil stoppte das OLG Hamm die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf einem Wohnhaus mit der Begründung:

- Die derzeit bestehende Ungewissheit, ob und in welchem Maße von Mobilfunkantennen gesundheitliche Gefahren ausgehen, reicht allein für die Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung aus, die ein Wohnungseigentümer nicht hinnehmen muss.

Unter diesen Rahmenbedingungen handeln politische Entscheidungsträger verantwortungslos, wenn sie zum Beispiel

- über 3000 Protest-Unterschriften besorgter Bürger gegen den Maintaler Netzausbauplan vom 22.09.2003 und den von 25 Ärzten unterschriebenen „Maintaler Ärzteappell“ in ihrem Denken und Handeln nicht berücksichtigen,

- in einer schriftlichen Antwort die Meinung kundtun, dass sie „..... eine Mobilfunkantenne in der Nähe ihrer Wohnung akzeptieren würden“,

- ihre Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern der Stadtverwaltung vernachlässigen und sie in neu angemieteten Räumen direkt unter einer Mobilfunkantenne unterbringen

Natürlich gibt es in der rechtsstaatlichen Demokratie Beispiele für Spannungen zwischen der legitimen Aufgabenerfüllung durch die Beamten der Stadtverwaltung und Konfliktsituationen, die bei ihnen aus religiösen, ethischen, moralischen oder auch nur sachlichen Gewissensentscheidungen entstehen. Unsere Rechtsordnung enthält aber genügend Instrumente, um solche Konflikte in angemessener und zumutbarer Weise zu lösen und ermessensfehlerfreie Entscheidungen zu ermöglichen. Politische Verantwortung sollte nicht durch alleinige Gesetzestreue ersetzt werden.


*) „Erreicht oder reicht uns die Demokratie“
Titel des 5. Symposiums des Professorenforums 12./13.April 2002
J. W. Goethe-Universität Frankfurt/Main

Quelle:
http://omega.twoday.net/stories/562334/

Sonntag, 6. März 2005

Repeater setzen Bahnpassagiere enorm hoher Dauerbelastung aus

Repeater setzen Bahnpassagiere
enorm hoher Dauerbelastung aus


In ihrer Ausgabe 4 vom 2. März 2005 berichtet die Schweizer Zeitschrift Saldo über haarsträubend hohe Feldstärkewerte, gemessen in Zügen der Schweizer Bundes Bahnen SBB. Ursache der hohen Feldbelastung sind Repeater (Sende-Empfangsverstärker), die dicht über den Köpfen der Passagiere mit Stummelantennen punktuell strahlen. Dabei liesse sich mit langgestreckten Schlitzkabeln als Antenne eine gleichmässigere und vor allem deutlich schwächere Feldverteilung im Zuginnern erreichen. Leidtragende der Fehlplanung sind das Zugpersonal und unbeteiligte Zugpassagiere, die sich gegen den starken Elektrosmog nicht wehren können.

IC-Doppelstockzug. Foto: http://www.hoeflichepaparazzi.de/forum/showthread.php?s=&threadid=13422Der Spitzenwert der Feldstärke wurde in einem IC-Doppelstockzug der Strecke Luzern-Zürich an einem Sitzplatz der 1. Klasse mit 16,35 V/m gemessen (709 mW/m²), die durchschnittliche ständige Belastung an diesem Platz erreichte immerhin noch 9,31 V/m (230 mW/m²). Auf anderen Strecken erreichte die Feldstärke Werte zwischen 0,10 V/m und 12,15 V/m (höchste Momentanwerte) oder zwischen 0,10 V/m und 3,37 V/m (Durchschnittswerte). Gemessen wurde in Kopfhöhe sitzender Passagiere mal im gesamten Zug mal nur an einzelnen Sitzplätzen. Zum Vergleich: Wer mit dem Handy telefoniert, setzt sich dem Saldo-Bericht zufolge kurzzeitig Feldstärken von 15 V/m bis 40 V/m aus.

Repeater nutzen Telefonierern und schaden allen anderen

Ursache der hohen Messwerte sind so genannte Repeater (Sende-Empfangsverstärker), mit denen die IC-Doppelstockzüge der SBB zunehmend ausgestattet werden. Diese Repeater, sie sind in der Deckenverkleidung über den Sitzen untergebracht, sollen die abschirmende Wirkung der metallischen Waggons beseitigen, indem sie als Zwischenstation die Handy-Funksignale vom Zuginnern an aussen am Zug platzierte Antennen weiterreichen und umgekehrt die von Basisstationen empfangenen Signale im Zuginnern ausstrahlen. Auf diese Weise sind in den Waggons weitgehend störungsfreie Funkverbindungen gewährleistet, ohne dass Handys dazu pausenlos mit maximaler Sendeleistung arbeiten müssen. Nutzniesser von Repeatern sind in erster Linie telefonierende Zugpassagiere. Den Schaden haben alle anderen Passagiere, denn wie die Messungen von Saldo bestätigen, ist die von Repeatern ausgehende Dauerbelastung im Zuginnern überraschend hoch.

Deutschland: Repeater in Fahrzeugen sind im Regelfall nicht zu empfehlen

IC-Doppelstockzug Innenansicht. Foto: wie oben Im Dezember 2004 war unter anderem der Nutzwert von Repeatern in öffentlichen Verkehrsmitteln der Anlass für eine parlamentarische Anfrage an die Baden-Württembergische Landesregierung. In deren Antwort heisst es: “Im Ergebnis wird beim Einsatz von Repeatern die Exposition durch die Benutzung von Mobiltelefonen verringert, gleichzeitig jedoch eine ständige elektromagnetische Grundbelastung durch die Verstärkung der von den Basisstationen ausgehenden Signale erzeugt. Im Sinne einer allgemeinen Feldverminderung sind Repeater in Fahrzeugen deshalb im Regelfall nicht zu empfehlen. Zurzeit sind in Bussen und Stadtbahnen nach den vorliegenden Informationen keine Repeater in Betrieb. Repeater-Systeme werden allerdings in ICE- und IC-Wagen der Deutschen Bahn in gesonderten Bereichen zur Verbesserung der Verbindungsqualität eingesetzt.”

Zu Repeatern in ihren Zügen schreibt die Deutsche Bahn: Nicht nur in den ICEs mit Neigetechnik sind Repeater eingebaut, auch in den übrigen ICE-Zügen sind diese Repeater nachgerüstet worden. Die Bereiche sind durch ein besonderes Handy-Piktogramm gekennzeichnet. Plätze in diesem Bereich können in allen ICE-Zügen gezielt reserviert werden.

Mit Schlitzkabeln fällt die Feldbelastung auf 0,10 V/m

Unter dem Aspekt des Elektrosmogs sind in der Deckenverkleidung von Zügen verlegte Schlitzkabel, die als langgestreckte Antennen für Repeater wirken, einfachen Repeatern mit Stummelantenne weit überlegen. In Neigezügen der SBB, z. B. auf der Strecke Yverdon-Basel, wird diese Technik ausschliesslich verwendet. Und tatsächlich ermittelte Saldo den mit Abstand kleinsten der oben genannten Werte (0,10 V/m) in so einem Zug mit Schlitzkabel. Erfreulich: Wegen der gleichmässigen Feldverteilung wurde der niedrige Wert durchweg im gesamten Zug gemessen, Immissionsspitzen wie bei den Repeatern mit Stummelantenne gab es keine. Dem Bericht zufolge sind Schlitzkabel in den IC-Doppelstockzügen aus Platzgründen nicht möglich. Die Folge ist in diesen Zügen eine stellenweise gravierende Überschreitung des Schweizer Anlagewerts (5,0 V/m), der für Orte mit empfindlicher Nutzung gilt (z. B. Schlafräume). Nur: Züge gelten nicht als Orte empfindlicher Nutzung! Der im Vergleich zur ICNIRP-Empfehlung niedrige Anlagewert (bezogen auf Feldstärke 10mal niedriger, bezogen auf Leistungsflussdichte 100mal niedriger) muss daher nicht eingehalten werden. Rein rechtlich dürften die Repeater sogar genauso stark strahlen wie gewöhnliche Basisstationen auf Hausdächern.

Migräne und Müdigkeit haben beim Zugpersonal klar zugenommen

Wie es bei Saldo weiter heisst, zeigte sich die SBB von den Messwerten unbeeindruckt. Sprecher Roland Binz: “Wir wollen die Möglichkeiten der Fahrgäste nicht einschränken, mobil zu telefonieren.” Und die Belastung wird weiter ansteigen, denn die SBB will in ihren Zügen kabelloses Surfen im Internet anbieten. Derweil klagt ein Zugchef: “Wir arbeiten in diesem Strahlenumfeld täglich acht Stunden. Migräne und Müdigkeit haben beim Zugpersonal klar zugenommen.”

Die Zeitschrift Saldo wird von der KI-Gruppe herausgegeben, einem privatwirtschaftlichen Medienhaus in Zürich. Der Firmenname KI umschreibt, so ist es auf der KI-Website nachzulesen, die Unternehmensphilosophie der Gruppe: Konsument und Information sind die beiden tragenden Säulen der KI-Kultur. Saldo ist damit so etwas wie die Schweizer Ausgabe der Zeitschrift test, die in Deutschland von der unabhängigen Stiftung Warentest herausgegeben wird (03.03.05-Hartmann/-ll).

Quelle:
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_05/SBB_Repeater/sbb_repeater.html

Mittwoch, 2. März 2005

Bayerns Sympathie für den Mobilfunk

Bayerns Sympathie für Mobilfunk

Für den Freistaat Bayern ist Mobilfunk offensichtlich in erster Linie ein Wirtschaftsfaktor – und eine stattliche Einnahmequelle. Der im Jahr 2002 von der bayerischen Landesregierung mit der Wirtschaft geschlossene "Mobilfunkpakt" sieht vor allem einen forcierten Ausbau des Netzes vor. Und das Land trägt dazu ordentlich bei, indem es staatliche Liegenschaften für Sendestationen anbietet (in Bamberg z.B. der Ebracher Hof am Unteren Kaulberg, der einen Teil des Internationalen Künstlerhauses beherbergt) – freilich zur Freude des Finanzministers, der dadurch erkleckliche Mieteinkünfte hat.

Trotz Beschwerden und Unterschriftenlistenaktion der Anwohner war auch die Sendestation auf dem Vermessungsamt (Eigentümer: Freistaat Bayern) an der Schranne flott installiert. Dagegen ziehen sich die Verhandlungen um einen Mast auf dem Staatsarchiv in der Hainstraße bislang hin – wohl nicht zuletzt deswegen, weil sich der Leiter des Staatsarchivs und seine MitarbeiterInnen zusammen mit AnwohnerInnen vehement dagegen aussprechen.

Nur unter der Hand erfährt man von inoffiziellen Weisungen aus der mobilfunkfreundlichen Staatskanzlei, wenn es um denkmalgeschützte Gebäude geht: Die Denkmalbehörden sollen sich nicht allzu streng geben. Die mehrere Meter hohe Antenne auf dem Dach des Vermessungsamts an der Schranne, ein im frühen 18. Jahrhundert erbautes ehemaliges Franziskanerkloster, fand denn auch ohne großes Federlesen die Zustimmung der Denkmalschützer, obwohl sie deutlich im Stadtbild des Weltkulturerbes sichtbar ist. Demgegenüber zeigten sich dieselben Behörden bei der Dachsanierung der Gaustadter Kirche vergleichsweise zimperlich: Die Pläne des Pfarrers, auf dem Dach eine von unten nicht sichtbare Solarstromanlage anzubringen, waren aus ihrer Sicht "mit dem Baudenkmal nicht vereinbar".

Quelle:
http://www.gal.bamberg.de/Zeitung/gaz-63/MF-Bayern.htm

Trittin hat es sich in der Koalitionsfalle bequem gemacht

In der Koalitionsfalle bequem gemacht?

Von einem grünen Umweltministerium würde man sich etwas anderes erwarten. Die Anworten, die aus Berlin kommen – etwa auf Schreiben von Bürgern und Bürgerinnen, auf Anfragen von seiten des Bundestags, auf Schreiben der Bamberger MdB Ursula Sowa, auf einen Appell der GAL-Stadtratsfraktion – lesen sich "industriegesteuert". Umweltminister Trittin versteckt sich hinter dem Kenntnisstand der Wissenschaft und verweist auf noch ausstehende Forschungen. Von einem Moratorium für den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes will der Grünen-Spitzenpolitiker nichts wissen. Kein Ruhmesblatt also für Rot-Grün!

Nun ist nicht gerade anzunehmen, dass Trittin hinter seinem Ministeriumsschreibtisch sitzt und sich in hämischer Schadenfreude die Hände reibt, wenn er von Ängsten, Erkrankungen und möglichen Gefahren für die Bevölkerung hört. Trittin sind die Hände gebunden. Als es im Regierungskabinett schon einmal auf seine Initiative um eine Senkung der Grenzwerte ging, hatte Bundeskanzler Schröder kurzerhand die Kompetenz dafür vom Umwelt- auf das Wirtschaftsministerium verlagert. Von dem industriefreundlichen Wirtschaftsminister Clement sind aber wirtschaftsbeschränkende Aktionen kaum zu erwarten. Schließlich besserte die Regierung auch noch die ausgesprochen maroden Staatsfinanzen durch den Verkauf der UMTS-Lizenzen auf. Da kann man schlecht kurz darauf "April-April" rufen und die Realisierung der Lizenzen durch die Betreiber stoppen. Zumal beim großen Koalitionspartner SPD die Bedenken gegen Mobilfunk ohnehin nicht sonderlich ausgeprägt sind. Trittin steckt also in der Koalitionsfalle, aber das soll seinen Umgang mit dem Thema nur erklären, nicht entschuldigen. Denn besondere Anstrengungen, aus dieser Falle herauszukommen, legt der grüne Minister auch nicht an den Tag.

Dazu kommt: Die Mobilfunk-Lobby ist stark. Ihre Wirtschaftskraft vor allem angesichts flauer Konjunktur ein unentrinnbares Argument. Dass die Branche auch noch großen Einfluss auf die Forschung in diesem Bereich hat, tut ihr übriges. Von der Opposition ist auch nichts Industriekritisches zu erwarten, außer ein paar Feigenblatt-Statements zur Bedienung von Bürgerängsten. Doch wenn sich die "große Politik" diesen Strukturen nicht entziehen kann, müssen die Bürger und Bürgerinnen von unten Druck machen. Der Petitionsausschuss des Bundestags beschäftigt sich derzeit mit einer ungewohnten Vielzahl von Petitionen zum gleichen Thema Mobilfunk, die nach inoffiziellen Informationen die 100 weit übersteigen. Die GAL Bamberg hat beim letzten Grünen-Parteitag eine Senkung der Grenzwerte gefordert und ist damit zwar im ersten Anlauf gescheitert, wird aber weiter dran bleiben. Ärzte beginnen zunehmend skeptisch zu werden und wollen mehr zum Thema wissen, was nun dazu führt, dass im Bamberg ein Ärzte-Symposium stattfindet.

Es scheint, dass sich Mobilfunk zu einem echten Demokratie-Fallbeispiel entwickelt: Politik von unten nach oben.

Quelle.
http://www.gal.bamberg.de/Zeitung/gaz-63/MF-Kommentar.htm

Die Macht in unseren Händen

Die Macht in unseren Händen

Ein Appell von Dr. Cornelia Waldmann-Selsam

Wir können etwas tun! Jeder von uns – und besonders wir alle gemeinsam. Dabei geht es nicht um Panikmache oder Technologiefeindlichkeit. Ziel ist nicht, Angst zu schüren oder Stimmung zu machen. Vielmehr ist Vorsicht angesagt. Denn viele Ärzte haben den dringenden Verdacht, dass in der Nähe von Mobilfunkanlagen lebende Menschen häufig Gesundheitsstöungen haben. Deshalb muss der weitere Ausbau des bestehenden Mobilfunknetzes (insbesondere die neue UMTS-Technik) jetzt gestoppt werden, damit nicht noch mehr Menschen in ihrer Gesundheit zu Schaden kommen.

Wir Verbraucher und Verbraucherinnen sind gefragt! Wir alle halten die "Macht" in unseren Händen. Wir bestimmen darüber, welche Technologie kommerziell verwertbar ist und welche nicht. Die Gleichung lautet ganz einfach: Wenn es keine UMTS-Nutzer gibt, wird auch das Netz nicht ausgebaut. Das ist gar nicht so abwegig. Die neue UMTS-Technik verzeichnet weit weniger Interesse bei den Kunden als erwartet. Nicht nur Mobilfunk-Kritiker fragen sich, welchen unentbehrlichen Vorteil es haben soll, mit dem Handy Dateien, Bilder und Filme aus dem Netz zu laden, wenn man es zu Hause am großen Computer-Bildschirm eigentlich viel besser kann.

Verständlicherweise reagieren die Mobilfunkfirmen übernervös. Gerade jetzt im Weihnachtsgeschäft wollen sie Kunden mit Dumpingpreis-Angeboten für UMTS-Handys locken. Und der blinde Aktionismus, mit dem sich Vodofone, O2, E-Plus und T-Mobile schnellstmöglich allerorten Antennenstandorte sichern wollen, rührt ganz klar daher, dass der Widerstand in der Bevölkerung gegen den Neubau von Anlagen wächst. Die Bürgerinitiativen, die anfangs als hysterisch abgetan wurden, haben inzwischen die Menschen hellhörig gemacht, sie haben gewarnt und aufgeklärt, und sie bündelten das Engagement von Leuten, die ähnliche Erfahrungen und gleiche Sorgen teilen.

Die öffentliche Meinung ist dabei, sich zu wandeln: Mobilfunk wird nicht mehr nur als bequeme und moderne Kommunikationsmöglichkeit gesehen, sondern zunehmend auch als Risikotechnologie, die man nur vorsichtig nutzen darf.

Unsere Chance und unsere Macht liegt im Alltag. Kein Kauf von UMTS-Technik. Zurückhaltender Umgang mit Handys. Unterstützung von Bürgerinitiativen. Wir können etwas tun!

Dr. Cornelia Waldmann-Selsam ist seit 2002 für die GAL im Stadtrat. Sie ist praktische Ärztin und hat den "Bamberger Ärzte-Appell" iniitiert. Sie hat selbst bei vielen Betroffenen Messungen vorgenommen und ist inzwischen davon überzeugt, dass Mobilfunk-Strahlen gesundheitliche Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben.

Quelle:
http://www.gal.bamberg.de/Zeitung/gaz-63/MF-Appell.htm

Dienstag, 1. März 2005

300.000 Schüler mit Kopfschmerzen

300.000 Schüler mit Kopfschmerzen

Überbelastung: 300.00 Schüler mit Kopfschmerzen
http://www.netdoktor.de/nachrichten/index.asp?y=2005&m=2&d=28&id=117944

Mobilfunk in der Schule
http://omega.twoday.net/stories/338094/

Schule und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/403986/

Jugend: Jeder Dritte leidet unter Nervosität und Kopfschmerz
http://omega.twoday.net/stories/352522/

Die Leiden eines "Elektrosensiblen"
http://omega.twoday.net/stories/532934/

Kinder und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/311977/

Folgen durch Elektrosmog müssen untersucht werden
http://omega.twoday.net/stories/543979/

Quelle:
http://omega.twoday.net/stories/545723/

Trotz Vertrags-Abschluss prüft E-Plus Standort

Trotz Vertrags-Abschluss prüft E-Plus Standort
Trotz Vertrags-Abschluss prüft E-Plus Standort am Kalvarienberg


Guter Willen auf Gemeinde-Schreiben - 100 Bürger demonstrieren

VON BARBARA SCHLOTTERER

Peiting - Es gibt noch Hoffnung für die besorgten Peitinger Bürger, die verhindern möchten, dass der Mobilfunkbetreiber E-Plus auf dem Dach des "Weilheimer Hofs" eine Antenne errichten möchte. Während gestern Mittag mehr als 100 Betroffene vor dem Anwesen an der Münchner Straße mit Transparenten und Flyern demonstrierten, macht Hilmar Möhlmann von E-Plus klar: "Wir überprüfen gerade den alternativen Standort außerhalb des Ortes, den uns die Gemeinde genannt hat." Sprich: Obwohl Hausbesitzer Alexander Rott bereits am 21. Dezember den Vertrag mit dem E-Plus unterschrieben hat, bleibt der Kalvarienberg als Ausweich-Standort im Gespräch. In der kommenden Woche soll sich laut Hilmar Möhlmann entscheiden, ob der Vertrag mit dem Besitzer des Weilheimer Hofs hinfällig und damit in Sachen Mobilfunk ausgelagert wird.

"Bei einer annähernd gleichen funktechnischen und wirtschaftlichen Eignung würden wir absehen von dem Standort", so Hilmar Möhlmann auf Anfrage. War die Antenne bereits beschlossene Sache, so hatte der Mobilfunkbetreiber sich auf ein Schreiben der Gemeinde vom 7. Februar doch noch auf einen Vergleich eingelassen. "Das sind jetzt quasi zwei parallele Vorgänge." Die Prüfung hat man bei E-Plus sozusagen "spontan dazwischengeschalten".

Wenn die technischen Voraussetzungen am Kalvarienberg in der nächsten Woche genauer unter die Lupe genommen werden, soll auch ein Team von E-Plus vor Ort sein. "Wir sind da sehr gründlich, da wir ja durchaus Interesse an einem guten Standort haben", so der Regionalsprecher, der das Ansinnen auf eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Peiting betont.

Verwundert zeigt sich Hilmar Möhlmann über die groß angelegte Protest-Aktion vom gestrigen Freitag. "Das ist ein komischer Zeitpunkt für eine Demonstration", gibt er zu bedenken. Und immerhin habe bislang noch kein Peitinger Bürger überhaupt versucht, sich mit der Firma E-Plus in Verbindung zu setzen - Kontakt aufgenommen haben die besorgten Bürger hingegen schon mit dem Besitzer des Weilheimer Hofs, Alexander Rott. "Zwei Briefe wurden mir unter der Tür durchgeschoben, und einen Anruf haben ich bekommen, allerdings war der lächerlich", bilanziert er seine Erfahrungen seit dem Bekanntwerden des neuen Standorts. Der Peitinger zeigt sich unbeeindruckt: "Das ist doch harmlos, ich bin ziemlich enttäuscht, hätte mit mehr gerechnet", gibt er sich betont gelassen. Zudem weist Alexander Rott auf die Antenne hin, die bereits vor drei Jahren auf dem Dach des "Weilheimer Hofs" angebracht wurde und seitdem in Betrieb ist. Weiter möchte er sich nicht äußern. Falls sich E-Plus nun doch für den "Weilheimer Hof" als Standort entscheiden sollte, dann geht es allerdings schnell: "Die Betriebnahme dort würde kurzfristig bevorstehen", so Hilmar Möhlmann.

Vertragsrücktritt

Zumindest muss sich Verpächter Alexander Rott keine Gedanken über einen Rücktritt vom Vertrag machen - ganz anders als der Besitzer des Eisen-Peter-Hauses an der Münchner-Straße. Laut Informationen unserer Zeitung möchte die Deutsche Funkturm GmbH den Besitzer des Anwesens verklagen, der bereits eine Unterschrift geleistet hatte. Wie es in diesem Fall tatsächlich um das Rücktrittsrecht steht, könnte vor Gericht geklärt werden. mm

26.02.2005

http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/schongau/art1609,253233.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim



AUFRUF ZUR DEMONSTRATION GEGEN MOBILFUNKSENDER
http://omega.twoday.net/stories/535317/

Quelle:
http://omega.twoday.net/stories/546232

Abschirmbox für Schnurlostelefone

Abschirmbox für Schnurlostelefone

Die Basisstation von schnurlosen Telefonen strahlt rund um die Uhr ständig in den Raum, egal ob telefoniert wird oder nicht. Diese permanente gepulste Hochfrequenz – Dauerbestrahlung kann bei besonders empfindlichen Menschen die Gesundheit schädigen.

Nicht selten treten bei Betroffenen Spannungskopfschmerzen oder Schlafstörungen auf. Mit der DECT–PROTECT Abschirmbox lässt sich dieses Problem schnell und einfach lösen, ohne auf den Komfort des schnurlosen Telefons verzichten zu müssen. Die Basisstation muss nur in die spezielle Abschirmbox gesteckt werden, dann reduzieren sich die Strahlen auf ein Minimum, ohne das die Funktion des Telefons beeinträchtigt wird. Die Box verfügt über eine Abdeckklappe und eine Kabeldurchlass. Es gibt sie in den Farben beige, grau, anthrazit und hellgrau-anthrazit.

Jürgen Boulnois
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