Montag, 17. Januar 2005

Selbst die Mobilfunkbetreiber wissen um die Gefährlichkeit

Selbst die Mobilfunkbetreiber wissen um die Gefährlichkeit!

Leserbrief an die Zürichsee-Zeitung von Bernhard Bolli, Uetikon zum Artikel "Kontrollen beseitigen das Misstrauen" vom 19.Februar 2004

Die Fläche des Kantons Zürich beträgt ca. 1729 km2. Auf dieser Fläche stehen ca. 1300 Natelantennen, und es soll munter weiter gebaut werden. Dies entspricht einer Dichte von 0.75 Antennen pro km2. Angestrebt wird mindestens das Doppelte.

Gregor Dürrenberger abhängiger Forscher
Laut Bericht der ZSZ vom 19. Februar 2004 ist es angeblich unumstritten, dass die Hochfrequenzstrahlung die Gesundheit von Anwohnern gefährdet. Laut Gregor Dürrenberger abhängiger Forscher von der Forschungsstiftung Mobilkommunikation der ETH Zürich, ist eine Gefährdung praktisch ausgeschlossen. Weil Anwohner solcher Antennen gleichwohl berechtigte Bedenken haben, möchte ich zu diesem Thema Stellung nehmen.

Die abhängige Forschung versteckt sich seit Jahren hinter der Aussage, es sei nichts bewiesen und man habe keine gravierenden Schäden feststellen können. Logischerweise stimmt das für sich ja auch, da unsere Grenzwerte sich nur an der Aufwärmung des Körpers messen, dh. wenn die Antenne 40-60 V/m abstrahlt, wird der menschliche Körper nach einer Distanz von ca. 10 m überhaupt nicht mehr aufgeheizt. Hierauf stützen sich unsere internationalen (ICNIRP) Grenzwerte, sowie die angeblich tieferen Grenzwerte der Schweiz ab. Da nützen auch keine dauernden Messungen, um die Bevölkerung zu beruhigen, denn diese Werte werden fast immer eingehalten.

Anders steht es bei der Belastung im biologischen Bereich, der bei den heutigen Grenzwerten total vernachlässigt wird. Es sind dies die Belastungen, die im menschlichen Körper Fehlfunktionen auslösen können. In diesem Bereich hat die abhängige Forschung schon sehr viel herausgefunden, nämlich dass es zu markanten Schäden und Beeinträchtigungen bei Mensch und Tier kommen kann. Man bedenke, dass der Mensch von Hirnströmen im Mikrowellenbereich gesteuert wird. Bestrahlt man ihn dauernd mit einer Belastung zwischen 4 und 6 V/m im getakteten Hochfrequenzbereich, sind 100% Belastungen vorprogrammiert. Die unabhängige Forschung hat auch schon lange nachgewiesen, dass sich die Hirnblutschranke nach einer gewissen Bestrahlungszeit öffnen kann, somit Verunreinigungen im Proteinstrom nicht mehr absorbiert werden und Schäden wie Alzheimer oder Parkinson auslösen können. Andere Merkmale sind Kopfschmerzen, Tinnitus, Konzentrationsstörungen, Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen und vieles mehr.

Selbst die Mobilfunkbetreiber wissen um die Gefährlichkeit. Beispiel: Fragt mich ein Mobilfunkanbieter um einen Standplatz und ich sage ihm, er könne auf meinem Land eine Antenne aufstellen, wenn er mir eine 100%ige Garantie unterschreibt, dass keine Schäden entstehen, dann wird er mit Sicherheit keinen Vertrag unterschreiben.

Auch Dr. Jürg Baumann vom Buwal hat selbst in der Kassensturz-Sendung vom 21. September 1999 Folgendes bestätigt: "Es ist leider so, dass man jetzt weltweit einen Grossversuch macht mit ein paar hundert Millionen Menschen." Also kann auch das Buwal nicht garantieren, dass die Grenzwerte sicher sind.

Auch der Bundesrat bestätigt in seinem "Erläuternden Bericht zur NISV" klar: Auch bei schwach ionisierender Strahlung unterhalb der Immissionsgrenzwerte treten biologische Wirkungen auf. Beispielsweise wurden physiologische Änderungen beim Stoffwechsel von Zellen nachgewiesen (Kalziumhaushalt, speziell gefährlich bei Jugendlichen). Es gibt nur eine Lösung: die Grenzwerte drastisch senken, damit im biologischen Bereich keine Schäden entstehen werden. Seit 1999 wird Forschung in diesem Bereich verlangt und bis heute ist in der Schweiz aus finanziellen Gründen nichts gemacht worden. Die praktisch nachgewiesenen Schäden sind weltweit auch im Internet abrufbar und kontinuierlich zunehmend. Somit muss angestrebt werden, dass die nur auf körperliche Erhitzung beruhenden Grenzwerte auf die biologische Verträglichkeit herab gesetzt werden. Dann würde das Misstrauen im Volk gegenüber Ämtern und Politikern wieder hergestellt.

Tatsache ist, dass das Handy mit einem 10 000stel der jetzigen Grenzwerte funktioniert, somit könnte auch der Einfluss auf das menschliche biologische System in die Grenzwerte mit einbezogen werden. Die heutigen sehr grossen schleichenden Belastungen im Gesundheitswesen könnten drastisch gesenkt werden. Es muss also auf politischer Ebene ein Zeichen gesetzt werden, zumal unser oberstes Organ in dieser Instanz, Bundesrat Leuenberger, selbst an der scheinbar harmlosen Strahlung leidet und sich bis heute trotz vielfacher Aufforderung nicht um eine Lösung bemüht.

Sonntag, 16. Januar 2005

Flugblatt der Bürgerinitiative Wolfratshausen-Stadtgebiet gegen Elektrosmog


Zitate von Medizin-Prof. Dr. Franz Adlkofer, dem Leiter der REFLEX-Studie der Europäischen Union, die sich mit den Auswirkungen von Strahlung auf menschliche Blutzellen und Hautzellen beschäftigt hat (Quelle: tz vom 21.12.2004):



tz: Seit Jahren behaupten Mobilfunkgegner, dass Handys gesundheitsschädlich
sind und Krebs verursachen können. Jetzt erhalten sie Schützenhilfe:


„… haben wir in vierjähriger Untersuchung in drei unterschiedlichen Laboratorien festgestellt, dass
… bei einer länger andauernden Strahlung in einzelnen Zellen Gen-Schäden auftreten.“

„Die Funkwellen von Handys schädigen und verändern das
menschliche Erbgut, wie es von Röntgenstrahlung bekannt ist.“

„Die nachgewiesenen Gen-Schäden und Änderungen der Gen-Funktionen sind die Grundlage der Krebsentstehung und der Entstehung aller chronischen Erkrankungen.“

„Gefährlich sind vor allem Doppelstrang-Brüche, weil sie vom Körper oft falsch repariert werden.“


„Denn Änderungen am Erbgut führen
in der Regel zu Krebs.“


„Sind die menschlichen Zellen bereits vorgeschädigt, wird
dies durch die Strahlung um ein Vielfaches verstärkt.“

„In der S-Bahn oder im Bus sollen Handys wegen
des geringen Empfangs nicht benutzt werden.“

tz: Besonders alarmierend: Gemessen wurden die Auswirkungen bei
Feldstärken, die unter den deutschen Grenzwerten liegen.
„Da muss man sich schon fragen, ob die Methode der Grenzwertbestimmung überhaupt korrekt ist oder ob sie überdacht werden muss, wozu ich neige.“


Hier der Link:
http://www.buergerwelle.de/pdf/reflex_studie_plakat_0501.doc

Samstag, 15. Januar 2005

Zigaretten und Mobiltelefone - vergleichbare Risiken ?

Technewsworld: Zigaretten und Mobiltelefone – vergleichbare Risiken?

„Heute sind in den USA Zigaretten vom Arbeitsplatz verbannt, weil Forscher feststellten, dass sie Krebs erzeugen; aber bis dahin war es ein langer Weg. Wir können heute nicht wissen, ob sich diese Situation in Folge der REFLEX-Studie wiederholt, denn diese ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass elektromagnetische Strahlung ein gesundheitliches Risiko beinhaltet.“ Der Leiter der REFLEX-Studie, Franz Adlkofer von der Verum Stiftung, betonte, dass „Vorsorgemaßnahmen ihre Berechtigung haben“. Da niemand weiß, ob eines Tages Anwälte IT-Manager belangen, weil sie etwas zum Schutz ihrer Angestellten hätten unternehmen müssen, wird in dem zitierten Artikel mit einem Augenzwinkern darauf hingewiesen, IT-Manger, wenn sie auf Nummer Sicher gehen wollten, Geräte, welche HF-Strahlung aussenden, wie z.B. Komponenten von Funknetzen und Mobiltelefone, möglicherweise aus ihren Büros verbannen könnten, aber sie sollten vorgeben, es aus Gründen der Systemintegrität zu tun.“

Aus: FGF-Infoline vom 13.01.2005

Klärung der Rolle der ICNIRP

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP
Die ICNIRP-Story: Ein privater Altherrenclub hält die Welt zum Narren


Es ist nicht einfach zuzugeben, auf die Schwindeleien von Regierungen, Bundesämtern, Vollzugsbehörden und vor allem von den Mobilfunkbetreibern hereingefallen zu sein. Diese haben nämlich die Internationale Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung, abgekürzt ICNIRP, stets als UNO- resp. WHO-Gremium vorgestellt. Wohlweislich nie greifbar schriftlich, dafür aber mündlich bei jeder Gelegenheit an allen öffentlichen Auftritten im Fernsehen oder am Radio und anlässlich öffentlicher Orientierungsveranstaltungen. Und die ICNIRP selber hat sich in dieser Rolle gefallen und nie die geringsten Anstrengungen unternommen dieses Image öffentlich zu korrigieren.

Hans-U.Jakob, 29.9.2001

Gruppe Hans-U. Jakob
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17, CH-3150 Schwarzenburg
Tel. 031 731 04 31/Fax: 031 731 28 54

Schwarzenburg, 28.September 2001

An den Bundespräsidenten der Eidgenossenschaft
Herrn Moritz Leuenberger
Zu Händen des Gesamtbundesrates
Bundeshaus Nord
3003 Bern

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Leuenberger,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,

Unser Verein, die Gruppe Hans-U.Jakob, hat vor 9 Monaten an den UNO-Generalsekretär, Mr. Kofi Annan, eine Petition eingereicht, die weltweit von 65 Organisationen aus 19 Ländern mit insgesamt über 40'000 Mitgliedern und von 63 Wissenschaftern aus 16 Nationen mitgetragen wurde und zudem von einigen Tausend weiteren Menschen jeder Hautfarbe aus 26 Ländern mit unterschrieben war. Darin haben wir Mr. Kofi Annan gebeten, er möge dafür sorgen, dass in der ICNIRP die dort vertretenen Mitglieder aus der Wirtschaft oder solchen, die dieser nahe stehen, durch unabhängige Wissenschafter ersetzt werden.

Sowohl der Direktor des UNO-Sitzes Genf als auch der Direktor der UNO Wien haben sich jedoch geweigert, diese Petition entgegen zu nehmen, sodass wir die Sendung mit dem ganzen Material im Januar 2001 direkt an das Sekretariat von Mr. Kofi Annan in New-York verschicken mussten.

Nach mehrmaliger Nachfrage beim Sekretariat von Mr. Kofi Annan, hat uns schließlich nach einer Wartezeit von vollen 9 Monaten in dessen Auftrag die WHO Direktorin Ann Kern aus Genf sinngemäß Folgendes mitgeteilt:

Die ICNIRP ist weder eine WHO- noch eine UNO- Organisation, sondern schlicht und einfach eine private NICHTREGIERUNGSORGANISATION (NGO), die allerdings in enger Verbindung zur WHO und zur UNO stehe.

Dazu stellen wir Folgendes fest:

In der NIS-Verordnung und ganz besonders in den erläuternden Bestimmungen dazu werden unübersehbar die Empfehlungen der ICNIRP als Grundlage für diese Verordnung deklariert. Ebenso unübersehbar wird die ICNIRP immer in engster Verbindung zur WHO oder gar zur UNO gebracht.

In mündlichen Äusserungen unserer obersten Politiker und der Mobilfunkbetreiber wird die ICNIRP dem Volk, das ja über die Zusammenhänge kaum umfassend orientiert ist, sogar als UNO- oder WHO-Organisation vorgestellt.

Uns drängen sich dabei die folgenden Fragen auf:

1. War sich der Bundesrat bei der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung bewusst, dass

die ICNIRP weder eine UNO- noch eine WHO- Organisation, sondern schlicht und einfach ein selbsternannter Club älterer Herren ist?

die ICNIRP weder ein Mandat der UNO noch der WHO hat?

die ICNIRP weder ein Mandat einer demokratisch gewählten Regierung, noch irgend- einer nationalen Behörde hat?

2. War dem Bundesrat bekannt, dass die ICNIRP ihre Mitglieder selber ernennt oder absetzt?

3. Wenn die ICNIRP weder von der UNO noch von der WHO noch von einer Landesregierung finanziert wird,

hat der Bundesrat je einmal die finanzielle Abhängigkeit der ICNIRP von den Elektrizitätsgesellschaften, den Mobilfunkbetreibern, überhaupt der einschlägigen Industrie hinterfragt?

4. Hat der Bundesrat je einmal die Rechtsform der ICNIRP abgeklärt?

Falls diese überhaupt Statuten hat, könnte ihr bestenfalls die Rechtsform eines Vereins zukommen.

Falls diese Statuten fehlen, ist die ICNIRP juristisch gesehen gar nicht existent.

5. Falls es die ICNIRP als juristische Körperschaft gar nicht gibt,

wie kommt der Bundesrat dazu, etwas, was es gar nicht gibt, als Grundlage zu einer gesetzlichen Verordnung heranzuziehen?

Weitere Fragen:

Wie kommt es, dass ein Australier namens Dr. Michael Repacholi in der ICNIRP als Vertreter der Schweiz aufgeführt wird? Wer hat diesen gewählt, bzw. als Schweizer Vertreter abdelegiert?

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,

Wir hätten gern Aufschluss über die Verflechtung der WHO mit der ICNIRP und vor allem mit der Industrie.

Wir sind sehr genau darüber informiert, dass sowohl im dreizehnköpfigen Gremium Leute aus der interessierten Industrie sitzen, die an öffentlichen Veranstaltungen, sowie in Fernsehdiskussionen die rein thermische Sicht der elektromagnetischen Strahlung vehement verteidigen und ebenso vehement das Vorhandensein der biologischen athermischen Wirkungen dieser Strahlung in Abrede stellen. Auch unter den konsultativen Mitgliedern der ICNIRP befinden sich solche Vertreter, die wegen Interessenverflechtungen alle diese wichtigen Tatsachen konsequent leugnen.

Die ICNIRP lehnt überhaupt alle vorhandenen Erkenntnisse, die auf nichtthermischen Effekten beruhen, konsequent ab, genauso wie Forschungsergebnisse, die in epidemiologischen Studien niedergelegt sind. Wer bei der ICNIRP nichtthermische Effekte erwähnt, verletzt den selbst auferlegten Ehrenkodex und wird automatisch aus diesem Gremium ausgeschlossen. Studien, die andere als thermische Effekte belegen, werden erst gar nicht zur Prüfung entgegen genommen. Aus dieser unverantwortlichen Haltung der ICNIRP resultieren die vielen gesundheitlichen Folgen, die schon jetzt weltweit ein nicht mehr zu tolerierendes Ausmaß angenommen haben.

Fast überflüssig zu sagen, dass trotz Einladung, ICNIRP-Vertreter an internationalen Kongressen, an welchen nichtthermische Wirkungen der NIS behandelt werden, wie z.B. an jener von Salzburg im Juni 2000, erst gar nicht erscheinen.

Mit immer grösserer Klarheit zeigt sich, dass die ICNIRP als ein illustrer privater Klub ist , der sich bei Bedarf das Mäntelchen von WHO und UNO umhängt, um damit beim meist uninformierten Publikum den Eindruck von Seriosität und Kompetenz vorzutäuschen. Dazu gehört schon ein beträchtliches Mass an Unverfrorenheit.

Wir sind allerdings bestürzt, wie gutgläubig und unkritisch Regierungen und Behörden die von diesem Klub aufgestellten Grenzwertempfehlungen in ihre nationalen Verordnungen und Richtlinien übernehmen. Denn "Internationale Strahlenschutzkommission" darf sich jedes x-beliebige Komitee nennen. Das ist kein geschützter Name.

Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Rolle der ICNIRP lückenlos aufgeklärt und die Grundlagenarbeit für eine sichere Grenzwertempfehlung an ein Gremium von wirtschaftsunabhängigen und verantwortungsbewussten Wissenschaftern delegiert wird.

Da auch wir eine Nichtregierungs-Organisation sind, welche sich mit dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung befasst, hoffen wir auf eine rasche Antwort des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüssen

Hans-U.Jakob, Präsident
L.Gaigg, Sekretärin

Kopie an:
Herrn Marc Furrer, Direktor BAKOM
Herrn Dr. Th. Zeltner, Direktor BAG
Herrn Dr. Ph. Roch, Direktor BUWAL

Beilage:
Brief von Mrs. Ann Kern
Executive Director, Stustainable Development
and Healthy Environment

Nach dem Handy-Boom kommt der RFID-Boom

Veröffentlicht am: 13.01.2005
Autor: silicon.de
Link zum Artikel: http://www.silicon.de/cpo/news-storenet/detail.php?nr=18441

Nach dem Handy-Boom kommt der RFID-Boom

Metro will Tausende Arbeitsplätze einsparen


RFID-Tags werden eine ähnlich rasante Entwicklung durchmachen wie Mobiltelefone. Davon sind die Analysten des Marktforschungsunternehmens In-Stat überzeugt. Die weltweiten Umsätze mit der Technologie würden von 300 Millionen Dollar im Jahr 2004 auf 2,8 Milliarden in 2009 klettern. Diese Summe würden allein die Hersteller von RFID-Tags einnehmen.

Der Einsatz der Technologie werde in dem Maß zulegen, in dem die Preise für die Funkchips fallen. Der Preisverfall werde jedoch relativ sein, abhängig von den einzelnen Anwendungen. Die Preisspanne für RFID-Tags liegt auch heute zwischen 15 Cent und 100 Dollar. Die größten Umsätze in dem kommenden Jahren würden in der Zulieferkette gemacht, so die In-Stat-Analysten.

Dieser Trend wird auch von Metro-Vorstand Zygmunt Mierdorf bestätigt. Er will den Düsseldorfer Handelskonzern in den kommenden Jahren so weit wie möglich automatisieren, sagte er in einem Interview mit der Wirtschaftswoche. Durch RFID könnten Tausende Arbeitsplätze eingespart werden. So könne man "mehr Personal dort beschäftigen, wo es der Wertschöpfung dient - wir also mehr verkaufen können." Das wäre zum Beispiel in der Kundenberatung.

Freitag, 14. Januar 2005

Beschränkung von Mobilfunkanlagen durch Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne

Beschränkung von Mobilfunkanlagen durch Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne

Die Ansicht eine Planung der Mobilfunkstandorte sei "untauglich", ist unzutreffend. Interessierte sollten sich einmal an die Gemeinde Gräfelfing wenden, die eine solche Gesamtplanung gerade praktiziert. Je nach Topografie ist es möglich, in Bebauungsplänen über § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (zumindest weitgehend) mobilfunkantennenfreie Wohngebiete zu schaffen, weil die bauplanerische Zulässigkeit von Antennenanlagen in Wohngebieten nur durch Ausnahmevorschriften (sei es § 4 Abs. 3 Nr. 2 oder § 14 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung) begründet ist. Schon die sog. "Privilegierung" im Außenbereich in § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gibt die generelle Wertung vor, dass diese Anlagen nicht in den Innenbereich gehören. Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne nämlich dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln. Dem stehen auch keineswegs Gerichtsurteile entgegen. Aufgrund von § 1 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 7 und 1a BauGB (Vgl. BayVGH M 11 K 01.5934 1.8.02 - Gröbenzell), in Verbindung mit dem Vorsorgeprinzip der §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 BlmSchG, kommt der Bauleitplanung nicht nur die Aufgabe der Abwehr von bereits eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern auch die Aufgabe des vorsorgenden Immissionsschutzes zu (vgl. Battis/Krautsberger/Löhr, BauGB, 7. Auflage, § 1 Rdnr. 67). Dies insbesondere auch deshalb, weil die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (wie dies der Bundesgerichtshof am 13.2.04 ausdrücklich bestätigte!) sowie nicht-thermische Wirkungen nicht berücksichtigt und es deshalb ein bauplanerisches Ziel sein sollte, Wohngebiete nach Möglichkeit von Mobilfunkanlagen frei zu halten.

Der Bayerische VGH hat etwa am 18.3.03 (15 N 98.2262) zu einer entsprechenden Planung in Dittelbrunn folgendes ausgeführt:

"Eine Gemeinde kann in einem Bebauungsplan bestimmen, dass "von außen erkennbar technische Anlagen" und damit auch Funkantennen und dazugehörige Masten in einem Wohngebiet unzulässig sind. Da § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO die Gemeinde ermächtigt, die Zulässigkeit von Nebenanlagen einzuschränken oder auszuschließen, ist eine derartige Festsetzung im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes als Bestimmung zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB möglich."

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 28.2.02 (4 CN 5.01) zur Vorsorge bei der Bauleitplanung, bei der es um Geruchsbeeinträchtigungen ging, u.a. angeführt:

"Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-)Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern."

Im selben Jahr hat dies das BVerwG am 17.12.02 (4 C 15/01) bekräftigt und ausgeführt:

"Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Gemeinde umgekehrt im Interesse von Bauinteressenten von ihren planerischen Befugnissen keinen anderen Gebrauch machen darf, als Nutzungen bis an die Grenze dessen zu ermöglichen, was anhand der Maßstäbe des Immissionsschutzrechts gerade noch zulässig ist, ohne als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImschG qualifiziert werden zu können. Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, ist es ihr vielmehr bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauleitplanung eigenständig gebietsbezogen das Maß des Hinnehmbaren zu steuern."

Das BayVG-München (M 11 K 03.2059 - Grafrath) hat zuletzt am 22.04.2004 sogar eine nachträglich verhängte Veränderungssperre als wirksam erachtet und das Mobilfunkvorhaben als nicht genehmigungsfähig und den Belang der Planung im Landschaftsschutzgebiet als vorrangig bezeichnet.

Der teilweise auch von Vertretern des Städte- u. Gemeindebundes angeführten (einzigen mir bekannten negativen) Entscheidung des OVG-Koblenz (vom 07.08.2003, 1 A 10196/03.OVG) lag keine Planung, sondern nur ein diffuses "Konzept" zugrunde, so dass diese den oben erläuterten Vorgaben keineswegs entgegensteht.

Vielmehr ist für Gemeinden die an gesundheitlicher Vorsorge für ihre Bürger interessiert sind, von allen rechtlichen Möglichkeiten zur vernünftigen Beschränkung von Mobilfunkanlagen eine Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne bzw. die Änderung von dieser Bebauungsplänen das derzeit juristisch erfolgversprechendste Mittel.


Dietmar Freund
Rechtsanwalt
Kanzlei
Heyn* Freund* Terschüren
Innerer-Ring 1c
63486 Bruchköbel
*vertretungsberechtigt u.a. auch bei allen Oberlandesgerichten
Fon 06181-71087
Fax 06181-77296
eMail: RA-Freund@Kanzlei-HFB.de
Bürozeiten:
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Telefonzeiten RA-Freund: Mo. - Do. 15 bis 17 Uhr

Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk

Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk
Gemeinde versucht, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen


VON ANDREA GRÄPEL Herrsching - "Es gibt viele Lösungen, die allerdings nur auf einem Konsens herzustellen sind", meint Kreisbaumeister Christian Kühnel und spricht damit die Problematik bei der Errichtung von Mobilfunkantennen an. Die Gemeinde Herrsching sucht ihren eigenen Lösungsweg. Sie hat nicht nur als erste Gemeinde im Landkreis ein Standortkonzept erstellen lassen. Um ihre Absicht zu unterstreichen, soll an neuralgischen Punkten nun auch ein Bebauungsplan die Errichtung von Mobilfunkanlagen verhindern. Am Montag berät der Gemeinderat darüber.


Seitdem auf dem Dach eines Hauses an der Seestraße 44 in Herrsching eine D1-Mobilfunkantenne steht, hat sich in der Gemeinde eine Menge getan. Der Protest besorgter Anlieger und Kindergarteneltern hatte dazu geführt, dass ein Standortkonzept in Auftrag gegeben wurde (wir berichteten). Das Gutachten der Firma e-norm liegt vor. Weitere Standorte Turmbau schon

Anfang März?

an der Seestraße sind dort aber nicht vermerkt. Als bekannt wurde, dass auch der Betreiber O2 auf einem Dach an der Seestraße eine Antenne errichten möchte, wurde deshalb die Sorge laut, dass das teuer bezahlte Standortkonzept unterlaufen werden könnte, weil die Betreiber sich nicht daran halten.

In der nächsten Gemeinderatssitzung steht dieses Thema auf der Tagesordnung, denn nach Informationen von Grünen-Gemeinderat Hans-Jürgen Böckelmann ist der Bau schon in der neunten Kalenderwoche vorgesehen. Auf der Suche nach einer Lösung hat das Rathaus eventuell einen Dreh gefunden, dieses Vorhaben zu unterbinden: Für den gesamten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist, die Höhe von Dachaufbauten auf die Höhe vorhandener Aufbauten zu beschränken. Bis Inkrafttreten des Bebauungsplans soll eine Veränderungssperre erlassen werden - sofern die Räte sich für diese Lösung entscheiden.

Eine aufwändige Lösungsmöglichkeit, meint Kreisbaumeister Christian Kühnel. Dennoch könnte dies eine der wenigen Möglichkeiten darstellen, eine eigentlich genehmigunsfreie Anlage - wie Antennen unter zehn Metern es sind - zu unterbinden. Denn mit diesem Bebauungsplan würden öffentliche rechtliche Vorschriften geschaffen, die gegen den Bau sprächen. Die Betonung, so Kühnel, liege trotzdem auf "könnte". Ein städtebaulicher Grund muss klar definiert sein, und dazu müsste Genehmigung für

Satellitenschüssel

dieser Bereich näher untersucht werden. Und es sei nicht auszuschließen, dass mit dieser Maßgabe selbst Satellitenschüsseln an bestimmten Stellen genehmigungspflichtig würden.

Die Gemeinderäte werden darüber am Montag, 17. Januar, ab 19 Uhr im Rathaus beraten. Auch darüber, ob die Standorte des e-norm-Konzeptes künftig im Flächennutzungsplan dargestellt werden sollen.


mm

Krebsopfer an Sendeanlagen

Krebsopfer an Sendeanlagen
Krebsopfer an Sendeanlagen - Ostbense


Gebetesmühlenartig werden Untersuchungen angekündigt, obwohl immer mehr Bürger von Krebsfällen an Sendeanlagen berichten. Schon bald werden diese Geschehnisse zum Alltag gehören.

Wen es erwischt, hat einfach Pech, gehabt, geraucht oder wohnt an der Autobahn.

Als Industrie-Joker kann ja bei Hirntumoren und neurologischen Störungen noch das „infektiöse“ BSE –Virus eingesetzt werden.

Wer das glaubt, dem kann man auch erzählen, das der Schwarzwald an der Nordsee liegt sowie Fischernetze verkaufen.


Anlagen kommen unter die Lupe

Konzept zur Studie Ostbense liegt vor

-mh- Harlingerland. Das Land Niedersachsen hat ihre Studie "Gesundheitliche Auswirkungen von militärischen und zivilen Hochfrequenz-Strahlungen auf die Wohnbevölkerung" angeschoben. Auslöser dafür war unter anderem eine auffällige Krebsrate in der Nähe der Marinefunksendestelle Ostbense. Aus dem Konzept geht klar hervor: Nicht nur der Marinefunk, sondern sämtliche andere Strahlungesquellen in der Umgebung werden unter die Lupe genommen. Die Studie ist für ganz Niedersachsen angelegt. Allerdings gehört Ostbense wegen seiner Auffälligkeiten bei Krebserkrankungen zu den vordringlichen Untersuchungsregionen.

Sowohl der Landtagsabgeordnete Hermann Dinkla (CDU) als auch Michel Golibrzuch (Grüne) fordern mit Nachdruck, dass genügend Mittel für die Untersuchung bereitstellt. CDU-MdB Erich Maaß hat eine Stellungnahme des Bundesverteidigungsministeriums zu Ostbense erhalten.

http://www.notiz.ch/wissenschaft-unzensiert/elektrosmog/2001/april/sender.html

Donnerstag, 13. Januar 2005

Kinder-Handy in Großbritannien vom Markt genommen

Kinder-Handy in Großbritannien vom Markt genommen
Gesundheitsgefährdung durch Mobiltelefone für Kinder befürchtet


In Großbritannien wurde das Handy MyMo alias HiPhone vom Markt genommen, das speziell auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten ist. Das britische Magazin The Register nennt als Grund eine kurze Zeit zuvor bekannt gewordene Studie über die Gesundheitsgefährdung von Kindern, die durch Mobiltelefone verursacht wird.
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Nach einem Bericht von The Register hat der britische Distributor Communic8 eine im Auftrag der britischen Regierung vorgenommenen Untersuchung zum Anlass genommen, das MyMo-Handy vom Markt zu nehmen. Die Studie des britischen National Radiological Protection Board (NRPD) wies auf eine Gesundheitsgefährdung durch Handys hin, was in stärkerem Maße für Kinder gilt.

Die Studie kommt zwar zu keinem schlüssigen Ergebnis bezüglich einer eindeutig belegbaren gesundheitlichen Gefährdung durch Mobiltelefone, aber dennoch sah sich Communic8 dazu veranlasst, das Mobiltelefon für Kinder mit sofortiger Wirkung vom britischen Markt zu nehmen. (ip)

Österreichweite Elektrsomog-Schlafuntersuchung

derStandard.at | WebStandard | Webmix
13. Jänner 2005
10:00 MEZ
Link

TU Graz




Österreichweite Elektrosmog-Schlafuntersuchung läuft an

Empfindliche "Schläfer" für Forschungsprojekt der TU Graz gesucht - Auswirkungen auf Nachtruhe werden untersucht
Zusammenhängen von Schlafstörungen und möglicher Elektrosmogbelastung geht ein Forschungsprojekt der Technischen Universität Graz nach. Nach der Pilotphase mit einigen steirischen "Test-Schläfern" wird die Studie nun auf ganz Österreich ausgedehnt. "Damit ist es nun Betroffenen möglich, ihre Schlafstörungen kostenlos und eingehend untersuchen zu lassen", sagte der Grazer Elektrosmog-Forscher Norbert Leitgeb.

Handy als Störungsquelle

Schlafstörungen sind nicht selten - mit dem Aufkommen der Mobiltelefonie werden dafür immer wieder auch die elektromagnetischen Felder von Mobilfunksendemasten verantwortlich gemacht. Das Lebens- und das Wirtschaftsministerium fördern nun eine Untersuchung des Instituts für Krankenhaustechnik der TU Graz, die klären soll, ob Elektrosmog bei diesen Störungen eine Rolle spielt. Dazu kommen die Forscher direkt in die Schlafzimmer der Betroffenen.

In der Realität

Bisherige Studien über mögliche Folgen elektromagnetischer Strahlung seien immer wieder in Schlaflabors mit Simulation der Feldexposition gemacht worden. In der Realität können sich die Feldstärken jedoch permanent ändern, simulierte Expositionen seien daher auch nur bedingt aussagekräftig, erklärte der biomedizinische Techniker und Studienleiter Leitgeb. Daher will man die physiologischen Messungen in den Wohnungen selbst vornehmen. "Durch die Förderung ist es möglich, dass Betroffene österreichweit kostenlos untersucht werden können", so Leitgeb. 25 Probanden werden gesucht.

Mobilfunk im Blickpunkt

"Wir wollen über längere Zeit die Elektrosmog- Verhältnisse vor Ort und insbesondere den Anteil des Mobilfunks im Vergleich zu anderen Verursachern zu untersuchen", erläutert Leitgeb. Dazu wird der Schlaf der Probanden, die in der Nähe von Mobilfunksendemasten wohnen sollen, zwölf Nächte lang beobachtet: Ihre Hirnströme werden per Elektroenzephalogramm (EEG) überwacht, die Augenbewegungen mit einem Elektro-Okulogramm festgehalten. Parallel dazu wird die Herztätigkeit erhoben. Am Morgen werden durch das Anlegen zweier Elektroden, die leichte Stromimpulse abgeben, die "Elektroempfindlichkeit" der Probanden gemessen und Reaktionstests durchgeführt, schilderte Leitgeb.

Die Untersuchungen finden unter permanenter Messung des elektromagnetischen Feldes der Wohnungen statt. In drei der zwölf Testnächte schlafen die Probanden mit einer Elektrosmogabschirmung. So will man erheben, wie sich Veränderungen der elektromagnetischen Feldstärke auf die Schlafgüte und Erholungseffekt der Probanden auswirken.(APA)
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Elektrosmog in Halle/Saale

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2. Nationaler Kongress Elektrosmog-Betroffener
Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfnk
Beschraenkung von Mobilfunkanlagen
BI
Bio-Handy
Daenische Krebsgesellschaft raet erstmals von Kinderhandys ab
Festnetz und Mobilfunk wachsen zusammen
Flugblatt
Hallanzeiger
Handybenutzung in Bahn, Bus und Auto
Hecht-Studie
Keine Mobilfunkantennen auf den Halligen
Kinder durch Handystrahlung gefaehrdet
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Krebsopfer an Sendeanlagen
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